27. Juli 2024

Vergabeverfahren nach Burgi-Gutachten: VfA appelliert an die öffentlichen Auftraggeber, den Mittelstand im Bauwesen zu unterstützen

Berlin (pm) – Vor der am 13.05.24 stattfindenden Online-Informationsveranstaltung für die öffentlichen Auftraggeber, in der Prof. Martin Burgi sein Gutachten zur Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für Bauvorhaben der öffentlichen Hand erläutert, appelliert die Vereinigung freischaffender ArchitektInnen (VfA) an die öffentlichen Auftraggeber, dem von Prof. Burgi vorgeschlagenen alternativen Vergabeverfahren zu folgen.

Ende Februar erschien das Gutachten zur Vergabe von Planungs- und Bauleistung für Bauvorhaben der öffentlichen Hand, verfasst von Prof. Martin Burgi, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Mit dem Gutachten wurde die von der Bundesregierung ins Spiel gebrachte alternative Auftragswertberechnung (Schwellenwert von 5,538 Mio. Euro für aus Planung und Ausführung bestehenden Bauauftrag mit anschließender Fachlosbildung insbesondere der Planungsleistungen) auf Konformität mit EU- und deutschem Vergaberecht überprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dieses „alternative Beschaffungskonzept“ keinen rechtlichen Bedenken begegnet. Damit hat es eine jahrelange Unsicherheit aufgelöst, die durch die Androhung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgelöst worden war.

Alexander Schwab, Präsident der VfA, erklärt dazu: „Im Kern geht es unmittelbar um den Erhalt des planenden und mittelbar des bauausführenden Mittelstands, der dadurch bedroht war, dass die Planungsleistungen bereits kleinere Bauvorhaben der öffentlichen Hand ab ca. 1 Mio € Baukosten netto bzw. Planungskosten von netto 221.000 € europaweit hätten ausgeschrieben werden müssen.“

Nun hat das Gutachten geklärt – und es erfüllt damit eine jahrelange Forderung der Vereinigung freischaffender ArchitektInnen – dass für Bauaufgaben der öffentlichen Hand sehr wohl der obere Schwellenwert von zurzeit netto 5.538.000 € zugrunde gelegt werden kann und die einzelnen Planungs- und Bauleistungen als Lose vergeben werden können. Erst wenn dieser überschritten ist, sei eine europaweite Ausschreibung notwendig.

Alexander Schwab unterstreicht: „Es liegt nunmehr in der Hand der Vergabestellen, für welchen Ansatz sie sich entscheiden. Wir appellieren an die öffentlichen Auftraggeber, das im Gutachten skizzierte alternative Beschaffungskonzept anzuwenden und damit eine eklatante Benachteiligung mittelständischer ArchitektInnen abzuwenden.“

Die VfA fordert BerufskollegInnen und Verbände auf, in den Kommunen und Institutionen der öffentlichen Hand für die Anwendung des im Burgi-Gutachten skizzierten Verfahrens zu werben.

Quelle: Vereinigung freischaffender ArchitektInnen (VfA)