30. April 2024

Schluss mit dem Papierkram: Ab 1. Januar 2024 läuft das Bauantragsverfahren in Hamburg rein digital

Hamburg (pm) – Ab dem 1. Januar 2024 ist es vorbei mit den dicken Aktenordnern: Die Baugenehmigungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg haben das baurechtliche Genehmigungsverfahren vollständig digitalisiert. Mit dem verpflichtenden Angebot „Bauantrag 2.0“ wird der Antrag in nur wenigen Schritten rein digital erstellt. Alle beteiligten Behörden greifen elektronisch auf eine zentrale eAkte des Bauherrn zu und bearbeiten direkt digital die nötigen Genehmigungsschritte. Damit wird das gesamte Bauantragsverfahren für die Bauherrn und Genehmigungsbehörden einfacher und die Verfahrensdauer verkürzt.

Die Beschleunigung von Bauantrags- und Genehmigungsprozessen in immer komplexer werdenden baurechtlichen Zulässigkeitsprüfungen durch Digitalisierung ist ein zentrales Ziel des Hamburger Senats. Durch den Onlinedienst „Bauantrag 2.0“ wird erstmals die gesamte Genehmigungskette digital und vollständig papierlos abgebildet. Das hat erhebliche Vorteile im gesamten Bauantragsverfahren und führt zukünftig zu einer spürbaren Beschleunigung der Prozesse – was wiederum die Kosten für das gesamte Bauvorhaben auf Seiten der Bauherren reduziert und die Planungs- und Realisierungssicherheit erhöht.

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Hamburgs Baugenehmigungsbehörden machen sich fit für die Zukunft und digitalisieren sämtliche Bauantrags- und Genehmigungsprozesse. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen, die Bau- und Wohnungswirtschaft weiter zu entlasten und ihr den Rücken freizuhalten für das wesentliche gemeinsame Ziel: die Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Hamburg.“

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat schon frühzeitig auf Digitalisierung gesetzt. Die Pilotierung des Programms startete Ende 2021. Nach einer Testphase wurde das Verfahren im Frühjahr 2023 in Hamburg eingeführt – parallel zum papierbasierten Antragsverfahren. Etwa die Hälfte aller Antragstellerinnen und -steller nutzt schon jetzt den digitalen Bauantrag.

Ab dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Verfahren verpflichtend. Das Portal „Bauantrag 2.0“ ist von da an der zentrale Eingangskanal für alle Verfahren in der Hamburgischen Bauaufsicht. Darüber werden Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach §§ 61 und 62 Hamburgischer Bauordnung (HBauO), im Genehmigungsverfahren nach § 172 BauGB, für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 69 Abs. 2 HBauO, Vorbescheide nach § 63 HBauO sowie im Zustimmungsverfahren nach § 64 HBauO gestellt. Auch Teilbaugenehmigungen nach §72 Abs. 5 HBauO werden im jeweiligen Hauptverfahren beantragt.

Durch das digitale Bauantragsverfahren wird erstmals die gesamte Genehmigungskette digital und vollständig papierlos abgebildet. Das hat erhebliche Vorteile im gesamten Bauantragsverfahren und führt zu einer spürbaren Beschleunigung der Prozesse. Vom Upload der Bauvorlagen über die Prüfung und Validierung der gemachten Eingaben bis hin zu Nachreichung von Unterlagen ist der gesamte Prüf- und Genehmigungsvorgang nun digital. Papieranträge haben bisher auf allen Seiten einen erheblichen Mehraufwand verursacht. Allein in der Verwaltung mussten bisher sämtliche Unterlagen vor der Prüfung aufwendig digitalisiert werden oder Unterlagen postalisch oder per Kurier nachgefordert werden. Da besonders im Baugenehmigungsverfahren häufig großformatige Bauvorlagen zur Anwendung kommen, hat dies nicht nur zu höheren Kosten, sondern auch zu Verzögerungen im gesamten Verfahrensablauf geführt.

Das digitale Angebot im Bereich „Bauen und Wohnen“ wird von der FHH laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Das Ziel ist es, zukünftig alle Verwaltungsleistungen der Bauaufsicht über einen elektronischen Zugang anzubieten. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite https://www.hamburg.de/baugenehmigung.

Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg