18. April 2024

Stimmen zum Baulansmobilisierungsgesetz

Bundesrat stimmt Baulandmobilisierungsgesetz zu

Berlin (pm) – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 28. Mai 2021 dem Baulandmobilisierungsgesetz seine Zustimmung erteilt. Dazu teilt Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, mit: „Ich begrüße, dass mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz einige Forderungen aus der Baulandkommission und dem Wohngipfel, insbesondere die Ausweitung des Zeitraums für die Ausübung der Vorkaufsrechte von zwei auf drei Monate und die vom Land Berlin beantragte preislimitierte Ausübung zum Verkehrswert umgesetzt werden.

Allerdings bedaure ich, dass sich der Bundestag nicht auf einen wirksamen Umwandlungsstopp hat verständigen können. In den letzten fünf Jahren musste in Berlin die Umwandlung von etwa 29.500 Miet- in Eigentumswohnungen nur aufgrund der Regelung § 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB genehmigt werden. Auf dieser Grundlage versprechen die Eigentümer:innen innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter:innen zu veräußern. Tatsächlich wurden im selben Zeitraum aber bisher in nur 65 Fällen ein beabsichtigter Weiterverkauf an Mieter:innen genehmigt, was 0,22% der genehmigten Umwandlungen entspricht. Der Antrag Berlins diese gesetzliche Möglichkeit zur Umwandlung zu streichen, wurde leider abgelehnt.

Im Zusammenhang mit dem neuen § 250 BauGB ist kritisch anzumerken, dass der Kündigungsschutz mit dem Vorrang des § 250 Abs. 7 Satz 1 BauGB gegenüber dem § 172 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB für die sozialen Erhaltungsgebiete eine Verkürzung des Zeitraums darstellt, in dem die Mieter:innen vor einer Eigenbedarfskündigung wirksam geschützt sind. Zudem gilt die auf Grundlage von § 250 BauGB zu erlassende Verordnung nur wenige Jahre (bis Ende 2025). Eine Ermächtigung der Landesregierungen zu einer jeweils fünfjährigen Verlängerung der Rechtsverordnung hätte die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigt und das Umwandlungsgeschehen spürbar reduzieren können. Dies ist nun nicht gewährleistet.“

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet aktuell eine Rechtsverordnung zur Einführung des mit dem Baulandmobilisierungsgesetz neu geschaffenen Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohnungseigentum in Berlin.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin


 

BFW-Präsident zu Baulandmobilisierungsgesetz: Verpasste Chance zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum

Berlin (pm) – Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen bedauert die Zustimmung des Bundesrates zum sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz. „Niemand sollte erwarten, dass dieses Gesetz die Wohnungsnot beheben wird“, erklärte BFW-Präsident Andreas Ibel in Berlin. Das Baulandmobilisierungsgesetz werde zum Bremsklotz für bezahlbares Wohnen, statt wirkungsvoll neues Bauland zu schaffen.

„Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sind schon jetzt zu kompliziert, zu lähmend und werden es durch das neue Gesetz umso mehr. Im vergangenen Jahr gab es einen Überhang von fast 780.000 Wohnungen, die zwar genehmigt aber noch nicht fertiggestellt wurden. Das ist der höchste Stand seit mehr als 20 Jahren“, so Ibel. Er beruft sich auf die Zahlen zu den Baufertigstellungen, die das Statistische Bundesamt in dieser Woche veröffentlicht hatte. Der BFW-Präsident fügt hinzu: „Nun erschwert das Baulandmobilisierungsgesetz durch neue Auflagen den Wohnungsbau noch zusätzlich und benachteiligt systematisch die privaten Unternehmen.“

Ibel fordert von der künftigen Bundesregierung eine Kraftanstrengung, um das Wohnraumangebot vor allem in den Metropolen auszuweiten: „Das nun verabschiedete Gesetz verhindert das, was die Politik eigentlich erreichen will. Die Menschen in unserem Land brauchen Wohnungen und keine leeren Versprechen“, sagte der BFW-Präsident. Außerdem werde die für die Altersvorsorge dringend notwendige Eigentumsbildung durch das neue Gesetz verhindert. „Die Neuregelung beim Umwandlungsverbot schafft keine einzige neue Wohnung. Stattdessen wird der Erwerb von bezahlbaren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern noch weiter erschwert“, so Ibel.

„Es geht darum, aktiv mehr Bauland auszuweisen und die Planungsverfahren zu verkürzen. Regulierungen müssen abgebaut und nicht verschärft werden. Nur so kann die Politik in unserem Land bezahlbares Wohnen langfristig sicherstellen“, erklärte der BFW-Präsident.

Quellle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen


Baulandmobilisierungsgesetz im Bundesrat beschlossen: Umwandlungsstopp für Gesamt-Berlin rückt näher

Berlin (pm) – „Der Bundesrat hat heute dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Damit rückt ein berlinweiter Umwandlungsstopp von Miet- in Eigentumswohnungen näher“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir fordern den Berliner Senat auf, nun unverzüglich mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Verordnung zur Bestimmung Berlins als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erlassen, damit der besondere Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung wirksam werden kann. Darin soll auch gemäß der Ermächtigungsnorm festgelegt werden, dass der Genehmigungsvorbehalt für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohnungen gilt“.

Der Berliner Mieterverein bedauert, dass in dem neuen Gesetz eine aus Sicht des Mietervereins in jeder Hinsicht unnötige Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt verankert wurde. Denn eine Genehmigung durch die Bezirksämter wäre zu erteilen, wenn „das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“.
Diese erforderlichen Willenserklärungen von Mietern und Mieterinnen unterliegen allerdings formellen Voraussetzungen. So bedarf es einer notariell beglaubigten Teilungserklärung, eines notariell beglaubigten Angebots des Verkäufers und einer notariell beglaubigten Annahmeerklärung der Mieter:innen. „Wir gehen in Anbetracht dieser Voraussetzungen davon aus, dass die gesetzliche Ausnahmevorschrift kein Einfallstor für die Umgehung des Umwandlungsstopps wird. Das wäre sehr zu begrüßen“, so Wild. Allein seit 1991 wurden in Berlin mehr als 308.000 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt, in 2020 waren es zuletzt 18.000 Wohnungen. Zu einer breiteren Eigentumsbildung trägt dies schon wegen der Kaufpreise von im Schnitt mehr als 4.000,- €/qm nicht bei. Lediglich 25-30% der Eigentumswohnungen werden selbst von Eigentümer:innen genutzt. Viele Mieter:innen in den umgewandelten Wohnungen hingegen leben ständig in der Angst, durch eine Eigenbedarfskündigung die Wohnung zu verlieren.

Ob die im Gesetz vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu mehr Bauland für preisgünstigen Wohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern führen, muss aber leider bezweifelt werden. Zwar gibt es ein paar verbesserte Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen, doch das Hauptproblem des auch durch Spekulation überteuerten Grund und Bodens wird nicht in Angriff genommen, obwohl der Bund hierfür die Zuständigkeit hat.

Quelle: Berliner Mieterverein e.V.