27. April 2024

Stimmen zum Thema Wohngeld

Wohngeld stärken – Verbände begrüßen Vorstoß der Bundesregierung zur Erhöhung und regelmäßigen Anpassung

Berlin – Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßen ausdrücklich, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2020 erhöht und künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden soll. Der Gesetzentwurf zur Wohngeldreform 2020 wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt soll zum 1. Januar 2020 von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Dazu sagten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Markus Lewe (Münster), Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein) und Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl (Abensberg): „Das höhere und dynamisierte Wohngeld wird einkommensschwachen Familien und Haushalten dauerhaft helfen. Wenn, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, alle zwei Jahre die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen im Wohngeld dynamisch an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden, driften Wohngeldleistungen und andere Sozialleistungen nicht weiter auseinander. Wohngeldempfänger müssen dann nicht mehr nach einiger Zeit bei steigenden Mieten andere Transferleistungen in Anspruch nehmen – ein regelmäßig angepasstes Wohngeld verhindert diesen ‚Drehtüreffekt‚. Damit setzt der Gesetzgeber um, was wir seit Langem fordern. Das ist auch für die Kommunen eine gute Nachricht.“

Auch GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte die Dynamisierung des Wohngeldes und die Einführung einer zusätzlichen Mietenstufe ausdrücklich. „Das Wohngeld ist ein wichtiger Baustein, um die Menschen zu unterstützen und ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Damit wird der Entwicklung der vergangenen Jahre Rechnung getragen, denn die Wohnkosten und die Verbraucherpreise sind seit der letzten Anpassung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 deutlich gestiegen. Um bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu sichern, braucht es verschiedene Instrumente – die zwei wichtigsten sind sozialer Wohnungsbau und ein wirksames Wohngeld. Der Gesetzesentwurf zum Wohngeld ist deshalb ein zentraler Beitrag für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt.“

Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, ergänzte: „Die Anhebung des Wohngeldes ist ein wichtiger Schritt, um das Wohnen für mehr als 600.000 Haushalte bezahlbar zu halten. Mit der Dynamisierung, das heißt der regelmäßigen Wohngeldanpassung, wird verhindert, dass aufgrund nominaler Einkommensverbesserungen Tausende von Mieter jährlich aus dem Wohngeldbezug fallen. Das ist gut so. Aber aus unserer Sicht müssten bei den Wohnkosten auch die Heizkosten berücksichtigt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Heizkosten beim Wohngeld anders als bei den Kosten der Unterkunft behandelt werden. Hier ist eine Harmonisierung erforderlich. Außerdem muss das seit Jahren angekündigte Klimawohngeld endlich kommen, damit die deutlich höheren Mieten für energetisch sanierte Wohnungen angemessen bezuschusst werden können.“

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Mieterbund und Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW

 

BFW: „Dynamisierung des Wohngelds ist richtiger Schritt – jetzt muss der nächste folgen!“

„Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung heute eine regelmäßige Anpassung des Wohngeldes beschlossen und somit Menschen mit niedrigen Einkommen entlasten möchte. Und es ist gut, dass die Argumente der mittelständischen Immobilienwirtschaft für eine Dynamisierung Gehör gefunden haben. Denn nur so kann das Risiko verringert werden, dass Bedürftige ihren Wohngeld-Anspruch verlieren und in die Grundsicherung fallen“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, in Berlin.

Das Bundeskabinett hatte zuvor beschlossen, dass das Wohngeld ab dem 1. Januar 2022 alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zudem wird das Wohngeld ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss wird für einen Zwei-Personen-Haushalt demnach von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Dennoch sei Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren nötig, so Ibel: „Wir brauchen zudem eine Klimakomponente, um Mietaufschläge aufgrund einer energetischen Sanierung abzufedern. Deshalb müssen Heiz- und Energiekosten bei der Berechnung des Wohngelds extra berechnet werden. Wenn die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele bis 2030 erreichen will, müssen in den kommenden Jahren tausende Häuser saniert und Heizungen modernisiert werden. Daher sollten auch die Heizkosten- und Energiekostenkomponenten dynamisch geregelt sein. Dis darf nicht auf dem Rücken der Wohngeldempfänger ausgetragen werden!“

Pressemitteilung: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.