26. April 2024

IBN: Neues Gebäudeenergiegesetz greift aus baubiologischer Sicht zu kurz

Gebäudeenergiegesetz lässt große Teile anfallender Emissionen unbeachtet

Rosenheim (pm) – Das am 1. Oktober 2020 in Kraft tretende Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt „Graue Energie“ und damit etwa die Hälfte der anfallenden Emissionen unbeachtet. Damit greift aus Sicht des Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN eines der wesentlichen Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu kurz.

Bei der „Grauen Energie“ geht es um den Primärenergieaufwand und die Treibhausgas-Emissionen, die durch die Herstellung und Entsorgung der Baumaterialien verursacht werden. Bei einem gut gedämmten Neubau sind die Grauen Emissionen etwa gleich groß wie die Emissionen, die für den Wärmebedarf und den Hilfsstrom des Gebäudes in 50 Jahren entstehen. Wird also die „Graue Energie“ nicht berücksichtigt, bleiben beim Neubau etwa die Hälfte aller anfallenden Emissionen außer Betracht.

Das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN hatte sich zusammen mit weiteren Akteuren aus dem Bauwende-Bündnis dafür eingesetzt, dass die Reduzierung der „Grauen Energie“ im GEG berücksichtigt wird. In diesem Sinne konnte quasi in letzter Sekunde erreicht werden, dass für die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes bis Ende 2022 ein Bericht über die Ergebnisse von Forschungsprojekten bezüglich Methoden rund um die ökobilanzielle Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden erstellt werden soll.

Das IBN ist zuversichtlich, dass das Thema „Graue Energie“ mit der nächsten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes Berücksichtigung finden wird. Allen Baustoffherstellern, Baufirmen und Bauherren empfiehlt das IBN deshalb, schon heute die Weichen für eine bessere Ökobilanz ihrer Baustoffe und Bauweisen zu stellen.

Das Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN wird sich dafür einsetzen, dass folgende weitere Ziele der Baubiologie, wie sie in der „Baubiologischen Agenda 2025“ formuliert sind, in die Gesetzgebung und somit auch im nächsten Gebäudeenergiegesetz Berücksichtigung finden:

  • Ziel 3: Forschungen und Innovationen sowie die Verwendung von Bauprodukten fördern, die für die Gesundheit und Umwelt unbedenklich sind.
  • Ziel 4: Erstellung von Ökobilanzen, die auch die Graue Energie für die Herstellung von Gebäuden berücksichtigen, verpflichtend in das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG);integrieren.
  • Ziel 10: Verbrauch von Strom zum Heizen von Gebäuden reduzieren, solange noch nicht genügend Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung steht. Den Anteil erneuerbarer Energien aus der Region deutlich erhöhen.
  • Ziel 13: Trend zu mehr Wohnfläche stoppen und umkehren durch öffentlich geförderte flexible sowie neue gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen (Hintergrund: je mehr Wohnfläche, desto höher ist der Energieverbrauch).

Pressemitteilung: Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN