20. November 2025

NRW: Baukammerngesetz erstmalig kommentiert

Düsseldorf (pm) – Das Baukammerngesetz NRW ist das rechtliche Fundament für die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW als Baukammern des Landes Nordrhein-Westfalen. Beide Baukammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich verfasst und ihnen ist die berufsständische Selbstverwaltung für Angelegenheiten der jeweiligen Berufsgruppen übertragen. Die Mitglieder der Baukammern sollen als Freiberufler über die sie betreffenden Belange grundsätzlich selbst bestimmen können.

Hierzu regelt das Baukammerngesetz die Mitgliedschaft, Aufgaben der Baukammern und deren Aufsicht, demokratische Binnenstruktur, Finanzwesen und das Versorgungswerk. Ebenfalls enthalten sind Bestimmungen über den Schutz von Berufsbezeichnungen, die Berufsaufgaben und auch den Zusammenschluss in Gesellschaften wie z.B. der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Der Gesetzgeber hat für die Mitglieder der Baukammern Berufspflichten festgelegt und für die Ahndung von Verstößen ein berufsgerichtliches Verfahren vorgesehen.

Eine grundlegende Novellierung des Gesetzes haben die Autoren Prof. Dr. Andreas Heusch, Prof. Dr. Georg Kaster und Dr. Alexander Petschulat, zum Anlass für eine Kommentierung genommen. Dieser erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, wie auch die historische Entwicklung der beiden Baukammern. Die einzelnen Vorschriften werden im Detail und mit Bezug auf die praktische Bedeutung dargestellt. Hierzu analysieren die Autoren Entscheidungen aus der Rechtsprechung und zeigen deren Auswirkungen auf die Anwendung des Gesetzes auf. Die Inhalte dieser erstmaligen Kommentierung eines Baukammerngesetzes können aufgrund der in weiten Teilen parallelen Themen und Regelungsstrukturen auf die Gesetze und deren Anwendung in anderen Bundesländern übertragen werden. Der Mehrwert einer praxisnahen Erläuterung ergibt sich daraus für die Architekten- und Ingenieurkammern aller Bundesländer und die Angelegenheiten ihrer Mitglieder.

Das Werk soll ein Ratgeber für die behördliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis sein, aber vor allem auch den Mitgliedern der Baukammern und anderen interessierten Bürgern das Verständnis des Gesetzes erleichtern. Die Autoren bringen ihre langjährige Erfahrung aus zentralen Funktionen ein und gewährleisten so eine praxisnahe Erläuterung des Baukammerngesetzes.

Quelle: Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen