26. September 2026

VNW: „300 Schrottimmobilien im Norden – Kommunen müssen endlich handeln“

Hamburg (pm) – Die Bundesregierung will es Kommunen erleichtern, gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. So sollen kommunale Beschäftigte durch eine Änderung des Baugesetzbuches leichter Zutritt zu den betroffenen Gebäuden bekommen. Ferner sollen Eigentümer leichter enteignet werden können, wenn sie ihre Immobilie nicht instand halten. Zudem ist geplant, das Melderecht zu präzisieren. Damit soll vermieden werden, dass Vermieter und Mieter Wohnungen illegal zu vermieten und Zimmer überbelegen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Endlich kommt in die Problematik ‚Schrottimmobilien‘ Bewegung. Viel zu lange hat die Politik zugeschaut, wie Mieterinnen und Mieter in unwürdigen Verhältnissen leben müssen, nur weil der Vermieter die Wohnungen nicht instand hält und die Immobilie als reines Renditeobjekt betrachtet.

Vermieter müssen Gewinne machen dürfen, um Sanierung und Modernisierung ihrer Bestände oder die Herausforderungen der Energiewende finanzieren zu können. Aber Wohneigentum verpflichtet auch, was bedeutet, dass Vermieter ihre Wohnungen in Schuss halten und fair vermieten.

In Norddeutschland gibt es nach unserer Schätzung rund 300 verwahrloste Mehrfamilienhäuser. Wir kennen Fälle aus Rendsburg, Elmshorn, Bad Oldesloe, Harburg und Neubrandenburg. Dass die Kommunen jetzt zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten erhalten, bauliche Missstände zu beseitigen, ist richtig.

Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein und Hamburg bereits Wohnraumschutzgesetze, die oftmals nicht durchgesetzt werden. Der Grund ist nicht nur der Mangel an Personal, sondern auch die Tatsache, dass im jeweiligen Rathaus dem Thema nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Kommunen müssen früher reagieren, wenn der Verdacht auf überbelegten Wohnungen aufkommt. Hier gilt es, Hinweisen aus der Nachbarschaft entschiedener als bisher nachzugehen. Dass Kommunen hier mehr Handhabe erhalten sollen, ist dringend nötig.

Zudem sollten die Länder über den Bundesrat bei der Verschärfung des Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes aktiver werden. Dieser soll Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten schützen. Hier wünschen wir uns mehr Engagement der Landesregierungen.

Illegale Untervermietungen stoppen

Zudem ist es an der Zeit, illegale Untervermietungen zu stoppen. Dazu muss das bundesweite Meldegesetz angepasst werden. Bislang sieht das Gesetz vor, dass jeder Mieter bei sich weitere Personen anmelden darf. Laut § 540 Absatz 1 BGB muss ein Mieter aber die Einwilligung des Eigentümers einholen.

Wenn das nicht erfolgt, erfährt der Vermieter von der Untervermietung nichts, auch weil die Ämter bei der Anmeldung des Wohnsitzes eine derartige Erlaubnis nicht prüfen. Wenn Vermieter jedoch nichts von einer Untervermietung wissen, öffnet das dem Missbrauch Tür und Tor – abgesehen davon, dass Untermieter oft viel zu hohe Mieten zahlen müssen und vom Mietrecht nicht geschützt sind.

Handlungsbedarf herrscht vor allem in engen Mietmärkten. Hier nutzen einige wenige Vermieter die Not von Wohnungssuchenden schamlos aus und bringen dadurch eine ganze Branche in Verruf. Denn eines ist auch klar: Schrottimmobilien und illegale Untervermietungen sind in Norddeutschland nicht die Regel, sondern die Ausnahme.“

Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)