25. April 2024

Stimmen zur Wohnraumoffensive des Bundes

Wohnraumoffensive

Bund: Positive Bilanz der Wohnraumoffensive: Neubau von Wohnungen erreicht Rekordniveau 

Berlin (pm) – Auf Einladung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer trafen sich heute Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler Olaf Scholz sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Länder, Kommunen und Verbände zum digitalen Bilanzkongress der Wohnraumoffensive. Die Bilanz der Wohnraumoffensive ist außergewöhnlich erfolgreich. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden in Deutschland 1,5 Millionen neue Wohnungen fertig gestellt oder im Bau befindlich sein. Im Jahr 2020 sind zum ersten Mal seit 2001 wieder mehr als 300.000 neue Wohnungen innerhalb eines Jahres gebaut worden. Zudem wurde der Bau von Sozialwohnung massiv vorangetrieben und die vereinbarte Bewilligung von 100.000 neuen Sozialwohnungen in vier Jahren deutlich übertroffen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Mit unserer aktiven Wohnungsbaupolitik haben wir die Trendwende eingeleitet. Der Bund fördert den sozialen Wohnungsbau mit viel Geld, unterstützt junge Familien mit dem Baukindergeld dabei, die eigenen vier Wände zu erwerben, geht entschlossen gegen Bodenspekulationen vor und schützt Mieterinnen und Mieter. Seit fast 20 Jahren sind in Deutschland nicht mehr so viele Wohnungen gebaut worden wie im vergangenen Jahr. Doch die Aufgaben bleiben riesig, und wir müssen den eingeschlagenen Weg konsequent und kraftvoll weitergehen. Mehr Tempo, mehr Innovation und mehr Steuerung brauchen wir, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.“
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer: „Wir haben alle zentralen Maßnahmen umgesetzt. Die Bauwirtschaft war trotz Pandemie der Motor der deutschen Wirtschaft schlechthin. Wir haben 1,2 Millionen neuen Wohnungen geschaffen, hinzu kommen 770.000 erteilte Baugenehmigungen. Das ist ein gigantisches Wohnungsbauprogramm. Es ist eine stolze Bilanz, die nur im Zusammenwirken von Bund und Ländern erreicht werden konnte. Aber: Wir lehnen uns jetzt nicht zurück. Wir müssen in den kommenden Jahren stark weitermachen, verstetigen und insbesondere die Innenstädte und die Dorfkerne revitalisieren, bevor wir neue Baugebiete an den Rändern ausweisen.“
Michael Müller, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Regierender Bürgermeister von Berlin: „Die Größe der Aufgabe, die wohnungspolitischen Instrumente zeitgemäß weiterzuentwickeln, erforderte ein gemeinsames und entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Das nunmehr Erreichte ist ein guter Erfolg. Wir müssen nun auch noch die weiteren Punkte, die auf dem Wohngipfel vereinbart worden sind, zum Beispiel auch das Umwandlungsverbot umsetzen und werden weiterhin die Lage auf dem Wohnungsmarkt genau beobachten. Dort, wo es nötig ist, werden wir das Mietrecht weiterentwickeln, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land nicht zu gefährden.“
Ralph Spiegler, Vorsitzender der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, Präsident DStGB: „Der Flaschenhals für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen bleibt die Baulandmobilisierung. Hier müssen die Kommunen stärkere Steuerungsmöglichkeiten erhalten, etwa durch erweiterte Vorkaufsrechte. Zudem müssen wir die erheblichen Potentiale zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in unseren Innenstädten und Ortskernen heben, insbesondere durch Mobilisierung des leerstehenden Bestandes von annähernd 2 Millionen Wohneinheiten in Deutschland. Hierzu bedarf es auch einer Erhöhung der Bundesstädtebauförderung auf 1,5 Milliarden Euro jährlich. Dies trägt im Ergebnis auch zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei und entlastet die überhitzten Wohnungsmärkte in den Metropolen.“
Im Dezember 2018 hatten Bund, Länder und Kommunen die Wohnraumoffensive gestartet – ein umfassendes Maßnahmenpaket um dafür zu sorgen, dass das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleibt. In den letzten zweieinhalb Jahren wurden alle zentralen Maßnahmen der Wohnraumoffensive umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung:

Investive Impulse für den Wohnungsbau:
• Das Baukindergeld fördert Familien bei der Wohneigentumsbildung. Bisher sind 310.000 Anträge mit einem Volumen von insgesamt 6,5 Milliarden Euro eingegangen. Das Baukindergeld erreicht vor allem Familien mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen.
• Der Bund unterstützt den sozialen Wohnungsbau der Länder in dieser Legislaturperiode mit 5 Mrd. Euro auf Rekordniveau. Mit weiteren 1 Milliarde Euro pro Jahr bis 2024 wird Planungssicherheit für Länder, Kommunen und Investoren geschaffen.
• Die Städtebauförderung wurde mit 790 Millionen Euro pro Jahr ebenfalls auf Rekordniveau verstetigt und grundlegend weiterentwickelt.
• Darüber hinaus wurden steuerliche Förderungen des frei finanzierten Mietwohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung eingeführt.

Maßnahmen zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens:
• Das Baulandmobilisierungsgesetz (im parlamentarischen Verfahren) erleichtert Kommunen die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau. Die Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, werden reduziert.
• Der Bund unterstützt den sozialen Wohnungsbau auch mit der verbilligten Abgabe eigener Liegenschaften an Kommunen
• Das soziale Mietrecht wurde ausgewogen weiterentwickelt, die Mietpreisbremse verlängert. Der Anstieg der Mieten wird gedämpft durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums der Vergleichsmieten und die Mietspiegelreform.
• Rund 660.000 einkommensschwache Haushalte profitieren von gleich zwei Wohngelderhöhungen. Das Wohngeld wird künftig alle zwei Jahre an die Miet-und Einkommensentwicklungen angepasst.

Maßnahmen im Bereich Baukosten und Fachkräftesicherung:
• Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Verlängerung der Westbalkanregelung stärkt die Verfügbarkeit von Baufachkräften.
• Im Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird an der Digitalisierung von mehr als 60 Leistungen gearbeitet. Eine zentrale Leistung ist die digitale Baugenehmigung.

Die positive Entwicklung der Bautätigkeit verdeutlicht außerdem, dass die guten Rahmenbedingungen, die mit der Wohnraumoffensive geschaffen wurden, auf den Wohnungsmärkten angenommen werden. Die gestiegene Wohnungsbautätigkeit und die Anpassung des Mietrechts an die Bedingungen angespannter Märkte wirken der Preisentwicklung auf den Wohnungsmärkten gezielt entgegen. Gerade in den Großstädten ist bei den Angebotsmieten ein deutlich dämpfender Effekt zu erkennen. Die Bestandsmieten entwickeln sich im Gleichklang mit der Inflationsrate.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, Stadt Berlin, DStGB

 

Masse mit Klasse | Planerverbände fordern weitere Anstrengungen beim Wohnungsbau 

Berlin (pm) – Anlässlich des heutigen Bilanzkongresses zur Wohnraumoffensive haben Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK), Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA und die Deutsche Energie-Agentur (dena) das gemeinsame Positionspapier „Quantität nie ohne Qualität – gebaute Umwelt zukunftsgerecht gestalten“ erstellt. Es beschreibt die zentralen Anforderungen, um bezahlbaren Wohnraum bedarfsgerecht, nachhaltig und schnell zu schaffen.

Nach dem Wohngipfel am 21. September 2018 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr bezahlbaren Wohnraum geschnürt mit dem Ziel, bis zum Jahr 2021 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. Hierzu wird heute eine erste Bilanz gezogen.

Nach Auffassung von BAK, BDA, BIngK und dena sind die bisherigen Aktivitäten der Bundesregierung, z. B. mit der Baulandkommission, eine geeignete Grundlage für die Schaffung eines adäquaten Angebots an bezahlbarem Wohnraum. Zugleich bedarf es dringend weiterer staatlicher Maßnahmen und Investitionen. Passende Förderinstrumente und steuerliche Anreize, insbesondere mehr Flexibilität auf der planungs- und bauordnungsrechtlichen Ebene können die benötigten Potenziale für mehr bezahlbaren Wohnraum, aber auch für Baukultur und Nachhaltigkeit aktivieren.

Das gemeinsame Positionspapier formuliert hierzu vier Prämissen

  1.  Qualität des Wohnens schafft Baukultur
  2.  Potenziale im Bestand nutzen: Klima schützen und Ressourcen schonen
  3.  Integrierte Entwicklungskonzepte und soziale Bodenpolitik sind Grundlage bezahlbaren Wohnungsbaus
  4.  Qualifizierung sicherstellen und Nachwuchs fördern

und benennt konkrete Maßnahmen.

Das Positionspapier steht unter www.bingk.de  oder www.bak.de zum Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesingenieurkammer / Bundesarchitektenkammer

 

Bauindustrie zur Bilanz der Wohnraumoffensive

Berlin (pm) – „Bisher wurden mehr als 5.000 Wohnungen seriell und modular gebaut, beauftragt oder sind bereits in der Planung. Wir sehen, dass die Akzeptanz bei uns in der Branche, aber vor allem auch bei den Bauherren, immer besser wird. Aber hier ist noch sehr viel Luft nach oben. 770.000 erteilte Baugenehmigungen klingen gut. Allerdings heißt genehmigt noch lange nicht gebaut.“ Mit diesen Worten kommentierte Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, die gestrige Bilanzveranstaltung zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung.

„Jetzt ist es wichtig, dass wir in der nächsten Legislaturperiode ein einheitliches Bauordnungsrecht erhalten, damit wir endlich nur eine Baugenehmigung bundesweit erstellen müssen. Hier wären auch digitale Bauanträge und Baugenehmigungen (bundesweit einheitlich) von Nöten, damit wir jetzt zügig Wohnraum schaffen können“, betonte Hübner.

Das serielle und modulare Bauen ist im Gewerbebau bereits etabliert und im Wohnungsbau wird ein zunehmender Einsatz von vorgefertigten Teilen und Modulen (z.B. Raum-Module, Bad-Module) verzeichnet. Langfristig nehmen Systemkonzepte und Systembaukästen an Bedeutung zu.

Um dies weiter zu forcieren, müssen nun endlich die nächsten Schritte folgen:

  • Zusammenführung von Planen und Bauen,
  • verlässliche und stetige Nachfrage für Kapazitätsausbau,
  • flexiblere Vorfertigung und digitale Prozessgestaltung (BIM),
  • Übernahme der Musterbauordnung auf Landesebene (Bundesbauordnung).

Die BAUINDUSTRIE sieht im seriellen und modularen Bauen auch eine Chance, die Bau-Berufsbilder attraktiver zu gestalten und somit einen Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels leisten zu können.

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

 

ZIA und weitere Verbände bewerten Wohnraumoffensive

Berlin (pm) – Am Vortag der Bilanzkonferenz der Wohnraumoffensive trafen sich Experten aus der Immobilienwirtschaft auf Einladung der FDP-Bundestagsfraktion, um selbst Bilanz zu ziehen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, wurde dabei von Geschäftsführerin Aygül Özkan vertreten. „Das Neubauziel wird klar verfehlt werden“, so Özkan. Die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lägen zwar bisher nur für 2018 und 2019 vor, aber, so Özkan: “Die Fertigstellungszahlen haben nie die erforderlichen 375.000 neuen Wohnungen pro Jahr erreicht.  Der positive Trend bei den Fertigstellungszahlen muss in den kommenden Jahren deutlich verstärkt werden.“

Özkan bemängelte, dass die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode mit diversen Mietrechtsregulierungen und zuletzt auch mit dem Baulandmobilisierungsgesetz die Erreichung des Zieles selbst verspielt habe. „Regulieren geht in Deutschland leider noch immer vor Bauen. Mit immer neuen und immer schärferen Regulierungen werden wir die angespannten Wohnungsmärkte in den Metropolen nicht entlasten können. Wir hätten uns mehr Rückenwind gewünscht z.B. durch ein Planungsbeschleunigungsgesetz, das nicht nur für den Infrastruktursektor, sondern auch die Immobilienwirtschaft gilt.“ Mit Blick auf die nächste Legislaturperiode setzt Özkan auf mehr Mut. „Wir müssen endlich kritisch den gewaltigen Berg von 20.000 verschiedenen Bauvorschriften durchleuchten. Bei jeder Einzelnen muss die Frage beantwortet werden, ob wir diese für moderne, lebenswerte Städte und Gemeinden wirklich brauchen“, so Özkan abschließend.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

 

Wohngipfel 2021: Viel Luft nach oben beim bezahlbaren Bauen und Wohnen

Berlin (pm) – Gäbe es für die Umsetzung des im September 2018 von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen Maßnahmenkatalogs für mehr bezahlbare Wohnungen eine Schulnote, wäre das eine 4,4. In einigen Themenfeldern wie der angestrebten Beschränkung der Baukostensteigerungen oder der verbilligten Abgabe von öffentlichen Liegenschaften wäre es sogar eine 5 – stark versetzungsgefährdet. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter den Mitgliedern der im Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW organisierten 3.000 kommunalen, genossenschaftlichen, kirchlichen, privatwirtschaftlichen, landes- und bundeseigenen Wohnungsunternehmen.

Besonders kritisch wird auf Bundesebene die Performance zur Beschränkung der Baukostensteigerungen (Schulnote: 5,3), der verbilligten Abgabe von öffentlichen Liegenschaften (Schulnote: 4,9), der Begrenzung der Folgekosten gesetzlicher Regelungen und Normungsvorgaben (Schulnote: 4,8) und der erfolgten Mietrechtsanpassungen (Mietpreisbremse, Mietendeckel) (Schulnote: 4,7) bewertet.

„Beim bezahlbaren Bauen und Wohnen in Deutschland ist auch zwei Jahre nach dem Wohngipfel der Bundesregierung noch sehr viel Luft nach oben. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen stellen der Regierung heute ein eindeutiges Zeugnis aus: Es besteht Handlungsbedarf auf allen staatlichen Ebenen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Zwar hat der Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, doch es hakt oft bei der Umsetzung dieser Maßnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene. Von den eigentlich geplanten 1,5 Mio. neuen Wohnungen werden bis zum Ende der Legislaturperiode nur 1,2 Mio. Wohnungen gebaut sein und damit 300.000 zu wenig.

„Der nötige ‚Wumms‘ fehlt beim Bauen und Wohnen in Deutschland. Deshalb fordert die sozial orientierte Wohnungswirtschaft im GdW nach den Bundestagswahlen ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Infrastruktur“, so der GdW-Präsident. Nur so werden die kontinuierlich steigenden Herausforderungen von Klimaschutz, digitaler Transformation und sozialer Gerechtigkeit für die Wohnungsunternehmen zu meistern sein.

Bei den fünf zentralen Politikfeldern der Wohnraumoffensive erhält die Umsetzung der Städtebauförderung und die Zukunftssicherung des Gebäudebestands von den Unternehmen noch die besten Noten. Die Politikfelder Baurecht und Neubau werden am schlechtesten beurteilt.

Besonders deutlich wird Umsetzungslücke zwischen den staatlichen Ebenen bei der Baugesetzbuchnovelle: Sie sollte die Empfehlungen der Baulandkommission umsetzen, jedoch bleibt schon der Entwurf der Bundesregierung weit hinter den Beschlussempfehlungen zurück. Das Gesetz beschränkt sich vor allem auf eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht – und zeigt damit auch auf, wie sehr eine auf Bundesebene angesiedelte Koordinierung durch ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Infrastruktur notwendig ist.

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um die großen Zukunftsherausforderungen beim Wohnen und Bauen bewältigen zu können.

Sehr differenziert adressieren die Unternehmen an die jeweilige politische Ebene, welche Maßnahmen noch ausstehen und dringend umgesetzt werden müssten. Ganz oben auf der Wunschliste der Unternehmen gegenüber der Bundesebene steht: Normen, Qualitätsanforderungen und Standards, die das Bauen betreffen abzuspecken, Bauland verbilligt und bevorzugt für preisgünstiges Bauen und Wohnen zur Verfügung zu stellen und die Baurechtschaffung zu beschleunigen.

Von der Landesebene wünschen sich die Unternehmen vor allem eine marktgerechtere und weniger bürokratische Ausgestaltung der Konditionen der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Weiterhin ganz oben auf der Wunschliste steht die Forderung nach Harmonisierung und Vereinfachung der Bauordnungen. Bauland sollte verbilligt und bevorzugt für preisgünstiges Bauen und Wohnen zur Verfügung gestellt und die Auflagen- und Gutachtenflut in Baugenehmigungsverfahren reduziert werden.

Im Länderranking ist das Bundesland Berlin Spitzenreiter – in negativer Hinsicht. Die besten Noten für die Wohn- und Baupolitik gab es für das Saarland.

Die kommunale Ebene steht vor allem bei der Baulandbereitstellung und Baurechtschaffung in der Pflicht. Hier wünschen sich die Unternehmen vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung Baurechtschaffung, eine verbilligte und bevorzugte Abgabe Bauland für Vorhaben des preisgünstigen Mietwohnungsbaus sowie ebenfalls eine Reduzierung der Auflagenflut im Baugenehmigungsverfahren.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

 

„Berliner: Schaut auf Norddeutschland!“

Die Bundesregierung zieht in Berlin eine Bilanz ihrer seit zwei Jahren laufenden Wohnraumoffensive.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Bundespolitikerinnen und Bundespolitikern aus Berlin: Schaut auf Norddeutschland! Allein die Förderung des Baus bezahlbaren Wohnraums hilft nachhaltig. Mehr Bürokratie und mehr gesetzliche Eingriffe in den bereits umfassend regulierten Wohnungsmarkt werden hingegen nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen führen. Der Berliner Mietendeckel zeigt das plastisch.

Hamburg ist mit seinen seit 2011 rund 75.000 neu gebauten Wohnungen zum Vorbild für viele Metropolen geworden. Hier herrscht ein Klima des Dialoges zwischen Wohnungswirtschaft und Stadt. Der Erfolg ist messbar: in der Hansestadt steigen die normalen Preise inzwischen rascher als die Mieten.

In Kiel hat die Regierung die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze auslaufen lassen. Zugleich wurden die Ausgaben für den Bau bezahlbarer Wohnungen erhöht, was sich am Ende positiv auf den Wohnungsmarkt auswirken wird.

In Schwerin hat die Landesregierung einen Fonds aufgelegt, mit dessen Hilfe Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen DDR-Altschulden tilgen können. Das gesparte Geld investieren die Unternehmen in moderne Wohnungen.“

Quelle: VNW

 

Bilanz Wohnraumoffensive: Holzwirtschaft fordert Digitalisierungsoffensive und mehr Nachverdichtung

Berlin (pm) – Die Bundesregierung wird eine Bilanz der vor zwei Jahren gestarteten Wohnraumoffensive ziehen. Im Vorfeld kritisiert Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), die unzureichenden Ergebnisse.

„Trotz der versprochenen Wohnraumoffensive herrscht weiter großer Wohnungsmangel, während in den Großstädten die Mieten steigen. Gleichzeitig stagniert die Bautätigkeit. Nur vereinfachte planungsrechtliche Voraussetzungen sowie unkompliziertere, digitale Genehmigungsverfahren werden es ermöglichen, Bauprozesse zu beschleunigen. Hierfür ist mehr Fachpersonal in Verwaltungen und Bauämtern sowie eine Digitalisierungsoffensive dringend erforderlich.

Besonders wichtig ist es, Neubau und (Nach-)Verdichtung gleichberechtigt zu ermöglichen und zu fördern. 2,7 Millionen zusätzliche Wohneinheiten sind laut einer Studie der TU Darmstadt deutschlandweit durch Aufstockungen in Kernlagen von Städten, Gemeinden und Kommunen möglich. Ganzheitliche Strategien und Änderungen im Baurecht sind also erforderlich – zum Beispiel in punkto Bebauungsdichte, Abstandsflächen, Stellplatznachweis, Brand- und Schallschutz. Der natürliche Rohstoff Holz kann aufgrund seiner Flexibilität und des geringen Gewichts in den Bereichen Aufstockungen und Erweiterungen einen entscheidenden Beitrag leisten.“

Bereits Ende Januar hatte der DHWR zusammen mit mehr als 30 Organisationen aus Industrie, Bauwirtschaft und Immobilienbranche ein Positionspapier „Impulse für den Wohnungsbau“ vorgelegt, um durch einen Acht-Punkte-Forderungskatalog dem Wohnraumangel in Deutschland entgegenzuwirken. Zu den Unterzeichnern der Aktion gehören neben dem DHWR unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V., der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB), die Industriegewerkschaft BAU und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).

Quelle: Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR)

 

Wohnraumoffensive: Immobilienwirtschaft fordert von der Politik mehr Tempo

Berlin (pm) – Zweieinhalb Jahre nach dem Wohngipfel zieht die Bundesregierung eine Bilanz ihrer Wohnraumoffensive. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) fordert aus diesem Anlass von der Politik, ihre Strategie nachzujustieren, um die hochgesteckten Ziele beim Wohnungsbau zu erreichen. Denn die Ausgangslage hat sich vor allem in den Großstädten in den vergangenen sieben Jahren wenig verändert: Das Angebot ist weiterhin knapp, Bauland fehlt und Genehmigungsverfahren sind komplex und dauern zu lange. Zudem beschleunigt die Corona-Krise Transformationsprozesse und stellt die Immobilienwirtschaft vor neue Herausforderungen. Auch sollte die Förderung von Wohneigentum mehr in den Fokus rücken.

Dazu erklärt der BID-Vorsitzende und Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel: „Bauland ist die Grundvoraussetzung für bezahlbaren Wohnraum, die nur die Kommunen durch Baulandausweisung schaffen können. Dabei geht es nicht um die Vernichtung ökologisch wertvoller Flächen, sondern überwiegend um die Umnutzung vorhandener Brachflächen. Dort, wo die Nachfrage groß ist, brauchen wir mehr und vor allem effizient genutztes Bauland sowie eine aktuelle Bauplanung der Kommunen, um schnell auf die Nachfrage nach neuem Wohnraum reagieren und Preissteigerungen entgegenwirken zu können. Kommunal geplante Bodenpreise sind dagegen keine Lösung, denn dadurch bleiben Grund und Boden knapp, die Abkehr von marktwirtschaftlichen Prinzipien schafft Folgeprobleme und der bürokratische Aufwand steigt. Die Schaffung von neuem Bauland auf bestehenden Flächen sowie neuen Gebieten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in die alle Marktteilnehmer eingebunden werden müssen.“

Aus Sicht von GdW-Präsident Axel Gedaschko wurden in den vergangenen beiden Jahren beim Wohnen und Bauen einige, aber nicht genügend Hebel in Bewegung gesetzt: „Das Wohngeld wurde erhöht und steigt nun regelmäßig, das serielle Bauen und Sanieren hält Einzug in die Bauordnungen und dank einer Verfassungsänderung kann der Bund den sozialen Wohnungsbau auch künftig mitfinanzieren. Aber insgesamt ist zu wenig passiert und alles läuft viel zu analog. Die Wohngeldvergabe, aber auch alle Planungsprozesse müssen digitalisiert werden, wir brauchen ein elektronisches Kataster über alle bebaubaren Grundstücke – und ein wichtiges Versprechen der Regierung muss noch umgesetzt werden: eine verpflichtende Folgeabschätzung für die Kosten, die durch jede neue Bauvorgabe entstehen. Damit all das koordiniert umgesetzt werden kann, brauchen wir in der kommenden Legislaturperiode dringend ein eigenständiges Bundesministerium für Wohnen und Bauen“, so Gedaschko.

Für IVD-Präsident Jürgen Michael Schick ist ebenfalls klar, dass Politik und Immobilienwirtschaft mit dem Wohngipfel 2018 wichtige Weichen für mehr Wohnungsneubau gestellt haben. Schick ergänzt: „Die starken Mietanstiege sind durch den massiven Neubau mittlerweile Geschichte. Die künftige Wohnungsbaustrategie sollte deshalb nun nachjustiert werden. Nach ‚Bauen, bauen, bauen‘ kann jetzt der Fokus auf die noch angespannten Märkte und Wachstumsregionen gerichtet werden. Wir wünschen uns von der Politik, dass es keine neuen Regulierungen für die Immobilienwirtschaft gibt, dafür aber mehr Anstrengungen bei der Förderung von Wohneigentum. Die Politik sollte der steigenden Nachfrage nach den eigenen vier Wänden – auch durch die Corona-Pandemie bedingt – nachkommen und das Baukindergeld entfristen und erweitern. Zudem ist eine Reform der Grunderwerbsteuer überfällig.“

Im Zusammenhang mit der Bildung von Wohneigentum wird auch das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen viel diskutiert. Dazu erklärt VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler: „Die Bildung von Wohnungseigentum ist elementarer Bestandteil privater Altersvorsorge und wird daher von der Bundesregierung zu Recht intensiv gefördert. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dabei die gemietete Wohnung die einzige Möglichkeit, in ihrem angestammten Wohnviertel Eigentum zu erwerben. Vielfach können sie sich nämlich anderweitig kein Wohnungseigentum leisten, da der Erwerb eines Neubaus oft deutlich teurer ist. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen noch weiter einzuschränken, konterkariert das Ziel der Bundesregierung selbstgenutztes Wohnungseigentum zu ermöglichen und der Gentrifizierung entgegenzutreten.“

Völlig neue Herausforderungen ergeben sich aktuell durch die Corona-Pandemie für Gewerbeimmobilien. Dazu merkt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner an: „Gemessen an den Problemen der Wohnraumversorgung hat der Lockdown eine deutlich größere Welle von Problemen für Handels- und Hotelimmobilien ins Rollen gebracht. Es entstehen Zahnlücken in unseren Städten, deren Schließung auf bisherige Weise nicht mehr funktionieren wird. Dazu sind Anstrengungen von Staat und Privaten in ganz neuen Dimensionen erforderlich. Kurzfristig geht es dabei allerdings darum, weitere nicht angezeigte und undifferenzierte Lockdowns zu vermeiden.“

Die Mitgliedsverbände der BID werden die aus ihrer Sicht drängenden Handlungsfelder auf der heutigen Bilanzveranstaltung der Bundesregierung zur Wohnraumoffensive erneut an die Politik herantragen. Denn die Wohnungspolitik in Deutschland bleibt ein brisantes, sozialpolitisches Thema mit vielen ungelösten Aufgaben, für die es effiziente Lösungen braucht, damit Wohnen langfristig bezahlbar bleibt.

Quelle: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland

 

BMV zur Bilanzkonferenz „Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung Bilanz wird schöngeredet

Berlin (pm) – „Politikverdrossenheit kommt auch daher, dass politisch Verantwortliche ihr Tun viel zu oft schön reden und bei der Bewertung der Problemlagen und dem Ergebnis der vorgenommenen Maßnahmen nicht ehrlich sind. Das mussten wir heute auch bei der Bilanzkonferenz der Bundesregierung zur Wohnraumoffensive zur Kenntnis nehmen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.

„Die Maßnahmen der Bundesregierung führten nicht spürbar zu einer Verbesserung auf den angespannten Wohnungsmärkten deutscher Großstädte. Breite Teile der Bevölkerung sind – von Berlin abgesehen – nach wie vor mit massiven Mietsteigerungen konfrontiert. Die Angebotserweiterung mit leistbaren Wohnungen findet nicht statt, die Chancen bei der Wohnungssuche bleiben für Haushalte mit unterdurchschnittlichem Einkommen gering, auch weil die privaten Vermieter in der Regel die Mieterauswahl nach Einkommen treffen. Vielmehr noch sinkt der Anteil preiswerter Angebote durch die aufgrund zahlreicher Ausnahmen weitgehend wirkungslose Mietpreisbremse. So verlor Berlin vor Inkrafttreten des Mietendeckels allein bei Mieterwechsel jährlich ca. 50.000 preiswerte Wohnungen, während der Zugewinn durch neue Sozialwohnungen gerade mal den vierstelligen Bereich erreichte. Der Verlust an Sozialbindungen kommt noch hinzu. Bundesweit gingen in 2019 64.000 Sozialbindungen verloren, während gleichzeitig nur knapp 26.000 Wohnungen neu gefördert wurden. Es ist nicht erkennbar, dass dieser Wettlauf zugunsten eines vermehrten Angebots gewonnen werden kann. Ein Grund dafür ist auch der rasante Bodenpreisanstieg, gegen den die Bundesregierung nichts unternehmen will. Der Mieterverein fordert in Anbetracht dieser Ergebnisse ein Umdenken. Der Anteil von Gemeinwohlanbietern, die sich dauerhaft in der sozialen Wohnraumversorgung engagieren, muss massiv erhöht werden. Daneben braucht es für die angespannten Wohnungsmärkte eine Atempause bei Mietenentwicklung.

Weitgehend erfolglos ist die Bundesregierung auch bei der Erreichung der Klimaschutzziele im Wohngebäudebestand. Mit „fördern“ und „informieren“ sind offenbar die Gebäudeeigner „nicht hinter dem Ofen“ hervorzulocken und die erforderliche Modernisierungsrate bleibt weiter hinter den Notwendigkeiten zurück.

Quelle: Berliner Mieterverein e.V.

 

VDIV Deutschland zieht kritische Bilanz und plädiert für mehr Engagement bei der Wohneigentumsförderung

Berlin (pm) – Heute zieht die Bundesregierung eine Bilanz ihrer vor zweieinhalb Jahren gestarteten Wohnraumoffensive. Aus Sicht des Verbands der Immobilien­verwalter Deutschland (VDIV Deutschland) wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zwar ein wichtiger Aspekt umgesetzt, andere zentrale Ziele wurden aber verfehlt, allen voran ein signifikanter Anstieg von Wohneigentum.

„Zwar hat die Bundesregierung seit dem Wohngipfel im Kanzleramt 2018 verschiedene Hebel in Bewegung gesetzt, um Antworten auf die die vielzitierte soziale Frage unserer Zeit zu finden. Aber haben Bund und Länder wirklich alles unternommen, um den sozialen und frei finanzierten Wohnungsneubau voranzubringen oder die Wohneigentumsquote signifikant zu erhöhen? Eindeutig nein”, kritisiert VDIV-Deutschland-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

In der kommenden Legislaturperiode sollte der Gesetzgeber daher die Förderung des Wohneigentums weiter in den Fokus stellen – dies ist aus Sicht des VDIV Deutschland auch bei der zu erwartenden Renten- und Riesterreform zwingend zu beachten. „Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus sind zahlreiche klassische Formen der Altersvorsorge kaum mehr eine Option. Dem Wohneigentum – und dabei insbesondere der Eigentumswohnung – kommt daher eine umso größere Bedeutung zu, die sich im neuen Koalitionsvertrag widerspiegeln muss”, betont Heckeler. Dabei darf es nicht nur um den Einsatz neuer oder die Verlängerung bestehender Fördermittel gehen – wie das Baukindergeld, dessen Erfolg nach wie vor umstritten ist bei der Erhöhung der Wohneigentumsquote. Stattdessen braucht es steuerliche Erleichterungen bei Kauf und Sanierung der Immobilie, beispielsweise durch die Absenkung der Grunderwerbsteuer.

Umwandlungsverbot geht an der Realität vorbei

Großes Unverständnis zeigt der VDIV-Deutschland-Präsident angesichts der geplanten Verschärfung des Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentums­wohnungen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs. Schließlich ist die gemietete Wohnung für viele Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, in ihrem angestammten Wohnviertel Eigentum zu erwerben, da der Erwerb einer unvermieteten Wohnung oder eines Neubaus oft deutlich teurer ist. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen noch weiter einzuschränken, konterkariert das Ziel der Bundesregierung, selbstgenutztes Wohnungseigentum zu ermöglichen und der Gentrifizierung entgegenzutreten.” Zudem sorge die Gesetzesinitiative entgegen verschiedener politischer Aussagen nicht für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, sondern vielmehr für eine künstliche Verschärfung der Knappheit. Denn je weniger Wohnungen umgewandelt werden können, desto weniger werden am Markt zum Verkauf angeboten. „Das Resultat sind noch weiter steigende Preise. Die geplante Umwandlungsbeschränkung stellt daher eine unnötige Belastung dar, die Mietern den Weg in die eigenen vier Wände zusätzlich erschwert”, betont Heckeler. Außerdem argumentierten die Unterstützer des Umwandlungs­verbotes an der Realität vorbei. Viele umgewandelte Eigentums­wohnungen sind Teil privater Altersvorsorge, die auf den Einnahmen aus der Vermietung dieser Wohnungen basiert. Diese Wohnungen werden also gerade nicht selbst genutzt, sondern weiterhin vermietet. Es besteht somit kein Interesse, Mieter durch Kündigung zu verdrängen, sondern vielmehr ein langfristiges, stabiles Mietverhältnis aufrecht zu erhalten.

Deutlich sinnvoller als ein weiteres Verbot ist aus Sicht des VDIV Deutschland die Ankurbelung von Wohnungsneubau, um die angespannten Wohnungsmärkte tatsächlich zu entlasten. Dafür müssen Baunormen entschlackt und die Planungsprozesse digitalisiert werden, um schnell auf veränderte bzw. steigende Nachfragen reagieren zu können. Denn zu hohe Baunebenkosten, zu wenig ausgewiesenes Bauland und zu lange Genehmigungsprozesse bremsen weiterhin den Wohnungsneubau. Zudem müssen Heckeler zufolge Anreize für den Neubau geschaffen werden. Zielführend wäre dabei die Erhöhung der linearen Abschreibung auf mindestens drei Prozent. Alternativ könnte durch die zunehmende Digitalisierung von Wohngebäuden eine deutlich höhere Abschreibung für das Gebäudeinnere vorgesehen werden.

Potenziale von Eigentümergemeinschaften für den Klimaschutz nutzen

Zwingend erforderlich ist es auch, Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand weiter zu fördern. Mit der zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurden für Wohnungseigen­tümergemeinschaften – die rund ein Viertel des deutschen Wohnungsbestands auf sich vereinen – die Hürden gesenkt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Das ist ein wichtiger Schritt. „Nun gilt es aber, die neu geschaffenen Chancen auch tatsächlich nutzbar zu machen, indem entsprechend darauf zugeschnittene Förderprogramme entwickelt werden”, fordert VDIV-Präsident Heckeler. Dies sei auch zu übertragen auf die im Rahmen des Wohngipfels angesprochene Förderung altersgerechter Umbauten.

Bundesministerium für Wohnen und Bauen etablieren

„Wer die ‚soziale Frage unserer Zeit’ beantworten möchte, kommt an einem eigenständigen Bundesministerium für Wohnen und Bauen nach der Bundestagswahl nicht vorbei”, sagt Heckeler abschließend.

Quelle: VDIV Deutschland