27. April 2024

VdW Rheinland Westfalen: „Neubau bezahlbarer Wohnungen bleibt weiter schwierig“

Düsseldorf (pm) – Nachdem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen heute die neuen Wohnraumförderbestimmungen 2023 vorgelegt hat, rechnet der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) damit, dass der Neubau mietpreisgebundener Wohnungen weiter zurückgehen wird. „Die Förderbedingungen für eine generationengerechte und vor allem energetische Modernisierung sind gut, doch der Neubau bezahlbarer Mietwohnungen bleibt weiter schwierig“, sagt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter. Er geht davon aus, dass sich die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften des Verbandes in den kommenden Monaten daher noch stärker auf die Bestandsmodernisierung konzentrieren werden.

Den vergangenen Freitag veröffentlichten Zahlen des NRW-Bauministeriums zufolge waren 2022 2.759 Wohnungen mithilfe der Wohnraumförderung modernisiert worden, etwa 1.000 Wohnungen mehr als im Vorjahr, was einen deutlichen Anstieg der Modernisierungsmaßnahmen bedeutet. Demgegenüber war der Neubau mietpreisgebundenen Wohnraums um rund 24 Prozent zurückgegangen. „Es steht zu befürchten, dass sich dieser Trend mit Blick auf die nun vorgestellten Wohnraumförderbedingungen verstetigen wird“, so Alexander Rychter. Während die Modernisierungsförderung aus Sicht des VdW eine belastbare Grundlage für Investitionen biete, reichten die Förderbedingungen im Neubauprogramm nicht für eine spürbare Trendwende aus.

Rychter rechnet vor: „Wegen der unverändert massiv steigenden Baupreise liegen die Kosten für den Mietwohnungsneubau in NRW derzeit – ohne Grundstückskauf – bei etwa 5.000 Euro pro Quadratmeter. In Städten wie Köln und Düsseldorf, wo dringend neuer bezahlbarer Wohnraum gebraucht wird, kompensiert die Förderung davon aber lediglich 3.400 Euro pro Quadratmeter. Die verbleibenden Investitionsmittel müssen folglich fremdfinanziert werden – in Zeiten ebenfalls massiv ansteigender Zinsen eine deutliche Mehrbelastung für viele Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, für welche der Neubau mietpreisgebundener Wohnungen trotz der neuen Förderbedingungen damit nur sehr schwer umsetzbar ist.“

In der Modernisierungsförderung seien die Konditionen deutlich besser ausgestaltet. „Das ist ein wichtiges Signal für Mieterinnen und Mieter. Denn auch durch die geförderte Modernisierung bestehenden Wohnraums werden Wohnungen in der Mietpreisbindung gehalten und bleiben damit für die Menschen bezahlbar. Gleichzeitig reduziert es den Energieverbrauch im Gebäude. Das ist sinnvoll und gut – vor allem in der aktuellen Energiekrise. Doch alleine mit Modernisierung wird man notwendige Anzahl bezahlbarer Wohnungen in NRW nicht schaffen können“, sagt Rychter. Er begrüßte allerdings grundsätzlich, dass das Wohnraumförderprogramm mehrjährig angelegt und mit neun Milliarden Euro ausgestattet ist.

Dass die Mietwohnraumförderung von den Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften des VdW Rheinland Westfalen auch angesichts steigender Baupreise und Zinsen in Anspruch genommen wird, zeigt dem VdW-Verbandsdirektor die soziale Verantwortung der Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. „Unsere Mitglieder wollen bezahlbaren Wohnraum schaffen, im Neubau ist es ihnen aber derzeit wirtschaftlich kaum möglich.“

Pressemitteilung: VdW Rheinland Westfalen