19. April 2024

Städtebauförderung: Bundesministerin Klara Geywitz unterschreibt Bund-Länder-Vereinbarung

Berlin (pm) – Seit über 50 Jahren unterstützt der Bund die Länder dabei, ihre Städte und Gemeinden lebenswert weiterzuentwickeln, damit sich die Menschen dort wohlfühlen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hat heute eine Verwaltungsvereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 unterzeichnet. Allein in diesem Jahr 2023 stellt der Bund wieder 790 Mio. Euro dafür zur Verfügung.

Mit der Städtebauförderung ist in den vergangenen Jahrzehnten viel für die Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden erreicht worden. Zwischen Rostock und Konstanz, zwischen Aachen und Schwedt konnten Fabriken und Industriedenkmäler umgebaut, Parks und Plätze angelegt und der soziale Zusammenhalt in den Wohnquartieren gestärkt werden. Gerade auch Städte in ehemaligen Industriegebieten, die schwere und tiefgreifende Umbrüche bewältigen mussten, konnten sich zu attraktiven und lebenswerten Zentren weiterentwickeln.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wir haben mit der Städtebauförderung in den vergangenen 50 Jahren viel erreicht. Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam dafür gesorgt, dass sich im ganzen Land lebendige und lebenswerte Innenstädte und Wohnquartiere entwickeln konnten. Mit dieser Unterstützung können die Kommunen die jeweils aktuellen Herausforderungen vor Ort angehen. So standen in den vergangenen Jahren die Begrünung der Innenstädte im Fokus. Flächen wurden entsiegelt, Plätze, Wohnviertel und Häuserwände begrünt, Spielparks und Versickerungsflächen angelegt. Um die Planbarkeit für die Kommunen zu erhöhen und eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, haben sich Bund und Länder auf eine zweijährige Förderung geeinigt. Die Städtebauförderung hat sich immer wieder als ein sehr flexibles Instrument erwiesen, um die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Resilienz angesichts vielfältiger Veränderungen zu stärken.“

Mit der Städtebauförderung wird die Bewältigung von Herausforderungen von der Klimaanpassung der Städte über die Integration von Geflüchteten und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts bis hin zu wirtschaftlichen Transformationsprozessen unterstützt. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen haben sich Bund und Länder erstmals seit fast 30 Jahren wieder auf eine mehrjährige Verwaltungsvereinbarung für die Städtebauförderung geeinigt.

Zahlen & Fakten zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung gibt es seit über 50 Jahren, um die Städte und Gemeinden bei ihrer sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Weiterentwicklung zu unterstützen. 1971 wurde mit dem Städtebauförderungsgesetz der Grundstein dafür gelegt.

Im Jahr 2020 wurde die Städtebauförderung neu strukturiert und weiterentwickelt. Die Förderinhalte der ehemaligen sechs Programme sind auf drei neue Programme konzentriert worden:
Lebendige Zentren
Sozialer Zusammenhalt
Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Für diese drei Programme stellt der Bund seit 2017 Finanzhilfen von jährlich 790 Mio. bereit, davon
300 Mio. Euro für das Programm Lebendige Zentren,
200 Mio. Euro für das Programm Sozialer Zusammenhalt sowie
290 Mio. Euro für das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Die Programmmittel werden ergänzt durch Mittel der Länder und der Kommunen, sodass Bund, Land und Kommune grundsätzlich je ein Drittel der förderfähigen Kosten tragen. Sonderkonditionen gelten insbesondere für Kommunen in Haushaltsnotlage, deren Eigenanteil auf bis zu 10 Prozent reduziert werden kann.

Insgesamt rund 4000 Kommunen (47 % in ländlichen, 53 % in städtischen Regionen) erhielten oder erhalten Bundesfinanzhilfen aus der Städtebauförderung.

Seit 1971 wurden mehr als 12.100 Maßnahmen durch den Bund gefördert.

Mit der Städtebauförderung werden Gesamtmaßnahmen gefördert. D.h. es wird ein von der Kommune festgelegtes Fördergebiet (z.B. ein Stadtquartier) ganzheitlich entwickelt. Übergeordnete Ziele und konkrete Einzelvorhaben werden aus einem für das Fördergebiet erarbeiteten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept abgeleitet.

Seit 2020 sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Fördervoraussetzung und als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig.

Grundlage für die Umsetzung der Städtebauförderung ist – neben den länderspezifischen Förderrichtlinien – die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung.

Am 13. Mai 2023 wird der Tag der Städtebauförderung gefeiert. Der gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern getragene Aktionstag stellt seit 2015 die Leistungen und Erfolge der Städtebauförderung vor. Städte und Gemeinden in ganz Deutschland werden für einen Tag zur gemeinschaftlichen Bühne. Geplant sind hunderte Veranstaltungen und Aktionen wie Quartiersspaziergänge, Baustellenbesichtigungen, Tage der offenen Tür, Ausstellungen oder Stadtrallyes.

Weitere Informationen unter https://www.staedtebaufoerderung.info/

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen