12. Oktober 2025

Bau-Turbo mit § 246e endlich umsetzen – für mehr bezahlbare Wohnungen

Berlin (pm) – Am 10. September 2025 findet im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf des sogenannten „Bau-Turbos“ (Entwurf 21/781 neu – § 246e Baugesetzbuch) statt. Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. unterstützt die richtungsweisende Gesetzesinitiative der Bundesregierung ausdrücklich, weil sie die Möglichkeit schafft, schneller bezahlbaren Wohnraum zu bauen.

Warum der Bau-Turbo für viele Städte und Gemeinden ein Befreiungsschlag ist

Der § 246e ermöglicht Gemeinden – mit deren ausdrücklicher Zustimmung – befristet Abweichungen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Dadurch kann bei überhitzen Märkten neuer Wohnraum über Neubau, Umbau oder Umnutzung geschaffen werden – auch ohne aufwendige Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans.

Der BDB fordert:

  • Die Einführung einer Bauverpflichtung und Förderung des sozialen Wohnungsbaus: Der beschleunigte Prozess muss zwingend für bezahlbares Wohnen genutzt werden.
  • Größere Wohneinheiten ermöglichen: Durch Flexibilisierung endlich Raum schaffen – für Familien, Lebensgemeinschaften, durchdachtes Miteinander.
  • Bestehende starre Normen abbauen: Die heutigen Vorschriften fesseln unsere Gemeinden – jetzt müssen kreative Lösungen möglich sein!
  • Handlungsfreiraum für echte, schnelle Stadtentwicklung: Die kommunale Planungshoheit bleibt bestehen.

Es darf nicht länger bei Ankündigungen bleiben – es ist Zeit für Umsetzung

Die Zeit drängt: Deutschland verzeichnet aktuell die niedrigste Fertigstellungsrate bei Wohnungen seit Jahren; die Novelle des Baugesetzbuchs ist zuletzt bereits gescheitert – so kann es nicht weitergehen! Wir müssen innerhalb dieser Legislaturperiode handeln, wenn wir den demokratischen Anspruch auf bezahlbares Wohnen erfüllen und weitere soziale Verwerfungen eindämmen wollen.

Dipl.-Ing. Christoph Schild, Präsident des BDB: „Wir sind zu langsam bei der grundsätzlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Darauf können die Wohnungssuchenden in unserem Land aber nicht warten, deswegen brauchen wir jetzt den § 246e.“

Quelle: Bund Deutscher Baumeister, Architekten & Ingenieure e.V. (BDB)