26. April 2024

Schweizer Planerverbände lehnen die «Zersiedelungsinitiative» einhellig ab

Gute Absicht – falscher Weg

Zürich (pm) – Die «Zersiedelungsinitiative», über die das Schweizer Stimmvolk am 10. Februar 2019 abstimmen wird, ist ungeeignet, die Zersiedlung der Schweizer Landschaft zu stoppen. Sie enthält nicht die dazu erforderlichen Instrumente. Zu diesem Schluss kommen die Schweizerischen Planerverbände SIA, FSU, BSLA und BSA. Sie sind überzeugt: Wirksame Mittel gegen die Zersiedelung liefert die erste Revision des Raumplanungsgesetzes und der aktuelle Entwurf zur zweiten Revision (RPG 2), über die das Eidgenössische Parlament im Sommer 2019 befinden wird.

Die Planerverbände SIA, FSU, BSLA und BSA lehnen die «Zersiedelungsinitiative» der Jungen Grünen ab. Zwar teilen sie die Grundanliegen der Initianten – Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, Schutz des Kulturlandes und Begrenzung des Baulandverbrauchs –, jedoch ist die Initiative nicht der richtige Weg. Um die genannten Ziele der schweizerischen Raumplanung zu erreichen, ist die zu rigide formulierte Verfassungsänderung nicht mehr nötig.

Geeignete Instrumente für gezielte Innenentwicklung existieren

Die Umsetzung der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG1) stellte die Innenentwicklung ins Zentrum und schaffte die Voraussetzungen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und eine Begrenzung des Baulandverbrauchs. Die Weichen sind also gestellt, die Umsetzung braucht aber Zeit. Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten im Rahmen ihrer Richt- und Nutzungsplanungen intensiv an dieser Umsetzung. Zwar sind die Resultate nicht jetzt schon überall sichtbar, aber der Grundsatz der Entwicklung nach innen ist breit verankert und anerkannt.

Rigide Baulandbegrenzung nicht praktikabel

Die Forderungen der Initiative nach einer absoluten Baulandbegrenzung erachten die Verbände als zu rigide und die vorgesehene Kompensation von Bauzonen über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg als nicht praktikabel. Zonengrenzen einzufrieren würde die Entwicklung der Kantone und Gemeinden massiv behindern – niemand würde mehr vorhandenes Bauland preisgeben wollen. Dessen Preis würde sich erhöhen und dringend benötigten Wohnraum weiter verteuern. Die Forderung verkennt zudem die regional unterschiedlichen Bedürfnisse. In den Zentren sind die vorhandenen Bauzonen schon jetzt fast vollständig überbaut: Hier braucht es Flexibilität für die Planung. Im Gegenteil dazu gibt es in peripheren Lagen zu grosse und landschaftlich fragwürdige Bauzonen, deren Rückzonung durch die Initiative erschwert würde.

Initiative begrenzt das Bauen ausserhalb der Bauzonen nicht

Die eigentliche Herausforderung bei der Zersiedelung der Landschaft ist heute das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Doch gerade hier helfen die Formulierungen der Initiative nicht, sie sind zu wenig griffig. Die Initianten verkennen, dass der grösste Druck auf die Landschaft heute von zonenkonformen Landwirtschaftsbauten und von Infrastrukturbauten für Verkehr und Tourismus ausgeht. Was hier fehlt, sind griffige Regelungen zum Schutz des Kulturlandes und eine wirkungsvolle Begrenzung des Bauens ausserhalb der Bauzonen. Der aktuelle Entwurf zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) beinhaltet neue Instrumente wie den «Planungsansatz», die über die Forderungen der Initiative hinausgehen. Er beinhaltet erstmals die Möglichkeit einer eigentlichen Landschaftsplanung mit Regeln für bestimmte Räume und Regionen. Das ist wichtig, denn bislang agieren Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaftspolitik und Infrastrukturplanung oft unkoordiniert und es fehlt an gemeinsamen Leitbildern für sensible Landschaften.

Bei Annahme droht ein gesetzgeberisches Chaos

Voraussichtlich im Sommer 2019 wird das Eidgenössische Parlament über das RPG 2 debattieren. Vor diesem Hintergrund kommt die «Zersiedelungsinitiative» zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt. Lehnen sie die Stimmberechtigten im Februar ab, fehlt der Druck aufs Parlament, das Bauen im Nichtsiedlungsgebiet wirkungsvoll zu begrenzen. Wird sie angenommen, hinterlässt sie ein inhaltliches und gesetzgeberisches Chaos.

Pressemitteilung: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein