8. Mai 2024

Neuer DIN-Länder-Vertrag: DIN und Bundesländer stärken die Baunormung

Berlin (pm) – Anlässlich der Bauministerkonferenz haben das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen erneuert. Daniel Schmidt, Mitglied des Vorstands bei DIN, erläutert: „Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Für eine starke und effiziente Baunormung ist eine enge Kooperation zwischen DIN und den Bundesländern daher besonders wichtig. Mit dem neuen DIN-Länder-Vertrag adressieren wir die aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und festigen so die gute Zusammenarbeit.“

Länder verweisen auf Baunormen

Viele Normen im Baubereich erlangen Rechtsverbindlichkeit, indem Gesetze, wie z. B. Landesbauordnungen, auf sie verweisen. Das heißt: Die Länder nutzen Normen, um die in der Gesetzgebung definierten Ziele zu konkretisieren. Erarbeitet werden Normen durch die interessierten Kreise bei DIN, das sind Vertreter*innen von Unternehmen, Verbänden, Verbraucherschutz, Handel, Hochschulen, Forschungsinstitute, Prüfinstitute oder Behörden nach geltenden DIN-Regularien. Der neue Vertrag regelt Facetten der Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen, von denen man dann spricht, wenn Normen gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und Öffentlichkeit.

Mindestanforderungen ausweisen

Zukünftig sollen die rund 600 bauaufsichtlichen Normen so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Ziel ist es, einfaches und kostengünstiges Bauen zu gewährleisten und gleichzeitig durch die Ausweisung weitergehender Anforderungen den Stand der Technik zu beschreiben. Bauherren und Bauausführende haben künftig die Möglichkeit das Bausoll entsprechend Norm konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags werden die betroffenen Normen nun sukzessive entsprechend dieser Festlegungen überarbeitet. „Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen laden wir alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft herzlich ein, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen“, ergänzt Daniel Schmidt. „Nur durch die aktive Mitarbeit und eine ausgewogene Besetzung der Gremien durch alle interessierten Kreise können gesamtgesellschaftliche Erwartungen – auch in Bezug auf Baukosten – Eingang in Normen finden“, so Schmidt weiter.

DIN bietet öffentliches Bauportal an

Zudem regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen. Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Quelle: DIN e.V.