Berlin (pm) – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf des sogenannten Digital Omnibus. Das vorgeschlagene Anpassungspaket (Digital Simplification Package) adressiert Praxisprobleme, die Unternehmen im täglichen Umgang mit digitalen Regulierungen erleben – von KI-Entwicklung über IoT-Anwendungen bis Datenschutz und Cybersicherheit. Der ZIA sieht darin einen wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit zu erhöhen und bürokratische Belastungen spürbar zu reduzieren.
„Die Harmonisierung und Straffung der EU-Digitalgesetzgebung ist überfällig. Wir brauchen einen modernen europäischen Rechtsrahmen mit weniger Komplexität und mehr Verlässlichkeit – gerade für Unternehmen, die vielfältigen digitalen Pflichten unterliegen“, betont der ZIA. Nun komme es darauf an, dass Rat und Parlament die Vorschläge zügig, aber präzise weiterentwickeln.
Im Mittelpunkt des Digital Omnibus steht die Konsolidierung des europäischen Datenregulatorik, die bislang über mehrere Verordnungen verteilt und für Unternehmen oft schwer handhabbar war. Durch die Integration u.a. des Data Governance Act im Data Act werden parallele Strukturen beseitigt und die Datennutzung in Europa auf ein robusteres, klarer gefasstes Fundament gestellt.
Datenschutz: Mehr Rechtssicherheit
Besonders begrüßt der ZIA, dass der Digital Omnibus für die DSGVO in wichtigen Punkten Klarheit schafft. Hervorzuheben sind insbesondere die Präzisierung der Definition personenbezogener Daten und deren Pseudonymisierung, eine realitätsnahe Entlastung bei Betroffenenrechten (u. a. beim Auskunftsrecht, wenn Informationen bereits vorliegen oder Rechte missbräuchlich ausgeübt werden) sowie Anpassungen bei Datenpannenmeldungen (Meldepflicht nur bei hohem Risiko und innerhalb einer 96-Stunden-Frist, zukünftig auf Basis einer EU-weit einheitliche Meldeformulare).
„Die Immobilienwirtschaft ist auf verlässliche und praktikable Datenschutzregeln angewiesen – von Smart-Building-Technologien über IoT bis zu KI-Anwendungen. Der Ansatz der Kommission geht hier in die richtige Richtung“, so der ZIA.
KI-Regulierung: Augenmaß statt Überregulierung
Der ZIA bewertet positiv, dass die Kommission zentrale Praxisprobleme des KI-Gesetzes adressiert. So dürften die vereinfachte Dokumentation für KMU und sogenannte small mid-caps ebenso für Entlastung sorgen wie die Reduktion der Registrierungspflichten für Systeme, die zwar in Hochrisikobereichen genutzt werden, aber nur unterstützende Funktionen erfüllen.
„Die KI-Verordnung darf Innovation nicht behindern. Die von der Kommission vorgeschlagenen Anpassungen setzen auf Praxistauglichkeit – das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt der ZIA.
Erleichterungen für die Datenökonomie
Bezüglich des Data Acts, der für die Immobilienwirtschaft wichtige Regelungen zur Weitergabe von Daten aus vernetzten Geräten enthält, sind auch wichtige Anpassungen vorgesehen. So wird klarer dargestellt, dass Unternehmen die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen verweigern dürfen, wenn beispielsweise ein hohes Risiko einer unrechtmäßigen Weitergabe in Länder besteht, die ein geringeres Schutzniveau bieten.
Einheitliche Meldestelle für Sicherheitsvorfälle: Weniger Doppelstrukturen
Mit dem neuen Single Entry Point für Incident Reporting wird außerdem die zersplitterte Meldearchitektur zusammengeführt. Damit werden doppelte Meldungen reduziert und Verfahren spürbar vereinfacht. Auch Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen sollen künftig darüber erfolgen.
„Die Bündelung der Meldewege reduziert Komplexität und stärkt die Resilienz. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, so der ZIA.
Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)