15. Juli 2026

Modernisierungsschub für das Recht der Genossenschaften: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Berlin (pm) – Das Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden. Das sieht ein heute beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Mit den neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Nicht erforderliche Schriftformerfordernisse sollen wegfallen. Zugleich sind neue Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Genossenschaften sind ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie schaffen bezahlbaren Wohnraum, sichern regionale Landwirtschaft, halten Bankdienstleistungen auch im ländlichen Raum verfügbar und treiben die Energiewende voran. Damit Genossenschaften auch zukünftig attraktiv bleiben, führen wir für Neugründungen eine 20-Tage-Gründungsgarantie ein. Zusätzlich befreien wir Genossenschaften von unnötigen bürokratischen Lasten. Aufwändige Papiervorgänge und umständlich analoge Mitgliederbeteiligung gehören bald der Vergangenheit an. Genossenschaften können künftig frei entscheiden, ob sie sich digital, hybrid oder vor Ort organisieren. Wir schaffen damit einen modernen und flexiblen Rechtsrahmen, der Genossenschaften fit für die Zukunft macht.“

Zur Modernisierung und Entlastung der Genossenschaften sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:

Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften

Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Insbesondere die Information der Mitglieder durch die Genossenschaft soll künftig grundsätzlich digital erfolgen können. Es soll zudem klargestellt werden, dass die Gründungsversammlung, Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vertreterwahlen auch digital stattfinden können.

Beschleunigung des Verfahrens der Gründung von Genossenschaften

Die Gründung einer Genossenschaft soll zukünftig regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang der vollständigen Gründungsunterlagen erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht eine entsprechende Eintragungsfrist für die Registergerichte vor. Durch Verbesserung einer Datenbank der zum Zweck einer Gründung zu beteiligenden Prüfungsverbände soll die Suche nach einem passenden Prüfungsverband erleichtert werden. Zugleich soll durch Konkretisierungen des Inhalts der Gründungsbegutachtung durch die Prüfungsverbände die Prüfung durch die Registergerichte beschleunigt werden.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften

Die missbräuchliche Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform soll künftig noch besser verhindert werden. So sollen vor allem die Mitglieder der Genossenschaften vor finanziellen Risiken geschützt werden. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie eine engere staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundestag und den Bundesrat übersandt. Den Gesetzentwurf sowie Hintergrundinformationen finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz