Schwerin (pm) – Der Präsident des Bauverbandes M-V, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Maync, begrüßte am Mittwoch zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft zum traditionellen Schweriner Bauklön. In seiner Ansprache mahnte Maync, dass in den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung zwar der politische Wille erkennbar sei:
„Aber ohne klare Prioritäten, gesicherte Budgets und verbindliche Zeitpläne bleibt der Effekt aus. Die anfängliche Aufbruchsstimmung droht zu verpuffen, wenn Ankündigungen nicht in konkrete Projekte übersetzt werden.“
Maync lobte die Novelle des Baugesetzbuchs, die Planungen beschleunige und Kommunen mehr Handlungsspielraum gebe, sowie die Erhöhung der Infrastrukturmittel:
„Die Baubranche fordert aber gezielte Investitionsanreize, wie das geplante Förderprogramm für energieeffizientes Bauen im EH55-Standard. Andernfalls wird selbst ein Bau-Turbo nicht zu deutlich mehr Bauleistung führen.“
Ein zentrales Thema sei das Sondervermögen, doch es gehe nicht nur um Geld:
„Der größte Hebel zur Beschleunigung liegt vor dem ersten Spatenstich – in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Große Infrastrukturprojekte verzögern sich nicht durch die Bauausführung.“
Die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern fordere daher eine grundlegende Straffung der Abläufe:
- Ersatzneubauten ohne neue Genehmigungen
- Plangenehmigung statt Planfeststellung
- gesetzliche Stichtagsregelungen, um Planungen vor neuen Vorgaben zu schützen
- Einschränkung des Verbandsklagerechts
„Klar ist, dass alle Unternehmen der Bauwirtschaft, kleine, mittlere und große Betriebe, anpacken müssen, um die enormen Baubedarfe umzusetzen – von Wohnungen über Verkehrswege und Energieinfrastruktur bis hin zu Schulen und ÖPNV.“
Dazu brauche es nicht nur schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern auch eine Reform des Vergaberechts:
„Eine Möglichkeit, den nachweislich hohen Vergabe-, Koordinierungs-, Prüfungs- und Kontrollaufwand zu reduzieren, ist in geeigneten Fällen die Gesamtvergabe von öffentlichen Aufträgen.“
Doch die Abweichung von der Fach- und Teillosvergabe sei aktuell an hohe Hürden und Dokumentationspflichten gebunden – auch der neue Gesetzesentwurf ändere daran nichts:
„Um Beschleunigungspotenziale – etwa durch serielles, modulares und systemisches Bauen – zu heben, brauchen wir eine behutsame Anpassung des Losaufteilungsgrundsatzes. Gesamtvergaben sollten möglich sein, wo es insbesondere aus wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen zweckmäßig ist.“
Maync abschließend: „Um die Zukunft zu bauen, braucht Bauen in Deutschland und M-V die gesamte Bandbreite an Vergabemöglichkeiten.“
Quelle: Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.