29. April 2024

Architekten und beratende Ingenieure: Niedersächsisches Kabinett beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau und gegen den Fachkräftemangel

Hannover (pm) – Das Kabinett hat am 16. Januar 2024 die Einbringung eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG), des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) und der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in den Landtag beschlossen.

Mit der Novelle sollen das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) und das Niedersächsische Ingenieurgesetz (NIngG) umfassend überarbeitet werden. Die EU verlangt, dass Hochschulabsolventinnen und -absolventen des Bauingenieurwesens ohne praktische Berufserfahrung zukünftig eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung erhalten. Mit der Novelle soll in Niedersachsen diese europarechtliche Vorgabe umgesetzt werden.

Mit der Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz in das Niedersächsische Architektengesetz und in das Niedersächsische Ingenieurgesetz soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus diesen Berufen, die eine Person aus einem Drittstaat einstellen wollen, zudem die Möglichkeit eröffnet werden, über die Ausländerbehörde auch die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation ihres zukünftigen Arbeitnehmers feststellen zu lassen. Dies ermöglicht eine einfachere und schnellere Abwicklung des Verfahrens für Arbeitgeber und zukünftige Fachkräfte.

Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem umfassende Änderungen in Bezug auf die Gesellschaften der Architektinnen und Architekten sowie der beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure vorgeschlagen. Hier soll der Gestaltungsspielraum deutlich erweitert werden, da zukünftig auch multidisziplinäre Gesellschaften sowie die Beteiligung von juristischen Personen an einer Gesellschaft möglich sind und die Gesellschaften auch in Form einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft geführt werden dürfen.

Darüber hinaus soll im Sinne des Verbraucherschutzes die Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden in der Berufshaftpflicht dieser Gesellschaften angehoben werden. Gleichzeitig soll es möglich sein, die Leistungen der Versicherungsunternehmen für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme zu begrenzen.

Bauminister Olaf Lies: „Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir für Architektinnen und Architekten sowie beratende Ingenieurinnen und Ingenieure zukünftig den Gestaltungsspielraum bei der Bildung von Gesellschaften. Durch die Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure bald schneller und einfacher ausländische Fachkräfte einstellen. Beide Maßnahmen dienen so dem Bürokratieabbau.“

Quelle: Niedersächsischen Staatskanzlei