28. September 2025

Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen KFN und KNN

Berlin (pm) – Für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ gelten ab heute deutlich attraktivere Zinskonditionen. Das Bundesbauministerium setzt damit noch in diesem Jahr einen starken Impuls, klimafreundlichen sowie auch flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einem ersten Schritt waren im Programm KNN schon Verbesserungen in Form der Anpassung der Baukostenobergrenze und der Wohnflächengrenze umgesetzt worden. 

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen wir befeuern. Wir ziehen deshalb den wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes Stück nach oben, damit noch mehr bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum entstehen kann. Wir liegen damit deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen. Zusammen mit der geplanten befristeten Fördermöglichkeit für den EH 55-Standard zur Aktivierung des Bauüberhangs und dem Bau-Turbo setzen wir gute Rahmenbedingungen, um Planungen schnell von der Idee zur Schlüsselübergabe umzusetzen.“

KFN ist eines der wichtigsten Neubauprogramme des Bundes. Seit 2023 konnten bereits ca. 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert werden. Mit dem Programm können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Bei KNN hatte es bereits Anfang des Monats Konditionsverbesserungen gegeben. Zum einen werden Küchen und Wohnküchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm wurde damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen war die Baukostengrenze angehoben worden. Durch die Anhebung sind mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar.  

Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten. 

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW: KNN und KFN

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Kommentare

„Wir begrüßen die heutige Meldung sehr. Mit den neuen Förderkonditionen sinken die Zinsen im Neubauförderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) um 0,6 Prozentpunkte auf 2,3 Prozent; im Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) sogar von 2,2 auf 0,8 Prozente.
Jede Wachstumsinitiative ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber die Senkungen müssen aber dauerhaft abgesichert werden. Nur so werden potentielle Häuslebauer wieder Vertrauen fassen und investieren.
Zudem müssen weitere Maßnahmen folgen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte EH55-Programm muss endlich starten und im Bundeshaushalt 2026 solide und attraktiv ausgestattet werden.
Eigentlich ist alles klar: Die Menschen wollen bauen und die Bauunternehmen stehen bereit. Jetzt muss die Politik die Voraussetzungen schaffen.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe