26. April 2024

VNW: Für bezahlbares Wohnen und eine verlässliche Energieversorgung im Land

Schwerin (pm) – Führende Vertreter von Bau- und Wohnungswirtschaft, kommunalen Energieversorgern, Mietern und Regierung des Landes kamen heute in Schwerin zusammen. Innen- und Bauminister Christian Pegel, Moritz Schibalski vom Verband kommunaler Unternehmen, Andreas Breitner vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen, Thomas Maync vom Bauverband und Kai-Uwe Glause vom Mieterbund unterzeichneten eine Erklärung, mit der sie sich verpflichten, sich gemeinsam für bezahlbares Wohnen und eine verlässliche Energieversorgung im Land einzusetzen.

„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Deutschland und Europa zu großen Herausforderungen bei der Energieversorgung geführt. Gas, Wärme, Strom und in der Folge viele weitere Waren und Dienstleistungen sind deutlich teurer geworden. Wie sich die Preise langfristig entwickeln, ist nicht absehbar“, sagte Christian Pegel. Das stelle viele Menschen vor große Herausforderungen:

Mieter und Energiekunden in Notlagen unterstützen

„Nicht nur für Geringverdiener wird es schwieriger, die Miete für eine angemessene Wohnung und die Kosten für den Energiebedarf aufzubringen. Wir, die Unterzeichner der Erklärung, verpflichten uns, dass wir sie gemeinsam beim sparsamen Umgang mit Energie unterstützen und vor überfordernden Energiekosten schützen sowie bezahlbares Wohnen in M-V sichern.“

Handlungsfähigkeit der Versorger sichern

Der Minister hat dafür die kommunalen Energieversorger und die sozial orientierten Wohnungsunternehmen an einen Tisch geholt, „die seit Jahrzehnten die zentralen Garanten für sicheres und bezahlbares Wohnen sowie eine verlässliche regionale Energieversorgung in unserem Land sind. Wir wollen gemeinsam auch dafür sorgen, ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern, die durch die extremen Preisbewegungen gefährdet ist. Kein Wohnungsunternehmen, kein kommunaler Energieversorger in Mecklenburg-Vorpommern darf seine Tätigkeit durch die Energiekrise einstellen müssen.“

„Unsere Mitglieder, die Stadtwerke und kommunalen Versorger im Land, werden die grundlegenden Daseinsvorsorgeleistungen auch weiterhin verlässlich sicherstellen. Wir unterstützen dabei insbesondere die Menschen, die durch die aktuellen Energiekosten vor wirtschaftliche Probleme gestellt werden, bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen, etwa mit der Möglichkeit von Ratenzahlungen und Stundungen“, sagte Moritz Schibalski, Geschäftsführer der Landesgruppe Nord des Verbands kommunaler Unternehmen. Der VKU vertritt bundesweit rund 1.500 kommunale Unternehmen der Städte und Gemeinden in den Bereichen Energiewirtschaft, Wasser/Abwasser, Digitalisierung und Abfallwirtschaft.

„Auch wir, die sozialen Wohnungsunternehmen, werden weiterhin gemeinsam mit unseren Mieterinnen und Mietern in Notlagen Lösungen finden, um den Verlust ihrer Wohnung zu verhindern. Wir begrüßen, dass die Landesregierung sich verpflichtet, Sanierung und Neubau bezahlbaren Wohnraums sowie die Beseitigung städtebaulicher Missstände weiterhin mit Förderprogrammen zu unterstützen“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen, der in M-V 146 Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und so-zialorientierte privaten Wohnungsunternehmen vertritt.

Wohnungsbaukapazitäten erhalten

„Die Kapazitäten der Bauwirtschaft müssen im jetzigen Umfang erhalten werden. Sie dürfen nicht durch kurzfristige Konjunkturschwankungen unwiederbringlich verloren gehen. Wir müssen die Baukapazitäten für den dringend benötigten Wohnungsneubau dauerhaft sichern“, sagte Thomas Maync, Vizepräsident des Bauverbands M-V. Er freue sich über das Engagement der Landesregierung, Genehmigungsverfahren vor allem mit Hilfe der Digitalisierung zu verkürzen.

Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds in M-V, sagte: „Wir sind sicher, dass diese gemeinsame Erklärung auch dann Wirkung zeigt, wenn sich unverschuldet in Not geratene Mieterinnen und Mieter gegen Kündigungen vor Gericht wehren müssen. Das Land und die Wohnungswirtschaft stehen mit dieser Erklärung im Wort. Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss einer unverschuldet in Not geratenen Mietpartei zunächst eine Ratenzahlung angeboten werden. Die Zusagen aus der heutigen Erklärung werden auch Gerichte bei der Interessenabwägung nicht ignorieren können.“

Pressemitteilung: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)