19. April 2024

Stimmen zum Mietenmoratorium

GdW: Einseitiges Mietenmoratorium hätte fatale Folgen für Vermieter, Mieter und die gesamte deutsche Wirtschaft

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu den Plänen eines Mietenmoratoriums im Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht:

„Deutschland wächst momentan sehr schnell in eine Lage hinein, die von der gesamten Gesellschaft und auch von den Vermietern ungewöhnliche Schritte verlangt. Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland zeigen hier flächendeckend und individuell großes Entgegenkommen in der Tradition des über Jahrzehnte gelebten guten Vermieter-Mieter-Verhältnisses. Wir wollen, dass jeder Mieter bei allen anstehenden Problemen sicher sein kann, in seiner Wohnung bleiben zu können.

Es geht jetzt um Solidarität in Krisenzeiten. Denn drohende Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise werden Vermieter und Mieter gleichermaßen treffen. Mietern droht die Zahlungsverzugskündigung, aber auch Vermieter können wegen finanzieller Einbußen in Schieflage geraten. Damit beiden Seiten schnell geholfen werden kann, haben wir, die Wohnungswirtschaft, gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) die umgehende Einrichtung eines ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ vorgeschlagen, um den Fortbestand der Mietverhältnisse zu sichern. Wir brauchen dringend einen Solidarfonds, damit niemand seine Wohnung wegen Zahlungsproblemen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, verliert. Dies sind keine Zeiten der Auseinandersetzung, sondern der gemeinsamen Verantwortung. Und wir brauchen dafür auch ein System was angesichts geschlossener Verwaltungen insbesondere online, schnell und unbürokratisch funktioniert.

Das Verfahren sollte mit einer nachgelagerten Prüfung arbeiten. Das anfänglich zinslose Darlehen muss überall dort in einen Zuschuss an den Mieter wie beim Wohngeld umgewandelt werden, wo der entsprechende Einkommensausfall festgestellt wird. Nur so kann auch verhindert werden, dass aus dem Mietaufschub hinterher für den Mieter ein Schuldenproblem wird.

Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf über ein Mietenmoratorium hätte allerdings fatale Folgen sowohl für Vermieter als auch Mieter und geht an das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Er bewirkt jetzt schon eine Schockreaktion bei vielen Vermietern, denn angesichts der Pläne eines strikten Moratoriums über einen längeren Zeitraum sind sie in großer Sorge vor massiv fehlender Liquidität. Einkünfte werden nach den aktuellen Plänen einfach wegbrechen, während die Ausgaben wie gewohnt weiterlaufen. Als Folge sind Vermieter gezwungen, ihre Ausgaben soweit wie möglich herunterzufahren, um nicht in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage zu kommen. Das bringt eine ganze Kettenreaktion in Gang, in deren Folge die Wohnungswirtschaft und verbundene Branchen weithin zum Erliegen kommen werden. Denn das Unterbrechen der Zahlungsverpflichtungen unterbricht den gesamten Wirtschaftskreislauf. Beispielsweise jetzt noch arbeitsfähigen Handwerksbetrieben, Baustoffproduzenten und Händlern werden die Aufträge wegbrechen und diese müssen wiederum ihre Arbeitnehmer entlassen – die ihrerseits dann ihren Mietzahlungen nicht mehr nachkommen können. Die weitere Folge ist eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale: mehr Arbeitslose und noch mehr Mietausfälle. Nur wenn am Anfang der Kette keine Liquiditätslücken entstehen, können die weiteren Kettenglieder gleich mitgesichert werden.

Anstatt die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen, wird der Vorschlag des Justizministeriums weitere Wirtschaftszweige beschädigen. Daher brauchen wir am Anfang der Kette den gemeinsam von Wohnungswirtschaft und Mieterbund geforderten „Sicher-wohnen-Fonds“. Hierfür wird ein Onlineverfahren benötigt, um eine schnelle und zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten. Zunächst muss die Unterstützung als zinsloses Darlehen gewährt werden, eine Prüfung kann später erfolgen, wenn in den Behörden hierfür wieder Kapazitäten vorhanden sind. Für diejenigen, die berechtigt sind, kann die Unterstützung dann in einen Wohngeld-Zuschuss umgewandelt werden. Diese einfache und sichere Lösung würde vor allem für eines sorgen: dass kein einziger Mieter seine Wohnung verliert.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-und Immobilienunternehmen e.V.

 

BFW zu Kündigungsmoratorium: „Kabinettsbeschluss zeugt von Augenmaß und Verantwortung!“

„Der Kabinettsbeschluss zum Kündigungsmoratorium zeugt von Augenmaß und Verantwortung für Mieter und Vermieter. So können wir gemeinsam gewährleisten, dass kein Betroffener seine Wohnung verliert, aber auch die Vermieter nicht in Existenznöte geraten. Jetzt gilt „Miteinander“ statt „Gegeneinander!“ Das oberste Ziel der mittelständischen Immobilienunternehmen ist nun, gemeinsam mit betroffenen Mietern individuelle Lösungen bis zur Wirkung der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu finden“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, in Berlin.

Dabei verwies Ibel auf die Beschlüsse zum Kündigungsmoratorium, die das Bundeskabinett heute getroffen hat. So müssen Mieter und kleine Gewerbetreibende, die ihre Miete nicht bezahlen können, dem Vermieter nach heutigem Beschluss ihre Corona-bedingten Einkommensverluste glaubhaft machen. Zudem sollen sich die Betroffenen unverzüglich um die Gewährung der dafür vorhandenen, staatlichen Unterstützung wie das Wohngeld bemühen. Das Kündigungsmoratorium wird laut Gesetzentwurf zunächst auf drei Monate, statt der im ersten Entwurf genannten sechs Monat begrenzt.

„Auf der Grundlage der Kabinettsbeschlüsse können wir den betroffenen Mietern zielgenau zu helfen, ohne das wirtschaftliche Risiko allein auf den Vermieter zu übertragen und eine wirtschaftliche Kettenreaktion auszulösen. Auch den Mieter geben die Beschlüsse die notwendige Orientierung, wie und wo sie bei Einkommensausfällen, die sich auf die Mietzahlung auswirken, vorgehen müssen“, resümierte Ibel. „Der Kabinettsbeschluss bietet mit diesem ersten Schritt gute rechtliche Voraussetzungen für Mieter und Vermieter, die Krise zu schultern. Um die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen müssen sich jetzt in enger Abstimmung die Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen kümmern!“

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

 

ZIA verlangt mehr Ausgewogenheit beim Mietenmoratorium

„Mit atemberaubendem Tempo bemühen sich die Bundesregierung und die Immobilienwirtschaft ausgewogene Lösungen für ein Mietenmoratorium und Hilfsprogramme zu finden”, kommentierte der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, Dr. Andreas Mattner die heutigen Beschlüsse des Kabinetts. Es gebe dabei gute und schlechte Weiterentwicklungen. So sei der Erstentwurf zum “Mietenmoratorium” ausgewogener gewesen, so Mattner. Dort seien auch die Lasten etwa für Verpflichtungen des Vermieters z.B. Stromzahlung auf alle Mietverhältnisse, nicht nur Verbraucher berücksichtigt gewesen.

„Positiv ist die Übernahme unseres Vorschlages für die Geltung der Vorschriften erst mal nur für drei Monate. Jeder Tag zählt, um am Ende der Branche, die 10 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigt, vor Massenpleiten zu bewahren.“ Wichtig sei es, die Frist zur Nachzahlung der versäumten Miete auf fünf Jahre zu strecken. Alles andere sei unrealistisch für Vermieter und Mieter.

Mattner kritisierte: „Bei den Hilfsprogrammen muss die Mitte zwischen den kleinen Unternehmen und den großen ab 2000 Mitarbeitern, in der sich die Branche überwiegend bewegt, noch stärker berücksichtigt werden. Alle Beteiligten müssen auch nach Verabschiedung aller Gesetze und Programme weiter an Änderungen arbeiten.“

Quelle: ZIA