9. Mai 2024

Zur Einigung in der Ampel-Koalition zum Gebäudeenergiegesetz – Kommentare

Berlin (pm) – Zur heute erzielten Einigung der Ampel-Koalition zum Gebäudeenergiegesetz erklärt der Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck:

„Das Verhandlungsergebnis ist ein gutes und ich bin zufrieden. Das Gebäudeenergiegesetz wird aufgesetzt mit dem Ziel, es vor der Sommerpause zu verabschieden. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende erreicht. Das Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt. Das ist gut und wichtig für die Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Kommunen. Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz. Das finde ich richtig und ist in ganz in meinem Sinne. Insgesamt gibt die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken. Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen. Demokratie braucht Kompromisse, und es ist gut, wenn wir sie herstellen können.“

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Kommentare

ZIA reagiert erfreut auf „Leitplanken“, sieht aber noch Lücken in Regierungsplänen

Die Immobilienwirtschaft reagiert erfreut auf die jüngsten Signale zur weiteren Planung beim Gebäudeenergiegesetz und zur Wärmeplanung: „Wir sind erleichtert, dass sich jetzt offenbar die klare Erkenntnis durchsetzt, dass zunächst die kommunale Wärmeplanung stehen muss, bevor man Immobilienbesitzer in ein Korsett zwingt“, kommentiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), die „Leitplanken“, auf die sich eine Spitzenrunde der Koalition offenbar geeinigt hat. Wenn das GEG erst greife, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliege, sei das genau die Reihenfolge, die der ZIA seit Wochen gefordert habe, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Zugleich weist Mattner in einer ersten Reaktion auf Defizite hin, die bisher noch nicht beseitigt werden konnten: „Uns fehlt im Grundsatzpapier noch eine klarere Differenzierung nach Immobilientypen – Handels-, Hotel-, Büro- oder Logistikimmobilien werden schließlich anders beheizt als Wohnhäuser, das darf im weiteren Verfahren nicht aus dem Auge verlieren.“

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

Reimann: Wirtschaft enttäuscht von Ampel. Heizungsgesetz bleibt ökologisch unnötig. Künftiger EU-CO2-Deckel sorgt für CO2-Reduktion im Wärmesektor.

Frankfurt am Main. Mit Enttäuschung über die anhaltende Überregulierung der Ampel beim Gebäudeenergiegesetz reagiert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände auf den gestrigen Ampel-Kompromiss. Die VhU bekräftigt ihre komplette Ablehnung des Gebäudeenergiegesetzes.

„Auch mit den neuen Leitplanken der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bleibt das Heizungsgesetz ökologisch unnötig. Die Klimaziele im Gebäudesektor werden durch den von der EU ab 2027 geplanten Emissionshandel mit sinkendem CO2-Deckel viel besser erreicht: Die Reduktion der Anzahl an CO2-Zertifikate verknappt den Einsatz fossiler Energieträger und somit den CO2-Ausstoß. Das ist ökologisch wirksam und dank des Handels von Zertifikaten auch technologieoffen und marktwirtschaftlich und deshalb kosteneffizient“, sagte Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses. Weitere nationale Gebote und Verbote müssten unterbleiben.

Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf seien „Augenwischerei“. Die Koalition solle stattdessen auf das „erfolgreichste Instrument des Klimaschutzes“ setzen – auf den EU-weiten CO2-Emissionshandel mit sinkenden Obergrenzen für CO2-Zertifikate. Seit 2016 fordert die VhU für den Gebäudesektor einen jährlich sinkenden CO2-Deckel mit Zertifikatehandel. „Deshalb begrüßen wir die für 2027 geplante EU-weite Einführung eines solchen Systems für die Sektoren Gebäude und Verkehr ausdrücklich, auch wenn sie leider erst spät erfolgt“, so Reimann.

Reimann warnte vor einer Bevormundung von Bauherren und Investoren durch immer neue Detailvorgaben in Gesetzen und Verordnungen rund ums Klima: „Dass sich Bürger und Betriebe auf künftige Entwicklungen vorbereiten, zeigt sich im Neubau, wo bereits überwiegend keine fossilen Energieträger mehr eingesetzt werden. Es braucht keine staatliche Nachhilfe.“

Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)

„Koppelung an kommunale Wärmeplanung ist sinnvoll, ebenso die Option zur Kombination verschiedener Heizungssysteme“

„Es ist gut, dass endlich eine Einigung zum Gebäudeenergiegesetz zustande gekommen ist. Mit dem neuen Heizungsgesetz wird den Bürgern deutlicher als bisher die Sorge genommen, dass sie in Bestandsbauten nicht von jetzt auf nachher ihre Heizung austauschen müssen, sondern zeitliche Planungssicherheit haben“, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, Thomas Möller. Sinnvoll sei vor allem die Koppelung an die jetzt fest vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung. In Baden-Württemberg gibt es eine solche Wärmeplanung bereits.

Außerdem begrüßt Möller die erweiterte Technologieoffenheit gegenüber dem ersten Entwurf: „Auch beim Heizen – ähnlich wie bei den Baustoffen und Bauweisen – sollten die Menschen eine echte Wahlmöglichkeit haben. Sinnvoll ist zudem die Option zur Kombination verschiedener Heizungssysteme. Diese dürfen jedoch nicht überstürzt einbaut werden. Nur eine strukturierte und gut durchdachte Planung der komplexen Materie führt schlussendlich zu besseren Ergebnissen im Sinne des Klimaschutzes.“

Allerdings dürfe das Bauen dadurch nicht teurer werden, warnt Thomas Möller. Deshalb sei eine auskömmliche Förderung für den Heizungstausch notwendig, die zudem nicht an Altersgrenzen gebunden ist, ansonsten werde die finanzielle Belastung für Bau- und Sanierungswillige noch größer als sie derzeit ohnehin schon ist. Die seit Monaten stark rückläufigen Auftragszahlen im Wohnungsbau würden zeigen, zu welch negativen Auswirkungen eine verfehlte Förderpolitik führt.

Quelle: Bauwirtschaft Baden-Württemberg

GdW: Kompromiss beim Heizungsgesetz lässt hoffen – große Unklarheiten bei Förderung und Modernisierungsumlage zügig im Sinne der sozial orientierten Vermieter und Mieter klären

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft erkennt die Bemühungen in dem von der Ampel-Koalition gefundenen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) und begrüßt die nun etwas abgemilderten Fristen für den vorgesehenen Heizungsaustausch. Es besteht aber noch große Unklarheit in den bekannt gewordenen Leitlinien der Koalitionspartner, insbesondere bei der notwendigen Förderung sowie der Modernisierungsumlage.

„Es ist enorm wichtig für den Erfolg der gesamten Energiewende, dass die Vorgaben für einen Heizungstausch künftig an das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung vor Ort gekoppelt werden. Nur so entsteht echte Planungs- und Investitionssicherheit für die sozial orientierten Wohnungsunternehmen. Völlig unklar ist allerdings, was mit der angedeuteten verbesserten Förderkulisse sowie möglichen Anpassungen der Modernisierungsumlage gemeint ist. Das muss im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren dringend im Sinne der sozial orientierten Vermieter und ihrer Mieter geklärt werden, so dass sie bei der Wärmewende nicht komplett überfordert werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Mieter und Vermieter dürfen beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des GEG keinesfalls gegenüber selbstnutzenden Eigentümern benachteiligt werden. Die Förderung für privaten Wohnraum muss eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen.

„Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch völlig in den Sternen, wie die dringend notwendige Förderung aussehen wird. Was keinesfalls geschehen darf, ist, dass sozial orientierte Vermieter, die für einen Teil ihrer Sanierungsprojekte einen erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen, für ihre weiteren Projekte mit einer abgesenkten Modernisierungsumlage bestraft werden. Denn gerade die sozial orientierten Wohnungsunternehmen mit geringen Durchschnittsmieten von im Schnitt nur 6,22 Euro pro Quadratmeter stehen angesichts der massiven Investitionen jetzt schon mit dem Rücken zur Wand und können das finanziell nicht abfedern. Das dafür notwendige Eigenkapital existiert bei ihnen schlicht nicht“, sagt Gedaschko.

Mit Blick auf die enormen Investitionssummen, die für die Umstellung der Energieversorgung in den kommenden Jahren notwendig sind, müssen gerade in dieser entscheidenden Phase alle an einem Strang ziehen und ihren finanziellen Beitrag zur Energiewende leisten. Es darf daher gerade jetzt keine Abstriche bei der Modernisierungsumlage geben, sondern die finanziell schwächeren Haushalte müssen gezielt und sozial gerecht entlastet werden. Notwendig ist hierfür, über eine allgemeine Grundförderung von 40 Prozent hinaus, ein zielgerichteter Förderaufschlag von weiteren 20 Prozent für die sozial orientierten Vermieter, bei denen die Mieter zu einem Quadratmeterpreis von unter 7 Euro wohnen. „Diese Förderung wird eins zu eins an die Mieter zu ihrer Entlastung weitergereicht und ist damit das wirksamste denkbare Instrument für eine soziale Umsetzung der Wärmewende“, sagt Gedaschko.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen