26. April 2024

Stimmen zum Baulandmobilisierungsgesetz

„Preiswerter und mehr bezahlbarer Wohnraum? 13b verfehlt das Ziel“

Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) kritisiert unkonditionierte Verlängerung des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ und fordert von Grün-Schwarz im Land Definition von Mindeststandards.

Stuttgart (pm) – Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Verlängerung des Paragrafen 13b BauGB erwartet die Architektenkammer Baden-Württemberg von der neuen baden-württembergischen Landesregierung aus Grünen und CDU, Mindeststandards für die inhaltliche Begründung, Beteiligung, für planerische Qualitäten wie Ressourcenschonung, Dichtewerte, klimaneutrale Energieversorgung, landschaftliche Einbindung und soziale Infrastruktur zu definieren.

„In Berlin wurde die Chance vertan, das grundsätzlich wirksame Instrument bundeseinheitlich zu schärfen und an Qualitätskriterien zu knüpfen. Wie der 13b jetzt ausgestaltet ist, wird das ursprüngliche Ziel verfehlt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Stattdessen werden wir weiter geradezu missbräuchliche Nutzungen konstatieren müssen, nämlich die Ausweisung von Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern unter Anwendung des 13b“, sagt Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg. Umso wichtiger sei, dass die grün-schwarze Regierungskoalition die vom Bund an die Länder verlagerte Verantwortung übernehme. Die Erfahrung aus dem Südwesten zeige, dass das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der endlichen Ressource Boden durchaus nicht an allen Orten vorhanden ist.

Die Interessenvertretung der Planungspraktiker übt keine grundsätzliche Kritik an der Anwendung von vereinfachten Verfahren nach BauGB. Sie bewertet den Paragrafen als durchaus sinnvolles Instrument für Kommunen, schneller Gebiete zu entwickeln und auf akute Wohnraumknappheit zu reagieren. Es sei jedoch NICHT geeignet, alternative Wohnformen umzusetzen, baukulturelle wie energetische Qualität zu sichern, Innovationen voranzutreiben sowie den Bodenverbrauch zu verringern.

Mit der nicht modifizierten Entfristung des § 13b BauGB wurde aus Sicht der AKBW die Chance verpasst, Klimaschutz/Klimaanpassung im Baurecht zu verankern. Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz ist die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Die Architektenkammer Baden-Württemberg erwartet von der neuen grün-schwarzen Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative. Der unkonditionierte §13b würde das Ziel, das Land zum Musterland des Klimaschutzes zu entwickeln, unterminieren. Auch sei sinnvoll, im Rahmen einer neuen Landesplanungskompetenz auf die Kommunen einzuwirken, dieses Beschleunigungsinstrument § 13b nicht für schnelle, ineffektive Außenentwicklung zu missbrauchen.

Hintergrundinformation

  1. Laut Wirtschaftsministerium (Datenerhebung vom August 2020) gab es in Baden-Württemberg besonders wenige Anwendungsfälle des §13b in den Landkreisen Böblingen, Heidenheim, Calw und im Enzkreis, besonders hohe weiterhin im Regierungsbezirk Tübingen – dort vor allem in den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Sigmaringen und im Alb-Donau-Kreis. Über alle Landkreise hinweg nahm die Anwendung des §13b relativ stark zu. Regional betrachtet liegen Schwerpunkte weiterhin in den Regionen Donau-Iller und Bodensee-Oberschwaben sowie zusätzlich nun auch in den Regionen Heilbronn-Franken und Stuttgart.
  2. Laut aktueller Meldung des Statistischen Landesamtes wurden im März 2021 in Baden-Württemberg 3.432 Einfamilienhäuser (Gebäude mit einer Wohnung) genehmigt (+28 %), 1.810 Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+71 %) und 7.099 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (+20 %): www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021113
  3. Die Architektenkammer BW hat – moderiert durch Staatsrätin Gisela Erler – mit der Deutschen Akademie für Städtebau und Landplanung (DASL) sowie der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) ein Positionspapier „Beschleunigung durch Beteiligung“ erarbeitet, das Möglichkeiten auflistet, die Anwendung des § 13b mit Qualitätskriterien und Beteiligungsprozessen zu verknüpfen: www.akbw.de/Beschleunigung-durch-Beteiligung.pdf

Quelle:  Architektenkammer Baden-Württemberg


FW-Präsident zu Baulandmobilisierung: Gesetz greift viel zu kurz

Berlin (pm) – Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert zusätzliche Anstrengungen für bezahlbares Wohnen. Nach Ansicht von BFW-Präsident Andreas Ibel wird das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz nicht dazu beitragen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. „Wenn das Gesetz jetzt den Bundestag passiert, muss die Arbeit eigentlich gleich wieder von vorn beginnen“, erklärte Ibel in Berlin.

„Deutschland braucht Rahmenbedingungen für mehr Neubau. Dazu gehören mehr Bauland, schnellere Genehmigungsverfahren und auch über steuerliche Anreize müssen wir diskutieren“. Warum nicht die Mehrwertsteuer für sozialen Wohnungsbau für drei Jahre aussetzen?“, so Ibel. Kommunen müssen Flächen zur Verfügung stellen und so ihren Beitrag leisten. Das Baulandmobilisierungsgesetz enthalte dafür erste Ansatzpunkte.

„Leider hält das Baulandmobilisierungsgesetz insgesamt nicht das, was der Name verspricht. Es droht zum Bremsklotz für bezahlbares Wohnen zu werden, statt wirkungsvoll neues Bauland zu schaffen. Da helfen auch Baugebote und sektorale Bebauungspläne nichts. Die geplante Neuregelung beim Umwandlungsverbot trägt genauso wenig zur Baulandmobilisierung bei. Sie verhindert die für die Altersvorsorge notwendige Eigentumsbildung und hat in dem Gesetz nichts zu suchen“, machte Ibel deutlich.

„Es muss gelingen, das Wohnraumangebot in den Metropolen auszuweiten. Deutschland braucht einen Ruck, eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit mehr gebaut wird. Das wird eine entscheidende Aufgabe für die künftige Bundesregierung. Deshalb brauchen wir in der neuen Legislaturperiode ein eigenständiges Bauministerium. Das Baulandmobilisierungsgesetz, das morgen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein Baulandverhinderungsgesetz“, erklärte der BFW-Präsident.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen


Fertighausindustrie begrüßt erleicherte Planung von Neubaugebieten

Bad Honnef (pm) – Hans Volker Noller, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), erklärt anlässlich der heutigen Novellierung des Baulandmobilisierungsgesetzes: „Die soziale Frage bezahlbaren Wohnraums ist nur durch Neubautätigkeit zu beantworten. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau begrüßt, dass wachsenden Städten und Gemeinden der §13b BauGB als notwendiges Instrument zur erleichterten Planung von Wohnbauflächen mindestens bis Ende 2022 erhalten bleibt.
Eine bedarfsgerechte Erweiterung bereits im Zusammenhang bebauter Ortsteile steht nicht im Widerspruch zur Umweltverantwortung der Kommunen, entlastet jedoch die angespannten Mietwohnungsmärkte und ermöglicht insbesondere Familien die Bildung von Wohneigentum.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.


DV: Baulandmobilisierungsgesetz auf dem Weg – guter Kompromiss gefunden

Berlin (pm) – Am Mittwoch hat der Bauausschuss das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen; heute wurde es vom Bundestag verabschiedet. „Mit der vorliegenden Gesetzesänderung hat die Bundesregierung einen guten Kompromiss gefunden, auch wenn sich manche noch mehr staatliche Steuerung, andere noch mehr Flexibilisierung bei der Baulandentwicklung gewünscht hätten“, sagte Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV). „Wir begrüßen, dass das lange Hin- und Her um die BauGB-Novelle nun beigelegt ist und sich alle auf das gemeinsame Ziel konzentrieren: bezahlbaren Wohnraum schaffen.“ Unter anderem erleichtert die Gesetzesänderung den Kommunen das Vorkaufsrecht und führt einen neuen sektoralen Bebauungsplan für mehr bezahlbaren Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich (34er-Gebiete) ein. Bei seiner Fachveranstaltung „Gemeinwohlorientierte Boden- und Baulandpolitik für resiliente Neubauquartiere“ am 17. Juni 2021 diskutiert der DV mit Expert:innen und Praktiker:innen, wie eine zielgerichtete Anwendung des boden- und städtebaurechtlichen Instrumentenkastens des Baugesetzbuches in einem kooperativen Miteinander von Kommunen und allen Akteuren des Wohnungsbaus gelingen kann.

In der parlamentarischen Auseinandersetzung zwischen CDU/CSU und SPD, die durch unterschiedliche Interessenvertreter:innen weiter befeuert wurde, war die Novelle lange kontrovers diskutiert worden, zuletzt drohte gar ein Scheitern des Baulandmobilisierungsgesetzes: Kommunale Spitzenverbände, die Mieterseite und Gemeinwohlakteure forderten noch weitergehende bodenpolitische Steuerungsmöglichkeiten, um über eine gestärkte kommunale Liegenschaftspolitik den knappen und dadurch teuren Boden stärker für preiswerten Mietwohnungsbau einzusetzen. Dagegen gingen der Immobilienwirtschaft und den privaten Eigentümer:innen die kommunalen Eingriffe in das Eigentumsrecht zu weit. Sie wollten mehr Beschleunigung und Flexibilisierung, um durch mehr und besser ausgenutztes Bauland die Bodenpreisspirale zu durchbrechen.

Die Gesetzesänderung stärkt nun die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden, wenn es darum geht, Baugrundstücke und Brachen zu mobilisieren oder bodenpolitische Instrumente für den bezahlbaren Wohnungsneubau einzusetzen. Gleichzeitig wird es künftig schneller und einfacher möglich sein, verfügbare Flächen zu beplanen, neues Bauland zu entwickeln und höhere Dichten zu gewähren. Wichtig wird es jetzt sein, dass die Kommunen dieses Mehr an Flexibilität und Steuerung mit Augenmaß nutzen: Erweiterte Vorkaufsrechte und Baugebote sind dazu da, Blockaden bei der Baulandentwicklung aufzulösen und die Bremse zu ziehen, wenn Boden ohne Bauabsicht gehalten oder spekulativ mehrfach mit immer höheren Preisen verkauft wird. Genauso zielgerichtet sollte auch der neue sektorale Bebauungsplan eingesetzt werden, mit dem Kommunen im bisher unbeplanten Innenbereich Quoten für preiswerte oder Sozialwohnungen festsetzen können. Gleichzeitig müssen aber gerade dort auch die neuen Gestaltungsspielräume von Einfüge-Gebot und den Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung ausgeschöpft werden, um höheren und dichteren Neubau sowie Dachausbauten und Aufstockungen zu erleichtern.

Eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik, gepaart mit Beschleunigung und Flexibilisierung in der Baulandentwicklung, ist und bleibt der Schlüssel für den benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau. Um die Mammutaufgabe „mehr bezahlbarer Wohnraum für alle“ zu lösen, braucht es alle Partner:innen an Bord: die öffentliche Hand, gemeinwohlorientierte Akteure und die private Bau- und Immobilienwirtschaft. Dafür hat die Politik nun einen wichtigen Schritt getan. Mit der Gesetzesänderung werden Optionen (keine Verpflichtungen) zur Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten angeboten, wenn es darum geht, Baugrundstücke und Brachen zu mobilisieren oder bodenpolitische Instrumente für den bezahlbaren Wohnungsneubau einzusetzen.

Quelle: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.


„Hart errungener Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen und soziale Stadtentwicklung“ – Senatorin Dr. Stapelfeldt zum Baulandmobilisierungsgesetz

Hamburg (pm) – Der Bundestag hat das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Die Kommunen bekommen damit zusätzliche Möglichkeiten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Umwandlungen zu schützen und Spekulation mit Grund und Boden zu verhindern. Als stellvertretende Vorsitzende der Baulandkommission hat Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, maßgeblich an den Inhalten des Gesetzes mitgewirkt.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein hart errungener, wichtiger Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen und die soziale Stadtentwicklung. Es gibt den Kommunen deutlich geschärfte Instrumente in die Hand, um angespannten Wohnungsmärkten zu begegnen. Gleichzeitig bleiben die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer dabei angemessen berücksichtigt. Es freut mich, dass ich in den Verhandlungen zahlreiche Hamburger Impulse durchsetzen konnte.

Eine Baustelle, die das Gesetz angeht, ist das Thema Spekulation: Es darf nicht sein, dass Baugrundstücke, auf denen dringend benötigte neue Wohnungen entstehen könnten, als Spekulationsobjekte ungenutzt bleiben. Auf solchen Flächen können Kommunen künftig durch zielgerichtete Baugebote effektiver den Wohnungsbau durchsetzen und die Grundstücke auch zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften übernehmen.

Ein bodenpolitischer Meilenstein ist das gestärkte kommunale Vorkaufsrecht: Die Fristen für seine Ausübung sind praxisgerechter, und vor allem wird es in Zukunft leichter, Grundstücke zum Verkehrswert anzukaufen. So sind Kommunen, die ihr Vorkaufsrecht nutzen, nicht mehr Teil der häufig spekulationsgetriebenen Preisspirale bei den Grundstückswerten. Stattdessen können sie sich dieser Dynamik steuernd entgegenstellen.

Zu den kraftvollen neuen Instrumenten des Baulandmobilisierungsgesetzes zählt auch der Sektorale Bebauungsplan für den Wohnungsbau. In Hamburg können wir damit in einem schlanken Verfahren in vielen Gebieten Planrecht für neue Wohnungen schaffen und auch bestimmte Anteile geförderten Wohnungsbaus vorschreiben.

Der Wohnungsbau wird auch und gerade in Hamburg davon profitieren, dass künftig Baugenehmigungen im Befreiungswege leichter erteilt werden können.

Auch für den Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Verdrängung gibt das Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand. So können Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen künftig flächendeckend genehmigungspflichtig sein und nur noch in seltenen Ausnahmefällen erlaubt werden. Das schiebt der Praxis einen Riegel vor, die zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern aus ihren angestammten Quartieren geführt hat: Auf solche Umwandlungen bislang günstiger Wohnungen folgen oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen und schließlich Weitervermietungen zu Preisen, die für die ursprünglichen Mieterinnen und Mieter unerschwinglich sind.

Die Verantwortung für die effektive Anwendung der Instrumente liegt zunächst bei den einzelnen Ländern: Sie müssen die Kommunen mit der vollen Kraft der neuen Instrumente ausstatten. Der Hamburger Senat wird dazu zügig nach dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes die benötigten Rechtsverordnungen erlassen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirke bereiten sich jetzt schon darauf vor, den Bau bezahlbarer Wohnungen durch die neuen Instrumente weiter voranzubringen. Insbesondere die neuen Sektoralen Bebauungspläne und die erleichterten Befreiungen von einzelnen Festsetzungen in Bebauungsplänen werden uns dabei helfen. Ich bin sicher, dass sich die mehrheitlich bislang nur zeitlich befristet einsetzbaren Instrumente in der Praxis bewähren werden.“

Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg


„Ein Schritt in die richtige Richtung“ – BVMB begrüßt neues Baulandmobilisierungsgesetz

Bonn (pm) – Der Bundestag hat aktuell das umstrittene Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, mehr Bauland zu schaffen. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) begrüßt ausdrücklich das neue Gesetzeswerk. „Wir brauchen dringend neuen Wohnraum und dafür braucht es nun einmal zusätzliche Baugrundstücke“, unterstreicht BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Er erhofft sich für die mittelständische Bauwirtschaft eine weitere Festigung der Auftragslage durch die neuen Regelungen. Hierfür gelte es, bürokratische Hindernisse so weit wie möglich abzubauen.

Der Bundestag hat am 07.05.2021 mit dem Maßnahmenpaket zur Baulandmobilisierung ein vereinfachtes Verfahren für die schnelle Bauleitplanung beschlossen. Wiedereingeführt in das Baugesetzbuch hat der Bundestag damit auch Regelungen zur Ortsrandbebauung, die zu einer Vereinfachung bei der Ausweisung von Baugebieten in kommunalen Randbereichen führen sollen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, attestiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Wenn das Ziel, zusätzliche Wohnraumkapazitäten zu schaffen, nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben solle, brauche es derartige flankierende gesetzliche Maßnahmen.

Nach der wieder eingeführten Vorschrift in § 13b BauGB entfallen für gewisse Flächen an den Ortsrändern eine zusätzliche Umweltprüfung und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich. „Dadurch wird eine leichtere Planbarkeit ermöglicht“, freut sich Gilka. Diese Regelung betreffe zwar vorwiegend die Einfamilienhausbebauung in kleineren Gemeinden, stelle aber einen Baustein in der Gesamtaufgabe zur Schaffung von mehr Wohnungsraum dar.

Die BVMB begrüßt laut Gilka ausdrücklich auch die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“. Damit werde mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in ländlichen Gebieten erreicht. Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit, in Bebauungsplänen Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.

„Wir brauchen dringend neue Wohnungen und wir brauchen auch ebenso dringend eine Zunahme im sozialen Wohnungsbau“, stellt BVMB-Hauptgeschäftsführer Gilka fest. Das Baulandmobilisierungsgesetz dürfe
allerdings nicht der einzige Baustein hierfür sein. Der Bundestag und die Bundesregierung müssten nachhaltig daran arbeiten, Planungsprozesse zu beschleunigen und bürokratische Hürden auf diesem Weg abzubauen.

Quelle: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)