25. April 2024

Senat beschließt Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Hamburg (pm) – Der Senat hat den „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ beschlossen. In diesem verpflichten sich die Hamburger Behörden, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen trotz Bauboom und Bevölkerungswachstum zu einem Erhalt des Grünanteils. Der Vertrag ist Teil der Einigung, die die Bürgerschaft 2019 mit der vom NABU  initiierten Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ geschlossen hat.

Der Vertrag hat das Ziel, die Siedlungsentwicklung in Hamburg bei gleichzeitigem Schutz des Stadtgrüns zu ermöglichen. Die Einigung sieht vor, dass die Stadt einen großen Prozentsatz der Fläche unter Natur- und Landschaftsschutz stellt und für die Zukunft garantiert und Flächen des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. des 2. Grünen Rings zukünftig nicht bebaut werden. Wo kleinere Flächen dennoch bebaut werden, sind Grünverluste durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Hierfür stehen pro Jahr rund 8 Millionen Euro zur Verfügung. So soll sichergestellt werden, dass das Grüne Netz auch in der wachsenden und sich verdichtenden Stadt geschützt wird. Der Vertrag regelt die Umsetzung der Einigung in das praktische Verwaltungshandeln im Detail. Im Ergebnis werden bestehende Baurechte nicht eingeschränkt, Grünflächenverluste sollen durch Flächenankauf der Umweltbehörde (BUKEA) kompensiert werden. Bau- und Plangenehmigungen werden dadurch zeitlich nicht verzögert.

Jens Kerstan, Umweltsenator: „Mit diesem Vertrag sichern wir als Senat und mit unseren Bezirken und öffentlichen Unternehmen zu, dass Hamburg trotz des Baubooms eine grüne Stadt bleibt. Er regelt im Detail, wie das Grüne Netz und unsere Grünanlagen bei zukünftigen Bau- und Planungsvorhaben besser geschützt werden und wie wir die Grünflächen aufwerten. Der Vertrag ist ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der Volksinitiative und stellt sicher, dass die Stadt nicht zu Lasten des Grüns wächst. Das ist eine deutschlandweit einmalige Bestandsgarantie für die Stadtnatur.“

Michael Pollmann, Umweltstaatsrat und Grünkoordinator: „Ich freue mich, dass wir alle Vertragspartner von den Zielen der Volksinitiative überzeugen konnten. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Beteiligten und Akteuren bedanken, die geholfen haben, die unterschiedlichen Ausrichtungen und Interessen der Vertragspartner zusammenzubringen. So stellen wir sicher, dass Hamburg im Rahmen seiner städtebaulichen Weiterentwicklung auch weiterhin eine grüne Stadt bleibt.“

Dr. Alexander von Vogel, Staatsrat für Bezirksangelegenheiten: „Hamburg ist eine grüne Stadt am Wasser. Eine Metropole mit Artenvielfalt und Naturschätzen. Das soll auch so bleiben. Die Bezirke sind entscheidende Beteiligte bei der Umsetzung der Volksinitiative und bei der Stadtentwicklung in den Quartieren. Sie tragen daher mit der jetzt getroffenen Vereinbarung ganz konkret dazu bei, die Stadtnatur und Hamburgs einzigartigen Charakter zu erhalten. Das ist ein Beitrag von großem Wert.“

Nathalie Leroy, Sprecherin der Geschäftsführung von Hamburg Wasser sagt als Vertreterin der öffentlichen Unternehmen: „Wir alle wünschen uns, dass Hamburg eine grüne Stadt bleibt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass mehr Grün auf öffentlichen Plätzen sowie an Dächern und Fassaden ausreichend Wasser benötigt. Die neuen Regeln bedeuten in diesem Zusammenhang auch für uns einen gewissen Aufwand, der sich aber lohnt. Wir bekommen nun die Chance, unsere nachhaltigen Lösungen für die Regenwassernutzung in die qualitative Weiterentwicklung des Stadtgrüns einzubringen und gemeinsam mit den Bezirken umzusetzen.“

Neben den Einigungen zum Grünen Netz haben sich die Vertragspartner auch auf Maßnahmen zur Naturqualität geeinigt. Auch diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Einigung mit der Volksinitiative und wurden im Rahmen der Vertragsverhandlungen konkretisiert. So sichern öffentliche Unternehmen zu, bei Verpachtungen und Pflegemaßnahmen auf Flächen, die Naturschutzgebiete, geschützte Biotope oder Ausgleichsflächen betreffen, die entsprechenden Verträge mit der Umweltbehörde abzustimmen.

Der Vertrag wurde in zahlreichen Gesprächen mit den beteiligten Behörden, Bezirksämtern und Unternehmen diskutiert und hat die Zustimmung aller beteiligten Akteure. Er regelt die Umsetzung der Einigung mit der Volksinitiative sowie das Monitoring der Maßnahmen. Durch die Einigung wird sichergestellt, dass Hamburg künftig mindestens zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz stellt und der schutzbedürftige Anteil der Landschaftsschutzgebiete sowie des Biotopverbunds bei 18,9 Prozent bzw. 23,2 Prozent der Landesfläche bleibt. Zusätzlich wird der Schutz des Grünen Netzes mit seinen zwölf Landschaftsachsen, zwei Grünen Ringen, gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen und öffentliche Grün- und Erholungsanlagen umgesetzt. So wird auch künftig eine Siedlungsentwicklung ermöglicht, bei gleichzeitiger Wahrung der Qualitäten und Flächen der Hamburger Stadtnatur.

Pressemitteilung: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg