25. April 2024

Stimmen zur KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 40

ZIA: „Wiederaufnahme der KfW-Neubauförderung ist gut, aber das Budget nur ein Tropfen auf den heißen Stein“

Wie die Bundesregierung mitgeteilt hat, können ab dem 20. April 2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die Neubauförderung gestellt werden. Es steht insgesamt ein Budget von 1 Mrd. Euro zur Verfügung, die Förderung ist begrenzt auf das EH/EG 40-Niveau. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nach eigenen Angaben die Förderbedingungen der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude modifiziert. Wie Bundesminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) mitteilte, ist die Förderung in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet und wird ab 2023 durch das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ abgelöst.

Dazu sagt der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), Dr. Andreas Mattner: „Wir begrüßen, dass die Neubauförderung nun wiederaufgenommen wird. Der Umfang in Höhe von 1 Mrd. Euro ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ebenso ist die Halbierung der Fördersumme pro Antrag kein gutes Signal. Durch den sehr begrenzten Fördertopf ist die Unsicherheit spürbar, ob alle Projekte, die in diesem Jahr angestoßen worden bzw. in Planung sind, auch realisiert werden können.“

Der ZIA empfiehlt, die Anträge so schnell wie möglich einzureichen, da die Fördermittel erfahrungsgemäß sehr schnell ausgeschöpft sind.

„Die Bundesregierung kann ihre klimapolitischen Ambitionen nur mit einer vernünftig ausgestatteten Förderkulisse erreichen, gerade im Wohnungsbau. Dabei ist eine Mittelausstattung der Bundesförderung für Neubau und Bestandssanierungen von mindestens 20 Milliarden Euro pro Jahr bis 2025 notwendig, um der Bedeutung des Themas Klimaschutz im Gebäudesektor gerecht zu werden“, ergänzt Dr. Mattner.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

 

Baugewerbe zur Neubauförderung:  Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude wird Bauen hemmen

Die Mittel sind begrenzt, die Sätze reduziert: Ab dem 20. April können Bauherren wieder eine KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 beantragen, teilte das  Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heute mit. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), warnt aber vor zu geringen Förderlaufzeiten für Bauwillige:

„Es ist gut und wichtig, dass rund drei Monate nach dem abrupten Stopp die Förderung wieder aufgenommen wird und neue Anträge eingereicht werden können.

Aber: Auch mit einer Halbierung der Kreditsätze wird das Budget innerhalb sehr kurzer Zeit aufgebraucht sein. Dass die Förderung für Gasheizungen komplett ausfällt, wird daran nichts ändern. Ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen in diesem Jahr dann noch zur Fördervoraussetzung zu machen, wird für viele Bauwillige zusätzlich zum Hemmnis werden. Für die Vergabe des Siegels gibt es nicht ansatzweise genügend Prüfkapazitäten.

Es kommt jetzt darauf an, die Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ,Klimafreundliches Bauen‘ möglichst früh zu definieren. Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

 

GdW:  Verlässlichkeit muss durchgehend gesichert werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mittgeteilt, dass ab dem 20.04.2022 wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden können.. Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Zunächst einmal freuen wir uns natürlich, dass die Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude nun nach dem völligen Stillstand wieder startet. Wir befürchten allerdings, dass die angekündigte Milliarde sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Denn gut die Hälfte der Wohneinheiten, die ursprünglich im frei finanzierten Wohnungsbau in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, werden nun auf EH40 umgeplant. Dabei geht es allein bei den Wohnungsunternehmen um rund 40.000 zusätzliche Wohneinheiten.

Wir können das Ministerium nur darin bekräftigen, dass ein abrupter Programmstopp, wie am 24.01.2022, in jedem Fall vermieden werden muss. Um sicherzustellen, dass eine Anschlussförderung gesichert ist, muss der Bundestag hier gegebenenfalls weitere Mittel aus dem Haushalt bereitstellen. Unsere Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, dass sie nach dem Ausschöpfen der vorgesehenen Milliarde nicht im Regen stehen werden.

Auch ist bislang nicht klar, wie der Übergang zur neuen Förderung, die es ab 2023 geben soll, von statten gehen wird. Die Regierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Wohnungsunternehmen ihre Vorhaben für den Zeitraum ab 2023 rechtzeitig planen können und kein Bruch entsteht. Dafür müssen die Förderbedingungen bekannt sein. Nur so kann das Ziel des bezahlbaren und klimaschonenden Mietwohnens erreicht werden.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

 

Ingenieurkammer-Bau NRW: Wettrennen um limitierte Fördermittel

Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Mitglied des Vorstandes der IK-Bau NRW erwartet ein Wettrennen um die limitierten Fördermittel, die so nach wenigen Wochen erschöpft sein könnten: „Bauwillige und Investoren benötigen unbedingt langfristige Planungssicherheit. Viele Bauprojekte wurden in den letzten Wochen aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen gestoppt. Ob das vom BMWK nun präsentierte Förderprogramm die dringend benötigte Planungssicherheit für Bauwillige und Investoren bringt, ist angesichts des begrenzten Fördervolumens und insbesondere aufgrund der halbierten Fördersätze sehr fraglich. Nicht die unter ökologischen Gesichtspunkten angelegten strengeren konstruktiven und technischen Maßstäbe sind das Problem, die damit verbundenen Kostensteigerungen bei geringerer Förderung für die in vielen Fällen davon abhängigen Bauwilligen dagegen schon.“

Bundesminister Robert Habeck räumt in einer Stellungnahme ein, dass das auf eine Milliarde Euro begrenzte Budget sehr schnell ausgeschöpft sein könne. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, habe man die Fördersätze reduziert und die Förderbedingungen geändert: Unter anderem werde künftig nicht mehr der Einbau von Gasheizungen gefördert.

Minister Robert Habeck: „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese, Zug um Zug, auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll laut BMWK in drei Schritten erfolgen: Schritt 1 sei der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 sei auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen würden angepasst. Vor allem würden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten könnten. Es sei dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft würden.

In einem zweiten Schritt werde im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermögliche eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 solle bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel sei bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und werde in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter Schritt sei dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickele das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und werde insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes werde noch erarbeitet.

Jörg Friemel: „Bauen mit Zukunft braucht verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für Bauwillige. Die zukünftige Programmlandschaft für das klimafreundliche Bauen muss daher auf langfristig attraktive Konditionen setzen und muss langfristig zuverlässig ausfinanziert werden. Förderengpässe, wie in diesem Jahr, dürfen sich weder in der Neubau- noch in der Bestandsförderung je wiederholen.“
Nähere Informationen zu den aktualisierten Konditionen finden Sie hier [https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html ]

Quelle: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen