20. April 2024

Landtagsrede von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Kiel (pm) – Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat in ihrer heutigen (24. März) Landtagsrede zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums deutlich gemacht, dass die Landesregierung die intensiven Bemühungen der vergangenen Jahre in dem Bereich fortsetzen wird:

„Wir haben seit 2017 knapp eine Milliarde Euro für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Das ist ein Rekord. Seit 2017 haben wir mehr als 5.300 Wohneinheiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gefördert.“

Gleichzeitig unterstütze die Landesregierung Kommunen mit dem 10 Millionen-Euro-Programm „Neue Perspektive Wohnen“ dabei, zukunftsfähige und nachhaltige Wohngebiete zu planen. Das trage dazu bei, dass Siedlungen mit mehr als 1200 qualitätsvollen Wohneinheiten entstehen.

„Im Rahmen der Wohnraumförderung haben wir zudem spezielle Programme aufgelegt. Diese richten sich an die Haushalte, die am Wohnungsmarkt die größten Probleme haben. So haben wir ein Wohnungsbauprogramm für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen geschaffen. Hierfür stehen 10 Millionen Euro bereit.“

Ein weiterer Schwerpunkt liege auf der Bereitstellung von Bauland. Häufig gebe es einen Engpass in den Kommunen. Gleichzeitig werde die Flächeninanspruchnahme im Auge behalten. Diese Ziele miteinander zu vereinbaren, gelinge nur, wenn die Kommunen nachverdichten und Brachflächen reaktivieren. Deswegen bereite das Innenministerium einen sogenannten Baulandfonds vor. Dieser werde 100 Millionen Euro umfassen. Das Ziel sei, die Entwicklung von Baugebieten im innerörtlichen Bereich zu fördern.

„Der seit Beginn der 2000er Jahre höchste Stand von Baugenehmigungen und besonders von Baufertigstellungen zeigt: Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen. Gleichzeitig weiß ich, dass die Entwicklung der Mieten in einigen Regionen unseres Landes weiterhin ein großes Problem für viele Bürgerinnen und Bürger darstellt. Und mir ist bewusst, dass wir die Verantwortung haben, dieser Entwicklung weiter entgegen zu wirken. Sehr gerne nehme ich jeden Ratschlag an, der einen wirksamen Weg aufzeigt, dieses Problem zu lösen.

Über die im SSW-Antrag genannten Instrumente sei mehrfach miteinander debattiert worden. Keines der Instrumente sorge kurzfristig für günstigen oder bezahlbaren Wohnraum:

„Zum Beispiel führt die Mietpreisbremse in keiner Region, in der sie aktuell in Kraft ist, zu einer Entspannung des Mietenmarktes. Es lässt sich kein positiver Effekt feststellen. Hingegen lohnt sich bei dem Vorschlag der SPD, ein Mietenspiegel-Förderprogramm aufzulegen, eine nähere Betrachtung. Darüber könnten wir reden. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen.“

Deswegen habe das Innenministerium den Schwerpunkt auf geförderten Wohnraum konsequent fortgeführt und die Mittel von ca. 700 Mio. Euro auf mehr als 920 Mio. Euro erhöht. Schleswig-Holstein sei damit in vielen Bereichen der sozialen Wohnraumförderung Vorbild für andere.

„Das verdanken wir auch dem hohen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen, bei der Investitionsbank und in unserer Bauabteilung.“

Wenn der Bund nun, wie angekündigt, seine Mittel für die Wohnraumförderung verdreifacht, bedeute das für Schleswig-Holstein 100 Millionen Euro zusätzlich, die das Land ko-finanzieren und zu 100 % für sozialen Wohnungsbau einsetzten werde.

„Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Baugenehmigungs- und die Baufertigstellungszahlen auf einem hohen Niveau stabilisieren. Das wird mittelfristig den Wohnungsmarkt nachhaltig entlasten.“

 

Pressemitteilung: Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein