20. Oktober 2026

Solarstrom für Wohnungsgenossenschaften: Wenn das Dach zum Teil der Energieversorgung wird

Gastbeitrag – Auf vielen Mehrfamilienhäusern bleiben Dachflächen energetisch ungenutzt, während die Stromkosten für Bewohner eine zunehmende Belastung darstellen. Photovoltaik kann beide Aspekte miteinander verbinden: Die Gebäude erzeugen Strom, der direkt vor Ort genutzt werden kann. Für Wohnungsgenossenschaften ist dieser Ansatz besonders interessant, weil sie sowohl die Immobilien bewirtschaften als auch die Interessen ihrer Mitglieder berücksichtigen.

Mieterstrom ermöglicht es, Solarenergie vom eigenen Dach an die Haushalte im Gebäude weiterzugeben. Die Bewohner müssen dafür weder selbst eine Anlage finanzieren noch deren technischen Betrieb übernehmen. Gleichzeitig erhält eine bislang überwiegend ungenutzte Gebäudefläche eine zusätzliche wirtschaftliche Funktion.

Genossenschaftliche Strukturen bieten gute Voraussetzungen

Wohnungsgenossenschaften verfolgen in der Regel eine langfristige Bestandsstrategie. Ihre Gebäude werden häufig über Jahrzehnte gehalten und kontinuierlich weiterentwickelt. Das passt zur Photovoltaik, denn Solaranlagen sind ebenfalls auf lange Betriebszeiten ausgelegt.

Zugleich können wirtschaftliche und soziale Interessen ineinandergreifen. Erträge aus der Dachnutzung kommen der Immobilienbewirtschaftung zugute, während die Mitglieder lokal erzeugten Strom beziehen können. Darüber hinaus unterstützt Photovoltaik die Reduzierung von Emissionen im Gebäudebestand und kann bei Nachhaltigkeits- und ESG-Anforderungen eine Rolle spielen.

Zwei Wege zur eigenen Solaranlage

Eine Möglichkeit besteht darin, dass die Genossenschaft selbst investiert. Dadurch behält sie einen größeren Teil der wirtschaftlichen Erträge, muss jedoch Kapital bereitstellen und Verantwortung für den Betrieb übernehmen. Neben Wartung und Technik gehören dazu insbesondere Messung und Abrechnung des Mieterstroms.

Alternativ kann die Dachfläche an einen Betreiber verpachtet werden. Dieser übernimmt je nach Vereinbarung Finanzierung, Planung, Installation und Betrieb. Auch die Stromlieferung an die Haushalte sowie deren Abrechnung können ausgelagert werden. Die Genossenschaft erhält eine Pacht und reduziert ihren eigenen Investitions- und Verwaltungsaufwand, gibt dafür jedoch einen Teil der möglichen Wertschöpfung ab.

Welche Variante besser passt, richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten, vorhandenen Kompetenzen und personellen Ressourcen der jeweiligen Genossenschaft.

Das Gebäude entscheidet über die Wirtschaftlichkeit

Vor der Umsetzung müssen zunächst Statik und Zustand des Daches geprüft werden. Eine absehbare Sanierung sollte in die Planung einbezogen werden, damit die Photovoltaikanlage nicht nach wenigen Jahren wieder demontiert werden muss. Zusätzlich bestimmen Ausrichtung, Verschattung und nutzbare Fläche den möglichen Stromertrag.

Für Mieterstrom ist außerdem die Verbrauchsstruktur im Gebäude relevant. Je mehr Solarenergie direkt von den Bewohnern genutzt werden kann, desto günstiger sind grundsätzlich die Voraussetzungen. Bei kleinen Objekten mit wenigen Haushalten kann der organisatorische Aufwand dagegen zu hoch ausfallen.

Auch Netzanschluss, Messsystem und Zählerstruktur müssen früh geklärt werden. Gerade die korrekte Erfassung und Zuordnung der Strommengen ist ein wesentlicher Bestandteil des Projekts.

Entscheidend ist, was nach der Installation passiert

Eine Photovoltaikanlage muss über viele Jahre zuverlässig betrieben werden. Beim Mieterstrom kommen weitere Aufgaben hinzu: Verbrauchsdaten sind zu erfassen, Rechnungen zu erstellen und Ein- sowie Auszüge zu berücksichtigen. Außerdem müssen Wartung, technische Störungen und die Betreuung der Bewohner organisiert sein.

Bereits vor Projektbeginn sollte deshalb feststehen, wer diese Aufgaben langfristig übernimmt. Beim Eigenbetrieb benötigt die Genossenschaft dafür eigene Prozesse oder externe Dienstleister. In einem Betreibermodell sollten Leistungen und Zuständigkeiten über die gesamte Vertragsdauer eindeutig geregelt sein.

Nicht jedes Gebäude eignet sich für ein solches Konzept. Sanierungsbedarf, statische Einschränkungen, starke Verschattung oder eine zu geringe Stromabnahme können gegen die Umsetzung sprechen. Sind die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen jedoch erfüllt, kann Photovoltaik vorhandene Dachflächen sinnvoll in die Energieversorgung einbinden und zugleich den langfristigen Gebäudebestand weiterentwickeln.

Autor: Olaf Zeh, Geschäftsführer der Ärzteversorger GmbH

Philipp Zeh © Die Ärzteversorger GmbH

Olaf Zeh und Philipp Zeh sind die Geschäftsführer der Ärzteversorger GmbH, einem Tochterunternehmen der FW Faire Werte eG. Gemeinsam unterstützen sie niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in enger Zusammenarbeit mit deren Steuerberatern dabei, durch gezielte Photovoltaik-Investitionen steuerlich optimiertes Vermögen aufzubauen. Mehr Informationen unter: www.dieaerzteversorger.de