25. April 2024

Stimmen zum Koalitionsvertrag aus der Architektur-, Bau- und Immobilienbranche

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde vorgestellt mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Die Reaktionen der Bau- und Immobilienwirtschaft werden im Folgenden aufgeführt:

GdW: Ampel stellt Koalitionsvertrag vor – Richtiger Schritt für eine Zukunft mit mehr bezahlbarem Wohnraum

Die Ampel-Koalitionäre haben heute ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Wohnungswirtschaft sieht in den getroffenen Einigungen viel Perspektive, um mehr und bezahlbares Wohnen in Deutschland zu ermöglichen und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen proaktiv anzugehen.

„An erster Stelle begrüßen wir natürlich die Entscheidung, ein eigenständiges Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und ländliche Räume zu etablieren. Damit greift die Ampel-Koalition unsere langjährige Forderung auf und macht einen ersten, großen, richtigen Schritt in der Wohnungspolitik. Nachdem das Thema Wohnen in den zurückliegenden Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurde, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit einem endlich eigenständigen Ministerium für gutes Wohnen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Sehr positiv bewertet die Wohnungswirtschaft, dass die Koalition sich für den Bau von 400.000 Wohnungen, davon 100.000 geförderten, pro Jahr ausspricht. Mit dem Vorhaben, die Baugenehmigungs- und Planungsprozesse massiv zu vereinfachen und zu beschleunigen, folgt die Regierung der langjährigen Aufforderung und dringenden Bitte des GdW.

Die unterschiedlichen Potenziale von Stadt und Land werden als Chance genutzt, um regionale Spannungen auf dem Wohnungsmarkt abzubauen und einen Ausgleich der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu erzielen. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, werden die Themen Integration, Quartiersmanagement, demografischer Wandel, altersgerechtes Wohnen, Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse sowie regionale und kulturelle Identität in einem Ressort gebündelt. „In diesem Zusammenhang ist ebenso positiv hervorzuheben, dass das Thema gleichwertiger Lebensverhältnisse mit einem Staatsminister weiter die politische Bedeutung erlangt, die das Thema gesellschaftlich hat“, sagt Gedaschko.

Der GdW unterstützt die Initiative „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ und steht als soziale Wohnungswirtschaft dort partnerschaftlich zur Seite. Die im Koalitionsvertrag versprochene Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gelingt dann gut, wenn der gesamte Bauprozess in den Blick genommen wird, vom Vergabeverfahren bis hin zur gerichtlichen Entscheidung.

Bezahlbares Wohnen hat auch in der Vergangenheit immer massive staatliche Unterstützung erfahren. „Diesen Geist atmet auch dieser vorgelegte Koalitionsvertrag und wir beteiligen uns gerne perspektivisch an der Entwicklung einer Förderlandschaft, die fördert, was gefordert wird“, sagt Gedaschko.

Um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen, die riesige Lücke auf dem Wohnungsmarkt zu schließen und gleichermaßen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu sorgen sowie sozialen Zusammenhalt zu sichern, enthält der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sehr richtige Vorschläge. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält sehr richtige Vorschläge, um die großen Herausforderungen der Zukunft anzugehen. Beim Wohnen als soziale Frage unseres Jahrzehnts denkt die Koalition Themen wie Quartiersmanagement, altersgerechtes Wohnen und Integration immer in den Vereinbarungen mit.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

 

BAUINDUSTRIE-Präsident Peter Hübner zum Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien

„Die neue Koalition setzt auf die BAUINDUSTRIE – klimaorientiert, digital und innovationsfördernd. Mit einem eigenen Bundesbauministerium unterstreicht die neue Regierung nicht nur die volkswirtschaftliche Bedeutung des Baus in Deutschland, sondern auch die Rolle der BAUINDUSTRIE als Schlüsselbranche für Umwelt- und Klimaschutz und bezahlbaren Wohnraum. Für eine erfolgreiche Mobilitäts- und Energiewende und den Aufbau einer resilienten Infrastruktur wird zudem die gute Verzahnung mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Verkehr und Digitales besonders wichtig sein.

Die BAUINDUSTRIE begrüßt die starken Signale für bauindustrielle Lösungen und den nachhaltigen Infrastrukturausbau. Serielles und modulares Bauen tragen dazu bei, schnell bezahlbaren Wohnraum zu realisieren. Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor bekennen sich die Koalitionsparteien außerdem zurecht zu Technologieoffenheit, Lebenszyklusbetrachtung und Quartiersansätzen. Für das Gelingen der Mobilitätswende ist es richtig, sowohl Investitionen im Straßenbau zu verstetigen als auch Schiene und Wasserstraße zu stärken. Die entschiedenen Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, mehr Tempo bei der Digitalisierung sowie nachhaltige Bauweisen – das sind weitere wegweisende Pläne.

Der Anfang ist gemacht. Jetzt müssen Politik und Wirtschaft an einem Strang ziehen, um auch die strukturellen Voraussetzungen schnell zu schaffen. Hierzu gehören auch die Stärkung der Tarifautonomie sowie die geplante Flexibilisierung des Vergaberechts.“

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

 

Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Große Pläne, viele Fragen

Wohnen: Die Ampel-Regierung will jährlich 400.000 neue Wohnungen bauen. Eine neue IW-Studie zeigt, dass dieses Ziel zu hoch angesetzt ist und langfristig Leerstände drohen. 100.000 neue Sozialwohnungen jährlich verursachen hohe Kosten, die Finanzierung ist noch unklar. Ebenso bleibt offen, wie die Ampel die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen will oder die Eigentumsförderung konkret angehen möchte. Die angekündigte Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 Prozent über drei Jahre wird zu niedrigen Erträgen bei den Vermietern führen, dürfte darüber hinaus aber keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf das Wohnangebot und den Umfang der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben. Die Nicht-Verlängerung des hochumstrittenen § 13b BauGB über das Jahr 2022 ist zu begrüßen, da es kleinteilige Siedlungsentwicklung befördert.

Quelle: Auszug aus Pressemitteilung vom 24.11.2021 „Koalitionsvertrag – Große Pläne, viele Fragen“ Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

 

BFW-Präsident begrüßt Einigung auf Koalitionsvertrag: „Lassen Sie uns jetzt gemeinsam tragfähige Lösungen finden!“

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Einigung von SPD, Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag. „In schwierigen Zeiten kann dieser Schritt ein Signal des Aufbruchs für unser Land sein. Wir setzen auf die soziale Verantwortung der künftigen Regierungsparteien, ihre Kompetenz in Klimaschutzfragen sowie ihren Fokus auf die Belange der deutschen Wirtschaft. Der BFW und seine Mitgliedsunternehmen stehen der neuen Regierung als starker Ansprechpartner zur Seite“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel am Mittwoch in Berlin.

„Der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Daran muss sich die neue Bundesregierung messen lassen. Deshalb ist es richtig, die lineare Abschreibung für den Wohnungsneubau anzuheben“, so Ibel weiter. „Wir unterstützen die Idee für ein ‚Bündnis bezahlbarer Wohnraum‘, das in Hamburg unter dem damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz zusammen mit dem BFW bereits sehr erfolgreich war. Allerdings dürfen wir mit der im Koalitionsvertrag genannten ‚Wohngemeinnützigkeit‘ auf keinen Fall Fehler aus der Vergangenheit wiederholen“, ergänzte der BFW-Präsident.

Gut ist aus Ibels Sicht, dass die Themenbereiche Bauen und Wohnen in der künftigen Regierungskoalition mehr Gewicht bekommen: „Wir hoffen, dass die Immobilienwirtschaft mit einem eigenständigen Bauressort nun endlich einen starken Ansprechpartner erhält“, so Ibel. „Von der neuen Ampel-Koalition erhoffen wir uns den Abbau von Bürokratie und Überregulierung sowie die Offenheit für neue Technologien und Innovationen“, sagte er.

„Eine zentrale Herausforderung für die Zukunft unseres Landes ist die Klimaschutzpolitik. Im Gebäudesektor sind Fortschritte aber nur dann möglich, wenn ein stärkerer Fokus auf die Wirtschaftlichkeit gelegt wird“, so Ibel. „Klar ist, dass die Immobilienwirtschaft ihren Beitrag zum klimaneutralen Gebäudebestand leisten will und wird. Fakt ist aber auch: Die bisherigen Schritte reichen nicht aus. Deshalb möchten wir uns gemeinsam mit der Politik an einen Tisch setzen und Gedanken darüber machen, wie man in diesem Bereich vorankommt“, sagte der BFW-Präsident.

„Die Innovationskraft unserer Mitgliedsunternehmen ist groß. Sie kommt aber nur durch gezielte Förderung zum Tragen. Lähmende Ordnungspolitik würgt private Investitionen ab. Im Detail gibt es jetzt viele Dinge zu besprechen. Es ist wichtig, dass wir nicht übereinander, sondern miteinander reden. Nur so werden wir tragfähige Lösungen finden“, appellierte Ibel an die Koalitionsparteien.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen

 

Baugewerbe zum Koalitionsvertrag

„Wir begrüßen die Ankündigung der Ampelkoalition, die Bedeutung des Bauens mit einem eigenständigen Ministerium hervorzuheben. Denn egal ob Leitungsinfrastruktur, der Ausbau der Windenergie oder die energetische Gebäudesanierung – bei der Klimawende ist die Bauwirtschaft mit ihrem Knowhow gefragt. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach ein Bauministerium gefordert, dass es nun kommt, erfüllt uns mit Zufriedenheit.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute zur Vorstellung des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition.

Pakleppa weiter: „Das Ziel, 400.000 Wohnungen jährlich zu bauen, ist ambitioniert; denn in vergangenen Jahren haben wir rund. 300.000 Wohnungen jährlich gebaut. Richtig ist aber auch, dass gegen Wohnungsnot nur neu Bauen hilft. Die Bauwirtschaft hat ihre Kapazitäten in der Vergangenheit deutlich ausgeweitet, sie wird das im Vertrauen auf die anstehenden Investitionen auch weiterhin tun.

Dass die Koalition die lineare Afa von 2 % auf 3 % erhöht, ist lange überfällig und wird Investitionen in den Mietwohnungsbau anregen. Diese Maßnahme begrüßen wir ausdrücklich.

Das Bekenntnis der Koalition zu höheren und langfristig abgesicherten Investitionen in die Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung. Dazu gehören auch Investitionen in die Erhaltung der Infrastruktur. Hier wurde lange Zeit zu wenig getan. Das betrifft ebenso die Ingenieurbauwerke, wozu auch die vielen Tausend Brücken zählen, die vielfach in einem maroden Zustand sind.

Schlussendlich weisen die in dem Koalitionsvertrag enthaltenen Aussagen zur Digitalisierung, zur Entbürokratisierung sowie zur Standardisierung in die richtige Richtung. Deutschland braucht besonders bei der Digitalisierung und der Entbürokratisierung eine große Kraftanstrengung, damit das Land fit für die Zukunft wird.

Die Ampelparteien wollen sowohl im Wohnungsbau als auch für die Verkehrsinfrastruktur Dialogprozesse mit den verschiedenen Akteuren in Gang setzen. Als größter und ältestes Bauverband stehen wir dafür selbstverständlich zur Verfügung.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

 

Bundesingenieurkammer: Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, vergibt aber wichtige Chance!

Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des heute in Berlin von der Ampelkoalition vorgestellten Koalitionsvertrages. Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur wäre jedoch noch mehr Mut zur Neugestaltung wünschenswert gewesen. Das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion unterstützt die Bundesingenieurkammer aber vollumfänglich.

„Es freut uns sehr, dass wir zukünftig – wie von uns gefordert – wieder ein eigenes Bundesbauministerium haben. Wir hoffen, dass damit dringend anstehende Maßnahmen gebündelt und zügig angegangen werden. Allerdings hätten wir uns genau aus diesem Grund gewünscht, künftig auch die Infrastruktur unter diesem Dach zu finden. Denn perspektivisch ist hier ein engeres Zusammenwirken von Hoch- und Infrastrukturbau unerlässlich“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, das Papier.

Angesichts der immensen Herausforderungen für den Planungs- und Bausektor seien jetzt jedoch vor allem finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zähle nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt.

„Ich kann nur immer wieder betonen: Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen bereit! Jetzt gilt es, schnell die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und das Potenzial der Planerinnen und Planer zu nutzen, damit die ‚Konjunktur-Lokomotive Planungswesen‘ Fahrt aufnehmen kann. Denn wir können uns einen weiteren Stau beim Bau oder der dringend nötigen Sanierung von Verkehrswegen, Schulen oder Sportplätzen nicht leisten“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Bereits im Oktober hatte die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung wichtige Forderungen formuliert, die aus Sicht des Berufsstandes zwingend in den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung gehören sollten.

Quelle: Bundesingenieurkammer

 

ZIA zum Koalitionsvertrag: Fortschritt mit Abstrichen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt grundsätzlich den von den Ampelparteien vorgestellten Koalitionsvertrag. „Insbesondere die Schaffung eines eigenen Bauministeriums ist ein großer und wichtiger Fortschritt“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Hierdurch werden alle Kräfte gebündelt, um fokussiert und schnell wichtige immobilienwirtschaftliche Impulse und Entscheidungen herbeiführen und das bezahlbare Bauen und Wohnen vorantreiben zu können.“ Positiv bewertet der ZIA zudem die Standardisierung von BIM-Verfahren, die beabsichtigte Entbürokratisierung, die Fortsetzung des Projektförderprogramms zur Zukunft der Innenstädte und seine Integration in die Städtebauförderung sowie das serielle Bauen, das laut Koalitionsvertrag vorangetrieben werden soll. Darüber hinaus wird mit der Anhebung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von zwei auf drei Prozent eine langjährige ZIA-Forderung umgesetzt – diese muss aber einschränkungslos für alle Bauherren gelten, damit wirklich viele Wohnungen gebaut werden können.

Mit einem Siebenjahres-Mietenspiegel werden die Mieten für den Zeitpunkt eingefroren, obwohl den Eigentümern die Kosten weglaufen – das schmälert den Willen von Neubau durch Private, die in Deutschland den Löwenanteil stellen. Gleichzeitig wirkt eine Verlängerung der Mietpreisbremse und die Senkung der Kappungsgrenze kontraproduktiv. Denn bei steigenden Bewirtschaftungskosten führen stagnierende Mieteinnahmen zu mehr und mehr nicht instand gehaltenen Wohnungen, weil die dringend benötigten Investitionen ausbleiben. „Auch im Sinne der Rolle des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele sind solche überregulierenden Instrumente nicht sinnvoll“, so Mattner. Dazu zählt auch der Plan, ab 2025 im GEG die Neubau-Standards an den KfW-EH 40 anzugleichen.

All das soll in der Wiedereinführung der Innovationspartnerschaft mit allen Beteiligten an einem Tisch erfolgen. „Die Wiedereinführung ist ein sehr gutes Signal“, so Mattner. Jetzt gelte es, die anstehenden Aufgaben auch wirklich anzupacken, um dem sehr ambitionierten Ziel von 400.000 neuen Wohnungen näher zu kommen. „Die Immobilienwirtschaft und der ZIA werden die konkrete Ausgestaltung sehr eng begleiten. Im Sinne einer konstruktiven Partnerschaft und des Dialogs können wir die aktuellen Herausforderungen – bezahlbares Bauen und Wohnen, Revitalisierung unserer Innenstädte, urbane Nutzungsdurchmischung – nur gemeinsam stemmen.“

Pressemitteilung: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA)

 

Bundesverband Micro-Living bewertet Koalitionsvertrag: Bund-Länderprogramm studentisches Wohnen positives Signal / Fairer Wettbewerb und bessere Rahmenbedingungen nötig

Der Bundesverband Micro-Living begrüßt das Bestreben der neuen Ampel-Koalition, studentisches und junges Wohnen zu fördern. Das im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Bund-Länderprogramm sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, so BML-Vorsitzender Michael Vogt. „In der Praxis wird es darauf ankommen, inwieweit privatwirtschaftliche Unternehmen an der Förderung partizipieren können und wie die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen für studentisches Wohnen und Micro-Living insgesamt gestaltet.“ Hier bestehe großer Nachholbedarf, so der BML-Vorsitzende.

„Der Bau neuer Studenten- und Mikroappartements trägt dazu bei, die angespannten Wohnungsmärkte in den Ballungszentren zu entlasten. Wohnraum, der speziell auf die Zielgruppe von jungen Menschen, Pendlern und internationalen Fachkräften zugeschnitten ist, sollte deshalb künftig einfacher geschaffen werden können.“ Ein Wirrwarr unterschiedlicher Bauvorschriften auf Bundes- und Länderebene sowie die derzeitige Gleichsetzung von studentischem Wohnen mit klassischem Wohnen erschwere den Unternehmen jedoch die Arbeit. Eine Aufnahme als eigene Nutzungsklasse in die Bauordnungen könne helfen, die Errichtung neuer Einheiten zu beschleunigen.

„Hinzu kommt, dass wir uns auf dem freien Markt um Grundstücke bemühen, während Studentenwerke oftmals von vergünstigten Konditionen beim Grundstückskauf profitieren“, ergänzt der stellvertretende BML-Vorsitzende Jan Müller-Seidler. Hier wünsche sich der Verband künftig Erleichterungen für die zahlreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zum studentischen Wohnen in Deutschland leisten. Konzeptvergaben durch Kommunen beispielsweise könnten ein Weg sein, mehr Wohnraum für Studierende zu schaffen. „Wir stehen auch der neuen Bundesregierung als qualifizierte Ansprechpartner aus der Branche zur Verfügung“, so Müller-Seidler.

Quelle: Der Bundesverband Micro-Living e.V.

 

VDIV: zum Koalitionsvertrag 

„Das Schaffen eines eigenen Ministeriums für Bauen und Wohnen begrüßen wir“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des VDIV Deutschland, in einer ersten Stellungnahme zum vorliegenden Koalitionsvertrag. Auch die Ankündigung, den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum für Schwellenhaushalte mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen zu fördern und die Hürden beim Eigentumserwerb durch eigenkapitalersetzende Darlehen zu senken, findet Anerkennung beim VDIV. Gleiches gilt für die Absicht, die lineare Abschreibung beim Neubau von zwei auf drei Prozent anzuheben, was seit langem überfällig war. Die Einführung eines Sachkundenachweises für WEG- und Mietverwalter sowie für Makler setzt ebenfalls ein klares Zeichen: „Damit wird eine lange Forderung des VDIV endlich erfüllt, um Qualität und Verbraucherschutz zu gewährleisten“, erläutert Präsident Heckeler.

In weiter Ferne sieht Heckeler jedoch das Ziel zum Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes. „Dafür fehlen im Koalitionsvertrag konkrete Zusagen, wonach bestehende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei energetischen Sanierungen unterstützt werden können. Die kostenlose Bereitstellung von Sanierungsfahrplänen für WEG wird dem nicht gerecht.“, weist Heckeler hin. Auch bei einem Thema der Digitalisierung kneift die neue Regierungskoalition. Offenbar sieht man keinen Handlungsbedarf bei der gesetzlichen Einführung von Online-Versammlungen wie im Aktien- und Vereinsrecht. „Es bleibt zu hoffen, dass hier noch ein Umdenken erfolgt. Wird dieses Versammlungstool weiter nicht möglich sein, scheitert die Klimawende im Gebäudebestand krachend.“ so Heckeler abschließend.

Seit knapp zwei Jahren sind größere energetische Sanierungen in WEG nahezu unmöglich, da die Corona-Pandemie vielerorts keine Eigentümerversammlungen erlaubt. Bereits zuvor lag die jährliche Sanierungsrate bei unter 0,5 Prozent, statt der einstmals angepeilten 2 Prozent.

Quelle: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

 

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sieht im Ampel-Koalitionsvertrag positive Signale für nachhaltiges Planen und Bauen

Der Ampel-Koalitionsvertrag verspricht, Defiziten im Bereich des Planens und Bauens, im Klimaschutz, in sozialer und technischer Infrastruktur und Digitalisierung mit Nachdruck entgegenzutreten. Berührt hiervon sind viele Belange, für die sich die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) als berufsständische Vertretung von mehr als 11.300 Architekt*innen und Stadtplaner*innen seit Jahren einsetzt. Kammerpräsidentin Brigitte Holz: „Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen begrüßt insbesondere die Entscheidung, ein eigenständiges Bauministerium zu schaffen und Wirtschaft und Klimaschutz in einem Ministerium zusammenzuführen. Auch zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist die angekündigte Kraftanstrengung zur Schaffung von 400.000 Wohnungen, davon 100.000 im geförderten Bereich, ein wichtiger Schritt.“

Die Anhebung der degressiven Besteuerung von Wohnimmobilien von 2 auf 3 Prozent sowie die geplante Erleichterung im Bereich der Grunderwerbssteuer schätzt die AKH positiv für das Investitionsklima ein. Begrüßt wird ausdrücklich, die energetische Erneuerung auf Quartiersebene zu unterstützen und die Kreislaufwirtschaft im Bereich des Bauens zu stärken, was aus Gründen des Klimaschutzes unausweichlich ist.

Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ verfolgt das Ziel, den Bausektor zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, Rückständigkeiten in der Digitalisierung der Verwaltung abzubauen und Verfahren deutlich zu beschleunigen. „Zu hoffen ist, dass davon nicht nur der Wohnungsbau, sondern auch die Stadt- und die Infrastrukturentwicklung profitieren. Letztere ist die Grundvoraussetzung für mehr regionale Wertschöpfung und eine ausgewogenere Entwicklung von Städten und ländlicheren Regionen in Hessen. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) wird die seit Jahren vorgetragene Forderung der Stadtplaner*innen erfüllt, den § 13 b BauGB abzuschaffen, der zu mehr Außen- statt zu mehr Innenentwicklung geführt hat. Das ist gut so“, betont AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

Auch die Weiterentwicklung der städtebaulichen Förderkulissen und die zweckgebunden verlängerte Bereitstellung nicht abgerufener Fördermittel ist konsequent. Sie entspricht dem Ziel, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und sie fit für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu machen.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu reformieren und ihre Leistungsbilder anzupassen, ist lange überfällig und wird durch die AKH sehr begrüßt, da die Komplexität der Planungen von Architekt*innen aller Fachrichtungen sowie Stadtplaner*innen kontinuierlich zunimmt und nachhaltige Planung das Gebot der Stunde ist. Der digitale Gebäuderessourcenpass oder der digitale Energieausweis sind hierfür nur Beispiele. Dabei ist auch die Frage zu beantworten, wie sich eine leistungsgerechtere Honorierung abbildet. „Es ist eine Tatsache, dass derjenige der billig plant, letztlich teuer baut. Die zugesagte Stärkung der Einrichtungen der Baukultur werden wir nicht nur beobachten, sondern tatkräftig unterstützen“, erklärt AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

Quelle: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH)

 

planen-bauen 4.0: Koalitionsvertrag stellt die Weichen in die richtige Richtung: Digitalisierung ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Ziele

„Die neue Ampelkoalition hat sich hohe Ziele gesteckt. Sie hat erkannt, dass die Digitalisierung hierfür das wichtigste Instrument ist, um den Klimaschutz umzusetzen, das Infrastrukturnetz schnell zu modernisieren und auszubauen und um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die planen-bauen 4.0 GmbH steht hierfür bereit“, sagt Inga Stein-Barthelmes, Geschäftsführerin planen-bauen 4.0 GmbH.

Um das Thema Digitalisierung und BIM in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, hat die Wertschöpfungskette BAU die planen-bauen 4.0 GmbH gegründet. Die Gründung der Gesellschaft war ein echter Meilenstein. Das es gelungen ist, die Interessen eines so großen Wertschöpfungsbereiches der deutschen Wirtschaft auf ein gemeinsames Ziel „Zukunft zu gestalten“ zu verpflichten, ist historisch.

„Das dort gebündelte Know-How sollte nun genutzt werden, um das Thema Digitalisierung für die öffentliche Hand und die gesamte Wertschöpfungskette Bau massiv voran zu treiben.
„Der Koalitionsvertrag stellt hier die Weichen in die richtige Richtung.“ ergänzt Dr. Jan Tulke, Geschäftsführer planen-bauen 4.0 GmbH.

„Die planen -bauen 4.0 GmbH unterstützt die Einführung von digitalen Bauprozessen. Unser Ziel ist die Verbreitung digitaler Technologien in der gesamten Bauwirtschaft. Wir unterstützen die gesamte Wertschöpfungskette Bau bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie. Der digitale Zwilling, BIM, Planungsbeschleunigung und die Stärkung von BIM Deutschland sind das richtige Signal für die Baubranche im Koalitionsvertrag“, so Inga Stein-Barthelmes und Dr. Jan Tulke.

„Wir sind bereit!“

Quelle: planen-bauen 4.0

 

Bauverband begrüßt eigenständiges Bauministerium: „Der geplante Mehrbau an Wohnungen ist in Baden-Württemberg leistbar. Genehmigungsverfahren müssen aber deutlich verkürzt werden.“

Die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung der Ampelkoalition, die Bedeutung des Bauens mit einem eigenständigen Ministerium hervorzuheben. Denn egal ob Leitungsinfrastruktur, der Ausbau der Windenergie oder die energetische Gebäudesanierung – bei der Klimawende ist die Bauwirtschaft mit ihrem Knowhow gefragt. „Endlich gibt es auch auf Bundesebene ein eigenständiges Bauministerium“, erklärt Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg mit Blick auf den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition.

„Das erklärte Ziel, bundesweit pro Jahr 400.000 Wohnungen zu bauen, ist sicherlich ambitioniert, denn in den vergangenen Jahren konnten gerade mal 300.000 Wohnungen jährlich fertiggestellt werden. In Baden-Württemberg, das etwa 10 Prozent der Fläche Deutschlands einnimmt, wurden 2020 rund 37.000 neue Wohnungen gebaut. Weit über 50.000 wären aber notwendig, um den jährlichen Bedarf zu decken. Noch immer sind wir hier im Südwesten ein starkes Zuzugsland. Deshalb hilft gegen die immer größer werdende Wohnungsnot in den Ballungszentren nur neu zu bauen, und das möglichst schnell. Allerdings müssen dazu die langwierigen Baugenehmigungsverfahren deutlich verkürzt werden“, fordert Möller. Trotz aktuell starker Wohnungsbaunachfrage und anhaltender Lieferkettenprobleme ist er überzeugt, dass ein Mehr an Wohnungsbau in Baden-Württemberg leistbar ist. Die hiesige Bauwirtschaft habe ihre Kapazitäten in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet und werde dies im Vertrauen auf die anstehenden Investitionen auch weiterhin tun.

Dass die Koalition die lineare AfA von 2 % auf 3 % erhöhen möchte, sei im Übrigen lange überfällig und werde Investitionen in den Mietwohnungsbau anregen. „Auch diese Maßnahme begrüßen wir ausdrücklich, denn nur so werden wir gezielt Anleger und Investoren für den wichtigen Wohnungsbausektor gewinnen. Um rasch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, brauchen wir aber auch entsprechende Förderprogramme, insbesondere für den sozialen Wohnungsbau. Gleiches gilt für die energetische Sanierung. Hier muss der Staat mit entsprechenden Maßnahmen flankierend Hilfestellung leisten“, so Möller weiter.

Darüber hinaus sei das Bekenntnis der Ampelkoalition zu höheren und langfristig abgesicherten Investitionen in die Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung. Neben Erhaltungsmaßnahmen in die Infrastruktur müsse aber gerade in Baden-Württemberg auch in den Neubau von Straßen investiert werden. Dieser Bereich komme im Koalitionsvertrag zu kurz. Außerdem sollte der Fokus verstärkt auf die Ertüchtigung von Ingenieurbauwerken gerichtet werden. Zahlreiche Brücken im Südwesten seien erwiesenermaßen in einem schlechten Zustand und müssten in den kommenden Jahren dringend saniert werden.

Schlussendlich würden laut Möller die im Koalitionsvertrag enthaltenen Aussagen zur Digitalisierung, zur Entbürokratisierung sowie zur Standardisierung in die richtige Richtung weisen. Deutschland brauche besonders bei der Digitalisierung und der Entbürokratisierung eine große Kraftanstrengung, damit das Land fit für die Zukunft werde.

Quelle: Bauwirtschaft Baden-Württemberg

 

DGNB: Klarer Fokus auf Nachhaltigkeit und gute Ansätze im Bauen: DGNB begrüßt neuen Koalitionsvertrag

Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. enthält der jetzt vorgestellte Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung viele gute Ansätze. Hierzu zählt unter anderem die Einführung des neuen Ministeriums für Bauen und Wohnen. Die sektorübergreifende Fokussierung auf die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz mache sich nach Einschätzung der Non-Profit-Organisation auch bei den baurelevanten Themen positiv bemerkbar. Wichtig sei es, dass die Politik bei der Umsetzung ihrer Vorhaben im engen Schulterschluss mit den Experten aus der Praxis zusammenarbeite, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.

„Dass der Begriff ‚Nachhaltig‘ in seinen unterschiedlichen Formen mehr als einhundertmal in dem Dokument auftaucht, ist zumindest schon mal ein kleines Indiz dafür, dass es die künftige Bundesregierung ernst meint mit ihren Ambitionen“, sagt Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. Vieles gehe in die richtige Richtung, etwa was die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren angeht. Die angekündigte Stärkung von Klimaschutz, -anpassung und Gemeinwohlorientierung wird von der DGNB ebenso begrüßt wie die verstärkte Betrachtung von grauer Energie und Lebenszykluskosten. Bei dem angedachten digitalen Gebäuderessourcenpass wäre es wünschenswert, diesen nicht nur einzuführen, sondern gleich Maximalwerte vorzugeben, um die Lenkungsfunktion des Instruments in Richtung Klimaschutz zu nutzen.

„Endlich scheint es auch zu gelingen, den Fokus weg von der reinen Primärenergie- hin zur Emissionsbetrachtung zu bekommen“, so Lemaitre. Hierzu kündigt der Koalitionsvertrag ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau an, das insbesondere die Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiert. Positiv bewertet die DGNB auch die geplanten Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit der Stärkung der Innovationsklausel, die von der DGNB bereits Anfang 2020 nachdrücklich gefordert wurde. Auch die hervorgehobene Technologieoffenheit zur wirtschaftlich effizienten, sozialverträglichen Umsetzung der Klimaschutzziele unterstützt die DGNB ausdrücklich. Gleiches gilt für die Förderung von Quartierslösungen.

Mit den angekündigten Erleichterungen beim Markteintritt und bei Zulassungen für innovative Materialien, Technologien und Start-ups wird die neue Bundesregierung viele Unternehmen unterstützen, die sich auch bei der DGNB seit vielen Jahren für mehr Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft engagieren. In eine ähnliche Richtung geht das angekündigte Prinzip „Nachhaltigkeit by Design“, das auch Bauproduktehersteller fördert, die sich den Grundsätzen einer Circular Economy verschrieben haben.

Eigenes Ministerium für Bauen und Wohnen als wichtiges Signal

Die im Koalitionsvertrag formulierte, breite und systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen wird von der DGNB ebenfalls begrüßt. Eine ähnliche Forderung hatte die DGNB im Sommer gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Deutschen Umwelthilfe formuliert. Wünschenswert wäre es, diese im Sinne von Klimaschutzfahrplänen inhaltlich zu erweitern. Auch die Einführung eines verpflichtenden Emissions-Monitorings für den gesamten Gebäudebestand wäre an dieser Stelle ein wichtiger Hebel für noch mehr zielführenden Klimaschutz im Immobilienbereich. Hierzu ist im vorgestellten Vertrag lediglich die Prüfung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters vorgesehen. Ein solches Monitoring verbunden mit einem gebäudeindividuellen Klimaschutzfahrplan könnte mehr Anreize für einen klimaneutralen Gebäudebetrieb setzen. Außerdem ließe sich damit nach Einschätzung der DGNB passgenauer bestimmen, welche Kapazitäten notwendig sind, um den Gebäudebestand in Deutschland systematisch und wirtschaftlich sinnvoll in die Klimaneutralität zu führen.

Dass es mit dem neuen Ministerium für Bauen und Wohnen endlich eine Bündelung des Themengebiets an einer Stelle gibt, sieht die DGNB als wichtiges Signal, das die Relevanz des Sektors unterstreicht. „Dieser Schritt war längst überfällig“, erklärt Lemaitre. „Dass das Thema Bauen in der Vergangenheit mehr Anhängsel als Fokus eines Bundesministeriums war, war schlichtweg nicht nachvollziehbar. Jetzt wird es spannend sein zu sehen, ob das neue Ministerium auch tatsächlich die notwendige Kraft bekommt und die relevanten Entscheidungsbefugnisse bei sich bündeln kann. Entscheidend wird zudem die Frage, ob eine enge, zielgerichtete Zusammenarbeit mit dem neuen Ministerium für Wirtschaft und Klima gelingt. Schließlich sind die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit ja Querschnittsthemen über Sektorgrenzen hinweg.“

Eher kritisch sieht die DGNB den pauschalen Plan, 400.000 neue Wohnungen zu bauen. Schließlich gehe es darum, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dies sei unter anderem auch über die umfassendere Ertüchtigung des Bestands und eine Entbürokratisierung von möglichen, damit verbundenen Nutzungsänderungen in Teilen erreichbar. „Hier sollte die neue Bundesregierung aufpassen, dass ihr Engagement nicht sozial wie auch klimapolitisch kontraproduktiv wird“, meint Lemaitre.

Letztlich unterstützt die DGNB das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, Europa zu einem Kontinent des nachhaltigen Fortschritts zu machen und durch europäische Standards Maßstäbe für globale Regelwerke zu setzen.

Künftige Bundesregierung sollte zwingend auf vorhandene Expertise zurückgreifen

Natürlich müsse sich die kommende Bundesregierung in der Praxis erst beweisen, und es wird sich zeigen, wieviel Ambition nachher den Weg in die Umsetzung findet. „Doch anstatt sich in Details zu verrennen und präventiv alles zu zerreden, sollten wir das Momentum nutzen“, sagt Lemaitre. Dabei werde es wichtig sein, dass die Koalition auf vorhandenes Wissen zurückgreift und sich vor einer zu starken Einflussnahme aus Lobbyismus-Kreisen schütze. Zudem komme es auf die Umsetzungsgeschwindigkeit der angedachten Maßnahmen an.

„Wir haben rund um Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Gebäudebereich nicht die Zeit, das Rad immer wieder neu zu erfinden. Gerade wenn man so viele neue Themen aufruft, wie es die Koalition hier macht, ist es entscheidend, auf bestehendes Expertenwissen zurückzugreifen und es gemeinsam in die breite Anwendung zu bringen. Genau hierfür stehen wir als Non-Profit-Organisation gerne zur Verfügung.“

Quelle: DGNB

 

Universität Regensburg: Koalition setzt bei Bauen und Wohnen auf die falschen Instrumente

Die Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen im gestern vorgelegten Koalitionsvertrag sind kein großer Wurf. Dies ist das Urteil von drei Experten der Universitäten Regensburg und Mannheim, Prof. Dr. Jürgen Kühling, Prof. Dr. Siegloch und Prof. Dr. Steffen Sebastian, die zudem auch für das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Siegloch und Sebastian) und die Monopolkommission der Bundesregierung (Kühling) tätig sind.

Ihr Hauptkritikpunkt: Die bisherigen Werkzeuge der Marktregulierung – ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse –, die laut Koalitionsvertrag verschärft bzw. verlängert werden sollen, sind sozial ungerecht, da sie nicht nur Bedürftige subventionieren, sondern auch Bestandsmieter und Luxuswohnungen. Nicht ein Mangel an Wohnraum sei das Problem, sondern die heterogene Entwicklung der Nachfrage: Stehen in ländlichen Gebieten Häuser leer, ist bezahlbarer Wohnraum in den Ballungsgebieten Mangelware. Und gerade für Wohnungssuchende ist es dort schwierig, bezahlbare Wohnungen zu finden – nicht zuletzt deshalb, weil Bestandsmieter keinen Anreiz haben, ihre womöglich überdimensionierten doch durch Subventionen günstigen Wohnungen zu verlassen.

Um sicherstellen zu können, dass alle Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum finden, schlagen Kühlung, Siegloch und Sebastian andere Regulierungsmechanismen vor: Die Reform der ortsüblichen Vergleichsmiete, die Anhebung von Bestandsmieten auf das Niveau der Marktmiete und die stärkere Besteuerung der Vermieter; die höheren Steuereinnahmen können dann für eine Förderung der tatsächlich Bedürftigen inklusive Haushalte mit mittlerem Einkommen genutzt werden.

Eine Förderung, die sowohl schnell als auch bedarfsgerecht wirkt, ist nur durch die individuelle finanzielle Unterstützung von betroffenen Haushalten zu erreichen. Die derzeitige Unterstützung durch Wohngeld und Kosten der Unterkunft reicht nicht aus und ist in der Umsetzung zu kompliziert. Kühling, Sebastian und Siegloch schlagen vor, beide Instrumente – Kosten der Unterkunft und das Wohngeld – zu einer Transferleistung zusammenzulegen und Einkommensgrenze höher anzusetzen. So könnten in Ballungsräumen auch Haushalte mit mittlerem Einkommen von der Förderung profitieren.

*Finanzierung*
Die Finanzierung der neuen wohnungspolitischen Transferleistung soll nach Ansicht der Experten ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes erfolgen: durch eine stärkere Besteuerung der Vermieter. Diese soll sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vermieters orientieren, also idealerweise als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Idealerweise ist diese wohnungspolitische Maßnahme haushaltsneutral.

Ungerechte Subventionen, die gleichermaßen Wohlhabende wie Bedürftige begünstigen, sollten abgeschafft werden, empfehlen die Professoren. Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte in den jeweiligen Mietspiegeln so reformiert werden, dass diese näher an der Marktmiete liegt. Zudem sieht der Reformvorschlag vor, die Kappungsgrenze abzuschaffen, da diese nicht nur Bedürftige sondern auch Wohlhabende begünstigt und damit sozial nicht gerecht ist. Auch nach dem Vorschlag der Experten wird von Vermietern zu Mietern umverteilt, jedoch sozial gerechter, da sich die Förderung an der tatsächlichen Bedürftigkeit und die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Die Unterstützung Bedürftiger käme wesentlich schneller und zielgerichteter an als eine rein marktwirtschaftliche Lösung. So kann bezahlbares Wohnen für nahezu alle möglich werden – und zwar sofort.

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., Universität Regensburg
Jürgen Kühling ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht, Universität Regensburg. Er ist zudem Vorsitzender der Monopolkommission und Mitglied der gif-Mietspiegelkommission. Mit seiner Zugehörigkeit zur Fakultät für Rechtswissenschaft sowie seiner Anbindung an das IREBS-Institut für Immobilienwirtschaft ist sein Lehrstuhl interdisziplinär ausgerichtet. Kühling forscht seit vielen Jahren zu Regulierungsfragen und besonders zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Immobilienmärkte und insbesondere den Anforderungen an eine sinnvolle Mietenregulierung. Er berät die öffentliche Hand umfassend in seinen Forschungsgebieten.

Prof. Dr. Sebastian Siegloch, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Universität Mannheim
Sebastian Siegloch ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim und Leiter des Forschungsbereich “Soziale Sicherung und Verteilung” am benachbarten ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Sieglochs Forschungsschwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen Finanzwissenschaften, Arbeitsmarkt- sowie Regionalökonomik. In seinen aktuellen Arbeiten beschäftigt er sich etwa mit den Effizienz- und Verteilungswirkungen regionaler Steuern und Subventionen.

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Universität Regensburg und Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)
Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS International Real Estate Business School der Universität Regensburg. Er ist zudem Research Associate des ZEW und dort in immobilienbezogenen Forschungs- und Beratungsprojekten tätig. Professor Sebastian ist Mitglied des Vorstands und Past President der European Real Estate Society (ERES) sowie Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Seit 2017 ist er Vorsitzender der Mietspiegelkommission der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Er berät Verbände, Abgeordnete und Kommunen in Fragen der Wohnungspolitik.

Quelle Universität Regensburg