28. März 2024

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundestag verabschiedet

Mehr Sekundärbaustoffe bei öffentlichen Aufträgen

Duisburg (pm) – Der Deutsche Bundestag hat die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet, mit der unter anderem die Bestimmungen der im Jahr 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Außerdem sieht der geänderte § 45 bei der Auftragsvergabe des Bundes erstmals eine Bevorzugung von Erzeugnissen vor, die ökologisch vorteilhaft sind und die Kreislaufwirtschaft besonders fördern. Diese Verpflichtung hat jedoch keinen Drittschutz-Charakter und ist daher nicht einklagbar. Für das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung ist die Novelle ein wichtiger, wenngleich nur erster Schritt in die richtige Richtung. Die Experten für Eisenhüttenschlacken begrüßen zwar die Absicht, Sekundärbaustoffen in Zukunft Vorrang vor Naturgestein einräumen zu können. Sie vermissen bei dieser Ausrichtung jedoch justiziable Formulierungen. Dies müsse zeitnah nachjustiert werden, um den politischen Absichtserklärungen, wie zum Beispiel im Rahmen des EU Green Deal, auch Taten folgen zu lassen.

Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts, verbucht die Novelle des KrWG zum einen als Erfolg: „Endlich haben unsere langjährigen Bemühungen zur Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen, wie die Nebenprodukte aus der Stahlindustrie, Erfolg – nicht zuletzt angestoßen durch das von uns beauftragte Gutachten zur Optimierung des Rechtsrahmens für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe bei öffentlichen Bauvergaben. Wir hoffen, dass das neue KrWG auch positive Auswirkungen auf die derzeit anstehenden Novellierungen der Landeskreislaufwirtschaftsgesetze in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben wird.“ Er fordert aber, sich mit diesem Fortschritt nicht zufrieden zu geben. „Erst rechtlich bindende Formulierungen führen uns zum Ziel: die Schonung natürlicher Ressourcen und die konsequente Förderung der Kreislaufwirtschaft auf allen Ebenen.“

Pressemitteilung: FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V.