20. April 2024

Vorschlag für EU-Gebäuderichtlinie belastet Privatvermieter

Stuttgart (pm) – Die EU-Mitgliedstaaten sollen mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie die rechtliche Möglichkeit erhalten, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten. Zielsetzung der Richtlinie ist unter anderem, dass ab 2030 alle neuen Gebäude in Europa emissionsfrei sein sollen.

Bereits im Dezember letzten Jahres stellte die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine Verschärfung der Gesetzesgrundlage vor. Demnach sollen neue öffentliche Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. „Für Neubauten ist diese Gebäuderichtlinie bestimmt zu begrüßen“, meint Matthias Heißner, Mitbegründer und Geschäftsführer des Bonitätsprüfers Mietercheck. „Aber für private Besitzer älterer Gebäude kann dieser Vorstoß fatale Folgen haben.“

Gravierende Auswirkungen auf Wohnungsmarkt 

Denn bei Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein, weil der Ersatzneubau allein schon in Deutschland Kosten in Milliardenhöhe verursacht. Laut Haus & Grund sind hierzulande ungefähr drei Millionen Gebäude betroffen, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften.

Matthias Heißner sieht das kritisch. „Für viele private Eigentümer und damit auch für private Vermieter beendet die EU damit die Wirtschaftlichkeit der eigenen Immobilie. Ihnen bleibt keine andere Möglichkeit als betroffene Immobilien abzustoßen.“ Das wiederum würde die Situation auf dem Wohnungsmarkt verschlechtern. „Und die ist heute schon angespannt.“

Des Weiteren ist zu befürchten, dass die energetischen Mindestanforderungen bei vielen Gebäuden technisch nicht umsetzbar sind. „Außerdem wissen wir nicht, ob die Baubranche überhaupt über genügend handwerkliche Ressourcen verfügt, um die Richtlinie in dem Zeitfenster umzusetzen“, so Matthias Heißner. Hier sei gerade die Bundesregierung in der Pflicht, nachzusteuern.

Pressemitteilung: Vermieterwelt GmbH