26. April 2024

Projektaufruf zur Förderung des Neubaus von Wohnraum für soziale Träger

Berlin (pm) – Die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt macht es auch sozialen Trägern zunehmend schwierig, ihre Klienten mit ambulanten Wohnangeboten zu versorgen. Um die Träger bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen, startet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nun einen Projektaufruf zur Neubauförderung. 3,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung (SIWA-Programmteil „Experimenteller Geschosswohnungsbau“). Durch die Förderung kann künftig der Bau von Gemeinschaftswohnungen für soziale Träger oder auch deren Erwerb in schlüsselfertige Neubauprojekten erleichtert werden.

Sebastian Scheel, Staatssekretär für Wohnen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: „Soziale Träger leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung derjenigen Menschen, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen dauerhafte oder auch zeitweise Hilfe und Betreuung angewiesen sind. Gleichzeitig stehen sie vor der Problematik, ihre Klienten mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. An diesem Missstand setzen wir mit dem neuen Förderprogramm an – als einen Baustein, um Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen auch weiterhin sicherzustellen. Wir freuen uns auf zahlreiche Anträge und interessante Vorhaben!“

Die Trägerförderung gewährt Teilzuschüsse i.H.v. 22.500 Euro pro geschaffenem Wohnplatz, einschließlich der Gemeinschaftsfläche, außerdem 15.000 Euro pro in der Wohngemeinschaft geschaffenem Dienstzimmer bzw. Betreuerraum und nochmal zusätzliche 5.000 Euro, sofern ein Wohnplatz für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare, barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2R geschaffen wird. Die Wohnungen sollen insgesamt Wohnplätze für mindestens zwei und maximal zehn Menschen bereitstellen und die anfängliche Miethöhe die jeweils gültigen Richtwerte für angemessene Bruttokaltmieten nach AV-Wohnen nicht überschreiten. Zudem darf die Vermietung der geförderten Wohnungen für einen Zeitraum von 25 Jahren ausschließlich an einen Leistungserbringer nach Definition im Rahmen des § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbots-VO) erfolgen.

Sowohl anerkannte soziale Träger selbst, als auch Vorhabenträger, die bei der Errichtung von Wohnraum mit anerkannten sozialen Trägern kooperieren, sind aufgerufen, Vorschläge für förderfähige Vorhaben in Berlin einzureichen. Ein aus Fachleuten zusammengesetztes Gremium wird jedes eingereichte Vorhaben auf seine Förderfähigkeit prüfen und über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheiden. Entsprechende Förderanträge können ab jetzt bei der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Senatsverwaltung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie online unter folgendem Link https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de//soziale-traeger/index.shtml

Pressemitteilung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin