20. April 2024

Reimann: 1 Jahr Umwandlungsverbot in Hessen schlecht für die Bildung von Wohneigentum und Hemmnis für die energetische Gebäudesanierung

Frankfurt am Main (pm) – Genau vor einem Jahr, am 12.05.2022, trat in Hessen der Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Kraft. Zum einjährigen Bestehen fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die Abschaffung des auch als ‚Umwandlungsverbot‘ bekannten Eingriffs in den Wohnungsmarkt.

Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses, sagte: „Das Umwandlungsverbot erschwert den Erwerb von Wohneigentum deutlich. Insbesondere da Wohnungsneubau teuer ist und die Zahl der Fertigstellungen sinkt, bietet der Bestand derzeit fast die einzige Chance auf Wohneigentum. Das Umwandlungsverbot schränkt den Erwerb einer Eigentumswohnung aus einem vermieteten Mehrfamilienhaus jedoch deutlich ein. Das ist gesellschaftspolitisch und wohnungspolitisch unklug. Denn nicht einmal jeder zweite Haushalt wohnt in den eigenen vier Wänden, damit ist die Wohneigentumsquote in Deutschland erschreckend niedrig. Rund vier von fünf Haushalten erfüllen sich den Wunsch nach Wohneigentum im Bestand. Nur etwa jeder fünfte Haushalt kauft Wohneigentum aus dem Neubau.“

Reimann: „Das Umwandlungsverbot ist ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Rechte der Wohnungseigentümer und bremst zudem die politisch gewollten Investitionen in Wohnungen. Gleichzeitig wird ihnen die Finanzierung von energetischen Gebäudesanierungen erschwert, weil sie einzelne Wohnungen aus einem Mietshaus nicht als Eigentumswohnung veräußern dürfen. Das Umwandlungsverbot gehört schleunigst wieder abgeschafft.“

Am Wohnungsmarkt müssten die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass private Investitionen in Wohnungen wieder attraktiver werden. Rund 80 Prozent der Investitionen in Wohnungen stammten von privaten Investoren, sagte Reimann.

Hintergrund

Am 12.05.2022 trat die ‚Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung‘ der Landesregierung in Kraft. Damit wurde die Umwandlung von Mietswohnungen aus Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Der Genehmigungsvorbehalt gilt in 53 Kommunen in Hessen mit über 2,4 Millionen Einwohnern für unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohnungen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Wohnungsumwandlung sind allerdings so eng gefasst, dass sie de facto einem Genehmigungsverbot gleichkommen.

Das Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung veröffentliche am 28.11.2022 eine Studie, wonach 79 Prozent der Haushalte in Deutschland ihren Wunsch nach Wohneigentum aus dem Bestand erfüllen, 21 Prozent im Neubau.

Pressemitteilung: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)

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