20. April 2024

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack kündigt Verordnung für kommunale Instrumente zur Schaffung von Wohnraum an

Kiel (pm) – Schleswig-Holstein wird die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene geschaffene Möglichkeit nutzen, zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen. Eine entsprechende Verordnung mit dem Ziel der gezielten Ankurbelung des Wohnungsbaus kündigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am 20. Oktober 2021 im Innen- und Rechtsausschuss an.

„Auf Grundlage des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes wollen wir die kommunalen Einflussmöglichkeiten stärken, um den Wohnungsbau weiter voranzutreiben. Diesen Plan hatte ich ja bereits im August im Landtag angekündigt“, sagte Sütterlin-Waack. Dies sei eine konsequente Fortsetzung der Handlungsleitlinie der Landesregierung in der Wohnungspolitik. Diese sehe vor, Kommunen und Investoren durch die Bereitstellung geeigneter Instrumente in der Ermöglichung oder Umsetzung von Wohnungsbau zu unterstützen, ohne dabei unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Wohnungsschaffenden vorzunehmen.

So weitreichende Entscheidungen müssten sorgfältig geprüft und mit den Beteiligten abgestimmt werden. Die Rücksprache mit den Kommunen hätte gezeigt, dass diese eine nach der Gesetzesänderung zur Schaffung von Wohnraum mögliche Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke für sinnvoll hielten. Gleiches gelte für die Befreiung von Festsetzungen eines B-Planes sowie die Verhängung gemeindlicher Baugeboten zur Wohnbebauung bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung. Insbesondere von dem Vorkaufsrecht und den Befreiungsmöglichkeiten verspreche sich die kommunale Seite eine hohe Wirksamkeit.

Gesetzliche Voraussetzung für eine solche Verordnung sei das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes. In der Verordnungsbegründung müsse dargelegt werden, auf welche Tatsachen sich die Landesregierung bei der Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte stütze. Dies könne nur durch ein Gutachten bewertet werden, das jetzt ausgeschrieben werde. „Die Dauer des gesamten Verfahrens bis zum Erlass der Verordnung wird auf acht Monate geschätzt“, so die Ministerin.

Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Wohnungsschaffenden würde angesichts der Wohnungsmarktsituation in Schleswig-Holstein der nach dem Baulandmobilisierungsgesetz ebenfalls mögliche Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bedeuten.

Sütterlin-Waack: „Wir müssen uns im Klaren sein: Ein Umwandlungsverbot bedeutet in jedem Fall einen starken Eingriff in die Verfügungsbefugnis der Eigentümerinnen und Eigentümer. Es würde die Wohneigentumsbildung gerade von Haushalten erschweren, die mit einem mittleren Einkommen allenfalls in der Lage wären, eine Eigentumswohnung aus dem Bestand zu erwerben“.

Der Genehmigungsvorbehalt sei von kommunaler Seite bislang nicht verlangt worden. Eigene Daten und Untersuchungen der Landesregierung – wie beispielsweise die Wohnungsmarktprognose – zeigten ebenfalls keinen Handlungsbedarf auf. „Daher wird die Landesregierung hier keine Initiative ergreifen“, sagte die Ministerin.

 

Pressemitteilung: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein