Berlin (pm) – Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Es handelt sich um den ersten Gesetzentwurf, den Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig vorgelegt hat. Er sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 vor. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse ist deshalb notwendig, weil die geltenden Regeln andernfalls zum 31. Dezember 2025 ausliefen.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Klar ist aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur ein erster Schritt. Im Koalitionsvertrag sind weitere Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern geplant. Wir wollen mehr Transparenz bei den Nebenkosten schaffen. Auch Verträge mit Indexmieten werden wir strengeren Regeln unterwerfen, den Mieterschutz bei möblierten Wohnungen wollen wir verbessern. Es kann nicht sein, dass ein Vermieter zwei Stühle in eine leere Wohnung stellt und meint, dann deutlich höhere Preise verlangen zu können. Ein starker Mieterschutz ist uns in der Bundesregierung ein gemeinsames Anliegen.“
Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr.
In ihrem jeweiligen Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen.
Mit der nunmehr beschlossenen Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Den Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den 31. Dezember 2025 hinaus Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.
Die heute beschlossene Formulierungshilfe eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse soll über die Fraktionen von CDU/CSU und SPD aus der Mitte des Deutschen Bundestages in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Die Formulierungshilfe finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Kommentare
„Heute wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese hat in den vergangenen 10 Jahren zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte geführt. Der zwischenzeitliche Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig, die Mietpreisbremse auf Wohngebäude mit Baujahr bis 2019 auszuweiten, wurde glücklicherweise wieder zurückgenommen. Er wäre ein noch verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau gewesen. Fest steht: Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen. Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben. Die vielen Wohnungssuchenden werden dagegen seit langem alleine gelassen. Das ist in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die notwendige Ansiedlung von Arbeits- und Fachkräften Gift für die Zukunft Deutschlands. Die Politik muss dringend auch denen helfen, die eine Wohnung brauchen. Das würde zudem zur Entspannung der Mietpreise führen.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW
Der heute bekannt gewordene Entwurf zur Änderung des Baurechts wird leider keinen Beitrag dazu leisten, dass die Bagger rollen. Die Einführung eines Bau-Turbos wäre zwar ein richtiger Schritt. Das Gesetz muss aber auch zur Anwendung kommen. Der Entwurf sieht gerade im Bereich des kommunalen und behördlichen Abwägungsprozesses so viele Hürden vor, dass sich die Anwendbarkeit der Vorschrift in Grenzen halten wird. So soll mit §36a BauGB eine neue Vorschrift eingeführt werden, die den absoluten Ausnahmecharakter der Vorschrift unterstreicht. Damit würde sich die Gesetzestechnik der alten Bundesregierung fortsetzen: medienwirksame Überschriften, aber kein Durchbruch.
Deutschland braucht jetzt eine echte ‚Fast Lane‘ fürs Wohnen! Wenn wieder bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, muss das Regel-Dickicht endlich gelichtet werden – zumindest für eine begrenzte Zeit. Was für Windkraft und Stromtrassen längst gilt und bald auch für den Netzausbau gelten soll, muss auch für das Menschenrecht auf Wohnen Realität werden. Die Schaffung von Wohnraum insbesondere in angespannten Märkten muss gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse verankert werden. Nur so lassen sich langwierige Ermessens- und Abwägungsprozesse verkürzen und Investitionen wieder ermöglichen.“
„Diese Regierung ist im Liefermodus. Was umgesetzt werden kann, wird umgesetzt und zwar noch vor der Sommerpause. Dazu gibt der heutige Tag guten Anlass:
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ich habe Tempo versprochen. Beim Bauturbo mache ich Tempo. Wir haben im Jahr 2025 Rekordinvestitionen als Bundesregierung vorgesehen. Rund 110 Milliarden fließen in unsere Zukunft. Damit das Geld zügig und effizient abfließt und nicht in unnötigen Planungsschleifen versickert, werden wir den Bauturbo noch vor dem Sommer in den Bundestag einbringen.
Heute ist auch ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter. Die Verlängerung der Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause hat Signalwirkung. Wir stehen an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Ich danke Justizministerin Hubig, dass sie so schnell diesen wichtigen Gesetzentwurf eingebracht hat.“
IVD-Präsident Wohltorf warnt vor Verlängerung der Mietpreisbremse:„Wer bremst, ist dafür verantwortlich, wenn die Bagger stehen bleiben, anstatt zu rollen“
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Der Entwurf dient als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die diesen – wie offenbar verabredet – als eigenen Vorschlag in den Deutschen Bundestag einbringen werden. Der Präsident des Immobilienverbands Deutschland IVD, Dirk Wohltorf, kritisiert die Pläne als investitionsfeindlich und wohnungspolitisch kontraproduktiv:
„Wenn die erste Maßnahme der neuen Bundesregierung die Verlängerung der Mietpreisbremse ist, werden die Bagger stehen bleiben anstatt zu rollen. Herzlichen Glückwunsch zum zehnten Geburtstag, Mietpreisbremse! Sie hat es geschafft, sich trotz ihrer Wirkungslosigkeit unsterblich zu machen. Auch die Diskussion, die Mitpreisbremse nachträglich aufzuweichen hat viel Vertrauen in die Politik gekostet und potenzielle Bauherren verschreckt. Der Wohnungsbau braucht Rückenwind, keine roten Ampeln. Die Mietpreisbremse unterstellt pauschal, Vermieter würden bei jeder Wiedervermietung überziehen – und trifft damit auch jene, die heute bauen und morgen vermieten. Private Vermieter handeln nachweislich verantwortungsvoll. Solche Regulierung schreckt Bauherren und Kapitalanleger ab – dabei sind es genau diese Gruppen, die den Wohnungsneubau wieder in Gang bringen könnten.
Private Investitionen sind der Schlüssel für mehr Wohnungen. Wer neue Hürden errichtet, verstärkt die Zurückhaltung. 2024 wurden nur 251.900 Wohnungen fertiggestellt – ein Rückgang um 14,4 Prozent. Besonders betroffen waren private Bauherren: Bei Einfamilienhäusern lag das Minus bei 22,1 Prozent, bei Zweifamilienhäusern bei 26,2 Prozent. Auch die Baugenehmigungen zeigen ihre zentrale Rolle: Von 215.900 genehmigten Neubauwohnungen entfielen rund 68.000 auf Privatpersonen, weitere 92.300 auf Unternehmen. Diese Gruppen stehen für über 60 Prozent aller genehmigten Neubauten. Wer sie verliert, verliert das Fundament des Wohnungsbaus.“
Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.