29. April 2024

Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung: Höhe der Gas-Umlage steht fest -Kommentare dazu

Bundesminister Habeck: „Die Umlage muss und wird mit gezielten Entlastungen einhergehen.“

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (c) BMWK/Dominik Butzmann

Berlin (pm) – Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) heute bekannt gab. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine bewusst ausgelösten deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte: „Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet. Aber erstens: Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung hat sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind. In dieser Krise müssen wir den demokratischen Konsens sozialpolitisch absichern. Zweitens ist für die Bundesregierung völlig klar, dass der Staat über die Umlage letztlich keine höheren Mehrwertsteuereinnahmen erzielen soll. Wir werden einen Weg finden, um sicherzustellen, dass es da nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung kommt.“

Hintergrund für die Umlage ist die von Russland künstlich geschaffene Energieknappheit. So wurden die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 ohne belastbare technische Gründe reduziert. Gasimportunternehmen müssen nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am so genannten Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit die Privathaushalte sowie die Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden. Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.

Insgesamt unternimmt die Bundesregierung umfangreiche Anstrengungen, um die Gasversorgung zu stabilisieren und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. So kümmert sie sich um den zügigen Aufbau einer Infrastruktur für Flüssigerdgas, um russisches Gas zu ersetzen. Sie sorgt für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher in der kommenden Heizperiode und für die Ersatzbeschaffung von Gas. Darüber hinaus sichert die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes ab, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, unter anderem durch Kreditprogramme sowie durch die staatliche Beteiligung an Uniper, dem größten Gasimportunternehmen am deutschen Markt.

Näheres zur Umlage

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.

Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Milliarden Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Weitere Informationen

Zu THE: Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, das nicht gewinnorientiert arbeiten darf und für die technische Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes zuständig ist.

 

Pressemitteilung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

 

Kommentare

 

ZIA: „Nicht nur die Energiewirtschaft absichern, sondern auch die, die finanziell in Vorleistung treten müssen“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss sieht die heutige Information der Trading Hub Europe zur Gasumlage der Bundesregierung mit gemischten Gefühlen. „Wir unterstützen die befristete Gas-Sicherungsumlage, die Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung verhindern soll“, kommentiert ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse die Entscheidung. „Es geht aber in der aktuellen Lage nicht nur darum, die Energiewirtschaft abzusichern, sondern auch die, die finanziell in Vorleistung treten müssen.“ Lohse verweist hier auf die ohnehin hohen Energiekosten, die die Immobilienwirtschaft für Mieterinnen und Mieter vorstrecken muss.

Der ZIA setzt darauf, dass zumindest der von der Bundesregierung gewünschte Verzicht auf die Mehrwertsteuer zum Tragen kommt. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte am Wochenende bekanntgegeben, dass er sich dafür bei der EU-Kommission in Brüssel einsetzt. „Den Verzicht auf die Mehrwertsteuer zu erlauben, wäre in diesem Fall der Sache angemessen“, so Lohse.

Quelle: ZIA

 

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Gasumlage: Das Wohngeld ist die entscheidende finanzielle Hilfestellung für Millionen von Bundesbürgern

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW): „Die Gasumlage verschärft die finanzielle Belastung aller Mieterinnen und Mieter noch weiter. Besonders betroffen sind Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV haben und für die jetzt rasch eine entlastende Lösung gefunden werden muss. Ausufernde Diskussionen über Förderprogramme sind jetzt fehl am Platz.

Der einfachste Weg, den Menschen zu helfen, besteht darin, das Wohngeld zu erhöhen und den Kreis der Bezugsberechtigten erheblich zu vergrößern. Die dramatisch gestiegenen Energiekosten haben längst die Mitte der Gesellschaft erreicht. Deshalb muss die Einkommensgrenze, bis zu der Wohngeld gezahlt wird, deutlich erhöht werden.

Das Wohngeld muss schnell bekannter, umfassender und digitaler werden. Dann ist es die entscheidende finanzielle Hilfestellung für Millionen von Bundesbürgern.

Sinnvoll wäre es zudem, bereits bei der Prüfung der Steuererklärung festzustellen, ob jemanden einen Anspruch auf Wohngeld hat oder nicht. Anschließend könne den Berechtigten das Wohngeld automatisch überwiesen werden. Damit würde vermieden, dass die Menschen erst umständlich einen Antrag stellen müssen.“

Quelle: VNW

 

vdw Sachsen: Hochdramatische Lage für Vermieter und Mieterhaushalte spitzt sich durch die hohe Gasumlage weiter zu

Heute ist die Höhe der Gasumlage bekanntgegeben worden. „Die Gasumlage ist ein neues zusätzliches Element der Preissteigerung“, kommentiert Rainer Seifert, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. „Mehr kann man den Bürgern und den Wohnungsunternehmen nicht mehr aufbürden.“ Der vdw Sachsen warnt bereits seit Monaten vor den dramatischen Auswirkungen der Energiepreis-Krise für Mieter und Vermieter. „Die Bundesregierung setzt nun mit der Gasumlage aber noch einen drauf“, so Rainer Seifert. „Nicht nur viele Mieterhaushalte, auch die Wohnungsunternehmen werden ohne sofortiges Handeln der Politik in prekäre Finanznot geraten, weil sie für die Energiewirtschaft Nebenkosten in Millionenhöhe vorfinanzieren müssen und hohe Zahlungsausfälle drohen, weil sich viele Mieterhaushalte die Nebenkostennachzahlungen im kommenden Jahr nicht leisten können. Mit der Gasumlage wird sich dieser Prozess noch beschleunigen – mit unkalkulierbaren
Folgen.“

Der Verband der sächsischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vdw Sachsen hat deshalb einen Lösungsvorschlag entwickelt, den er in einem Offenen Brief dem Ministerpräsidenten Michael Kretschmer kommuniziert hat. „Nur mit einer solchen Lösung können Insolvenzen in Größenordnungen noch verhindert werden“, so Verbandsdirektor Rainer Seifert. Zwei Sofortmaßnahmen sind dafür notwendig:

(1) Die Wohnungsunternehmen werden ermächtigt, die steigenden Energiepreise direkt an die Mieter weiterzugeben. Nachdem der Staat ein ähnliches Vorgehen für die Energieunternehmen ermöglicht hat, muss dies zwingend auch für die Wohnungswirtschaft möglich sein, die nichts mit den Energiepreisen und deren Steigerung zu tun hat. Sie hat keinerlei Einnahmen daraus und keinerlei Einfluss auf die Preise, kann also auch nicht das Inkassorisiko tragen.

(2) Mieter, die die Mehrkosten nicht aus eigener Kraft tragen können, müssen Anspruch auf ein bedarfsgerechtes „Heizgeld“ erhalten. Dieses muss analog zum Wohngeld
unkompliziert zu beantragen sein und schnell ausgezahlt werden. „Nur eine solche Lösung kann für Transparenz und Planungssicherheit auf allen Seiten sorgen“, ist Rainer Seifert überzeugt. „Sie stellt auch sicher, dass staatliche Hilfen gezielt diejenigen erhalten, die sie benötigen. Vor allem aber reduziert sie die Risiken für Vermieter und Mieter deutlich und bringt die Wohnungswirtschaft in die Lage, ihrer Verantwortung gerecht werden zu können: Zukunftsinvestitionen in für jedermann bezahlbares,
klimaschonendes und energieeffizientes Wohnen.“

 

(c) vdw Sachsen

 

„Wir müssen dringend in einen Abstimmungsprozess dazu kommen“, so Verbandsdirektor Rainer Seifert. Nach Berechnungen des Bundesverbands GdW wird die Umlage zusätzlich zu den ohnehin exorbitant steigenden Gaspreisen nochmals eine Verteuerung von aktuell 13,4 Prozent bringen. „Die Spirale dreht sich immer schneller und es wird zu einem Dominoeffekt kommen, der nicht nur das bezahlbare Wohnen und den sozialen Frieden in Sachsen gefährdet, sondern auch die von der Bundesregierung geforderten Investitionen in neue Energielösungen bei Wohngebäuden unmöglich macht. Bleiben diese Investitionen aber aus, wird sich die Lage noch weiter verschärfen.“

Die im vdw Sachsen organisierte Wohnungswirtschaft wird sich mit aller Kraft und Expertise einbringen, damit diese für viele existenzbedrohende Krise gemeistert werden kann. „Dafür müssen jetzt aber Politik und Wohnungswirtschaft an einen Tisch, um die schlimmsten Folgen noch rechtzeitig zu verhindern. Wir haben einen sehr konkreten Vorschlag unterbreitet, jetzt ist die Politik am Zug.“

Quelle: vdw Sachsen

 

GdW: Wohnungswirtschaft fordert gezielte Unterstützung finanziell stark belasteter Wohnungsunternehmen und Mieterhaushalte

Die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, hat heute die Höhe der staatlichen Gasumlage festgelegt, die ab 1. Oktober gelten wird. Sie liegt bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde und soll Gasversorger entlasten, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Durch die Gasumlage verschärft sich die finanzielle Belastung sowohl bei den sozial orientierten Wohnungsunternehmen als auch bei den Mieterhaushalten. Denn zu den ohnehin steigenden Gaspreisen kommt durch die Umlage eine zusätzliche Kostenerhöhung um aktuell 13,4 Prozent noch hinzu. Zunächst sind die Wohnungsunternehmen unmittelbar betroffen, denn sie müssen die stark steigenden Kosten durch deutlich höhere Zahlungen an die Versorger jetzt schon vorfinanzieren. Die Wohnungsunternehmen befinden sich damit in einer schwierigen ‚Sandwich-Position‘ zwischen Energieversorgern und Haushalten. Denn einige sozial orientierte Wohnungsunternehmen bringen die hohen Vorauszahlungen aktuell bereits in akute finanzielle Schwierigkeiten und teils an den Rand ihrer Existenz. Schritt eins müssen daher Bürgschaftsprogramme zur Sicherung der Liquidität von Wohnungsunternehmen sein, die ansonsten von einer Insolvenz gefährdet sind.

Parallel müssen die Bürger je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wirksam entlastet werden. Die von Bundeskanzler angekündigte Wohngeldreform ist hierfür ein wichtiger Teil-Baustein. Angesichts des massiven Gaskostenanstiegs muss aber der Kreis der Anspruchsberechtigten für Unterstützungsleistungen ebenfalls massiv ausgeweitet werden. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung muss dabei schnell, unbürokratisch und unabhängig von der Prüfabwicklung beim Wohngeld erfolgen. Die Regierung muss sicherstellen, dass die Unterstützung spätestens zum 1. Januar 2023 ausgezahlt wird. Ansonsten werden Millionen von Haushalten bis weit in die Mitte der Gesellschaft in finanzielle Schieflage geraten. Genau das ist es, was den sozialen Frieden in Deutschland in Gefahr bringt.

Ein Anreiz zum Energiesparen wird entgegen einiger warnender Rufe auch dann noch bestehen, wenn die finanziell stark belasteten Haushalte wirksam unterstützt werden. Denn die Wohngeldzuschüsse werden niemals ausreichen, um die Mehrbelastung vollständig auszugleichen. Die Mehrbelastung der Haushalte wird bei richtiger Umsetzung dann aber zumindest nicht mehr existenziell sein. Ziel der Unterstützungsmaßnahmen muss also eine gezielte soziale Abfederung als auch ein langfristiger Energiespar-Anreiz sein.

Was die voraussichtlichen Mehreinnahmen des Staates durch die Mehrwertsteuer bei der Gasumlage betrifft, sollten diese nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Das wäre unwirksam und sozial ungerecht. Auch hier muss gezielt nach mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit differenziert werden.“

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen

 

Bauindustrie Hessen: „Gerade jetzt ist Investitionshochlauf nötig!“

Die Gasumlage ab Oktober soll 2,419 Ct/kWh betragen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln werden sich die Mehrkosten für die Industrie auf 5,7 Milliarden Euro pro Jahr belaufen. „Die Bauwirtschaft in Hessen wird direkt und indirekt hart getroffen“, erläutert Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen, in Wiesbaden die Lage. „Diese Belastungen für die Wirtschaft und die erheblichen Mehrkosten, die auf die privaten Haushalte zukommen, werden schnell in den Betrieben und in der Volkswirtschaft Folgen zeigen. Die gegenwärtigen stabilen Konjunkturdaten täuschen. Einerseits steigen die Zinsen sowie die Preise für Energie, Personal und Baumaterialien. Andererseits ist es zwar noch eine Ausnahme, dass Auftraggeber laufende Projekte wegen zu hoher Kosten stoppen. Aber die Unsicherheit bei der Auftragsvergabe ist enorm. Die Mittel für Investitionen werden überdacht und gestrichen. Im privaten Bereich sehen wir das bereits im  Sektor Wohnungsbau, im öffentlichen Bereich, gerade was die Kommunen und kommunalen Betriebe angeht, werden die negativen Signale immer deutlicher: die Vermögenshaushalte werden ausgedünnt. Auch die Zahlen im Wirtschaftsbau werden schnell die Krise zeigen.“

Die Energiekosten treiben die Erzeugerpreise für heimische mineralische Baustoffe, die einen hohen Energieeintrag haben, nach oben. Während bei Zement, Kalk, Beton, Kies ein eher linearer Zuwachs zu beobachten ist, gibt es bei Ziegeln mit und bei Dämmmaterial eine hohe Dynamik. Ohne Zement, Kalk, Steine, Beton und Kies sind die großen Herausforderungen im Wohnungsbau, die Erweiterung von Wärmenetzen, die Sanierung der Brücken, Gleisanlagen und der kommunalen Infrastruktur nicht zu machen. Eine deutliche Preisdynamik weisen Erdöl und Kunststoffe auf. Und der Erzeugerpreis für Bitumen ist im Juni im Vergleich zum Vorjahresmonat um 69 Prozent gestiegen. Allein im zweiten Quartal 2022 haben die Preise für Wohn-, Büro- und Betriebsgebäude nach Daten des Statistischen Bundesamts im Vergleich zum Vorjahr zwischen 17,6 und 19,4 Prozent zugelegt.

Burkhard Siebert: „Wir gehen davon aus, dass dieser Trend mindestens in den kommenden zwei Jahren anhalten wird. Die Inflation und die Verteuerung von Energie über den CO2-Preis haben Folgen, werden die Mietentwicklung sowie den Investitionsstau der öffentlichen Gebäude und Infrastruktur verlängern. Die Politik im Bund, Land und in den kommunalen Gebietskörperschaften muss jetzt für hohe Investitionslinien sorgen, neue Anreize für das Investieren schaffen und so den Markt beruhigen“, fordert der Hauptgeschäftsführer Bauindustrie Hessen: „Und Bauwillige sollten das jetzige Kostenniveau als noch moderat einschätzen.“

Quelle: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.