20. April 2024

Kommentare zur Bauministerkonferenz

ZIA-Präsident Andreas Mattner: „Die Bauministerkonferenz hat die Zeichen der Zeit richtig erkannt“

Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft ZIA begrüßt die Kernsignale der Bauministerkonferenz und der beschlossenen Stuttgarter Erklärung. „Die Bauministerkonferenz hat die Zeichen der Zeit erkannt“, kommentiert Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), die Ergebnisse der Zusammenkunft. „Die angestoßenen Investitionsimpulse für den frei finanzierten Wohnungsbau sowie der Stopp weiterer Einschränkungen sind genau das, was es jetzt braucht.“ Er reagierte damit unter anderem auf die Forderung der Bauministerkonferenz, bei der Neubauförderung sowie der steuerlichen Förderung (Stichwörter: Investitionszulage und Sonderabschreibungen) nachzulegen. Auch hatte die Runde in Stuttgart darauf gedrängt, den nicht preis- und belegungsgebundenen Neubau, für den bisher über die BEG-Förderung lediglich 1 Milliarde Euro zur Verfügung steht, stärker zu unterstützen.

Der ZIA unterstützt zudem das Drängen auf „wirksame Verfahrensvereinfachungen im Wohngeldrecht“. Mattner: „Es könnte helfen, eine zügige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die es in dieser angespannten Gesamtlage braucht.“ Um Entlastungen insgesamt mehr Wucht zu geben, brauche es allerdings auch „ganz dringend einen Gaspreisdeckel“, betonte Mattner.

Weitere wichtige Forderung der Länderminister aus ZIA-Sicht: Um die Ausstattung von Wohngebäuden mit Solaranlagen anzutreiben, müssen Hürden, die einer Umsetzung von „Mieterstrom“ im Wege stehen, beseitigt werden. Daher sieht sich der ZIA auch im Einklang mit der kritischen Würdigung der Heraufsetzung der Effizienzstandards „Dass hier die Bremsen gelöst werden, ist für uns ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz“, kommentiert Mattner.

Quelle: ZIA

 

VNW-Direktor Andreas Breitner zur Stuttgarter Erklärung der Landesbauministerinnen und Landesbauminister: „Viele wichtige Anregungen für die Bundespolitik.“

Die Bauministerkonferenz (BMK) hat gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz am Donnerstag und Freitag in Stuttgart über die sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Bauen und Wohnen beraten. Die für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder verabschiedeten auf ihrer Konferenz eine „Stuttgarter Erklärung“.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Landesbauministerinnen und Landesbauminister legen mit ihrer Erklärung gleich bei mehreren Problemen den Finger in die Wunde. Gerade die sozialen Vermieter, die Wohnraum zu bezahlbaren Preisen anbieten, müssen angesichts explodierender Heizkosten vor Zahlungsfällen geschützt werden. Liquiditätshilfen und Bürgschaften sind hier geeignete Mittel.

Mit Blick auf die Nutzung von erneuerbarer Energie ist es wichtig, dass umgehend alle bürokratischen Hürden bei der Nutzung von Sonnenenergie als Mieterstrom beseitigt werden. Hier fordern die sozialen Vermieter bereits seit Jahren praktikable Lösungen, damit sie ihren Mietern günstige Sonnenenergie zur Verfügung stellen können.

In diesem Zusammenhang ist es positiv, dass die Länderministerinnen und Länderminister in ihrer Erklärung ausdrücklich eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ziel fordern, Quartiers- und Flottenansätze zu stärken. Nur durch eine technologieoffene Herangehensweise sind die Klimaschutzvorgaben zu erreichen.

Wir teilen auch die kritische Einschätzung der Ministerinnen und Minister über die Verschärfung der Standards bei den energetischen Vorgaben für Wohngebäude. Am Ende muss es darum gehen, Klimaschutzlösungen umzusetzen, die viel Klimaschutz bringen und zugleich das Wohnen nicht unbezahlbar machen.“

Quelle Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

 

Innenministerin Sütterlin-Waack zum Abschluss der Bauministerkonferenz: Zustimmung zu wichtigem Antrag Schleswig-Holsteins

Zum Abschluss der Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz (BMK) in Stuttgart hat Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack auf die aus ihrer Sicht drängenden Probleme und Herausforderungen hingewiesen: „Wir stehen bundesweit vor großen Herausforderungen in den Bereichen Bauen und Wohnen. Die gestiegenen Zinsen und Baukosten, die weiter steigenden Heiz- und Stromkosten sind eine enorme Belastung für alle Beteiligten – für die Bau- und Wohnungsunternehmen und natürlich für die Menschen, die vielfach nicht wissen, wie sie die steigenden Kosten bewältigen sollen“, so Sütterlin-Waack.

Vor diesem Hintergrund hätten die Bauministerinnen und Bauminister der Länder ihre Beschlüsse gefasst und auch klare Forderungen an die Bundesregierung gestellt.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung das Wohngeld und damit die Empfängerinnen und Empfänger finanziell stärken will, um die aktuellen Probleme meistern zu können.Wichtig ist ein einfacher und schneller Zugang zu der Förderung und damit geeignete Rahmenbedingungen für Länder und Kommunen, die Unterstützungsmöglichkeiten auch zeitnah umsetzen zu können. Hier besteht weiterhin Abstimmungsbedarf.“

Sütterlin-Waack freute sich, dass die BMK dem von Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag einstimmig zugestimmt hat, wonach in Zukunft neue Vorgaben für Photovoltaikanlagen auf Dächern gelten sollen. In der Musterbauordnung wird der vorgeschriebene Abstand dieser Anlagen zu Nachbargebäuden von 1,25 Metern auf 50 Zentimeter reduziert und wird sich insbesondere im Bereich von Reihenhäusern positiv auswirken. „Dadurch sind PV-Anlagen auf Dächern künftig effizienter und wirtschaftlicher, da wir die zur Verfügung stehende Fläche spürbar vergrößern.“  Damit werde es in Zukunft vielen Eigentümerinnen und Eigentümern erleichtert, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Unabhängig von den aktuellen Problemen müsse langfristig alles getan werden, damit der Wohnungsbau auf einem notwendigen und spürbaren Niveau weitergehen könne. Dafür seien verlässliche und stimulierende staatliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau dringend notwendig.

„Wir brauchen Rechtsklarheit bei den energetischen Vorgaben für Wohngebäude. Die Verschärfung der Gebäudestandards durch die Bundesregierung sehen wir kritisch. Selbstverständlich wollen wir den Klimaschutz im Gebäudebereich deutlich voranbringen. Aber dies muss finanziell, ressourcenschonend und sozial verträglich sein. Das muss der Bund dringend stärker berücksichtigen.“

Quelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein

 

Bauminister Olaf Lies: „Energiepreise größte Herausforderung – Landeswohnungsgesellschaft muss kommen“

Die Bauministerkonferenz hat in ihrer Sitzung eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. In der so genannten Stuttgarter Erklärung haben die Ministerinnen und Minister der Länder unter anderem Forderungen für eine Deckelung der Energiepreise, für mehr bezahlbaren Wohnraum und zur öffentlichen Wohnraumförderung sowie für mehr Klarheit bei den energetischen Vorgaben aufgestellt.

„Das drängendste Problem sind derzeit die explodierenden Energiepreise. Hier brauchen wir dringend eine Deckelung – und zwar besser heute als morgen,“ erklärte der niedersächsische Bauminister Olaf Lies heute nach der Konferenz und erneuerte dabei seine Kritik an der geplanten Gasumlage der Bundesregierung. „Die Gasumlage ist falsch und darf so nicht kommen. Der Staat muss jetzt Stärke zeigen und die Notbremse bei den Energiepreisen ziehen. Das wird Milliarden kosten, aber die dürfen nicht von den Gaskunden gezahlt werden, sondern müssen vom Staat getragen werden.“

In diesem Zusammenhang unterstrich der Minister die in der Erklärung geforderten Entlastungsmaßnahmen für Haushalte mit geringem Einkommen als wichtig: „Da, wo die Deckelung der Energiekosten nicht ausreicht, müssen wir über Heizkostenzuschüsse und Wohngeld weiter kompensieren. Niemand darf diesen Winter frieren. Das ist eine Frage von Solidarität und vor allem auch von gesellschaftlichem Zusammenhalt.“

Lies sprach sich außerdem angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraums für den Aufbau einer Niedersächsischen Landeswohnungsgesellschaft aus: „Das Ziel der Bundesregierung, 400.000 neue Wohnungen jedes Jahr zu bauen, davon 100.000 im sozialgebundenen Wohnungsbau, bleibt ambitioniert – gerade angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen mit steigenden Energiepreisen, die sowohl Bauherren als auch die Mieterinnen und Mieter belasten, der Verfügbarkeit und der Kostenexplosion bei den Baustoffen und einem ganz neuen Zinsumfeld. Aber ohne Ambition geht es nicht.“

Der niedersächsische Bauminister wies darauf hin, dass die Bauwirtschaft auch in Niedersachsen – aus mitunter zwar nachvollziehbaren Gründen – die Vereinbarungen zur Schaffung von jährlich 4.000 neuen Wohnungen nichtsdestotrotz nicht halten konnte: „Wir schaffen derzeit in Niedersachsen derzeit nur gut 1.500 Wohnungen jedes Jahr, trotz mehrfach neuer Förderkriterien und Maßnahmen, die das Bauen erleichtern. Das aktuelle Instrumentarium reicht also ganz offensichtlich nicht aus. Das bedeutet für uns: Das Land sollte eine eigene Wohnungsgesellschaft aufbauen, um mit den verfügbaren Möglichkeiten das Wichtigste zu tun – nämlich Wohnraum klimagerecht zu sanieren und wieder mehr Wohnraum in die Sozialbindung zu bringen. Gerade in dieser sehr schwierigen Situation muss der Staat vorangehen. Entsprechende Pläne haben wir in Niedersachsen in der Schublade und könnten sofort loslegen.“

Quelle: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

 

„Wir brauchen Sanierung und Neubau – effizient, schnell, unbürokratisch“ – Bauminister Reinhold Jost und Staatssekretär Torsten Lang auf der Bauministerkonferenz in Stuttgart

„Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Sportstättenförderung und Klimaschutz sind große Herausforderungen unserer Zeit“, sagt Bauminister Reinhold Jost im Rahmen der 140. Bauministerkonferenz (BMK) in Stuttgart. „Damit unsere Kommunen sie meistern können und fit für die Zukunft sind, brauchen sie die Unterstützung des Bundes“.

Neben einer Vielzahl eher technischer Detailpunkte, beherrschten die genannten Themen die zweitägige Konferenz. An zwei Tagen berieten die Bauministerinnen und -minister der Länder gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes intensiv über die aktuellen Herausforderungen.

Die BMK begrüßt ausdrücklich die bundesseitig angekündigte deutliche Aufstockung der für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf 14,5 Milliarden Euro. „Wir brauchen schnell mehr und besseren Wohnungsbau“, appelliert Bauminister Reinhold Jost. „Und aus Nachhaltigkeitsgründen muss ein Schwerpunkt auf dem Umbau und der Sanierung von vorhandenem Wohnraum liegen.“ Deshalb bräuchten die Länder Flexibilität, denn in manchen Ländern wird vor allem mehr Neubau, in anderen mehr Sanierung benötigt. Außerdem müsse es die Möglichkeit geben, die Wohnraummittel mit anderen Förderprogrammen kumulieren zu dürfen.

Aus Sicht der Bauministerinnen und -minister der Länder sollen die Städtebaufördermittel auf jährlich 1,5 Mrd. Euro dauerhaft erhöht werden. Es besteht ein enormer Modernisierungsbedarf, bei der kommunalen Infrastruktur. „Eine Vielzahl von kommunalen Investitionen in den Städten und Gemeinden sind bereits heute nur noch mit Unterstützung durch die Städtebauförderung möglich“, erklärt Minister Jost. „Das gilt ganz besonders für die finanzschwachen saarländischen Städte und Kommunen.“
Diese Investitionen sicherten auch eine Vielzahl an Arbeitsplätzen in Bauindustrie und -handwerk. Dabei sei die Umsetzung nicht einfach: Baupreissteigerung, Fachkräftemangel auf allen Seiten und örtlich schwierige Rahmenbedingen (z.B. komplizierte Eigentumsverhältnisse, widerstreitende Interessen) machen die Projektumsetzung oft schwierig. Deshalb wollen die Bauministerinnen und -minister gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden daran arbeiten, den bürokratische Aufwand in den Programmen zu reduzieren.

Auch die Förderung von Sportstätten war ein Schwerpunkt. Seit 2020 wurde durch den „Investitionspakt Sportstätten“ ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Sanierungsstaus bei kommunalen Einrichtungen geleistet. Auch saarländische Kommunen profitierten davon. Im Entwurf zum neuen Bundeshaushalt wurde die Förderquote nun von 75 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt, außerdem soll das Programm nach 2023 nicht mehr fortgesetzt werden. „Das ist ein herber Schlag für unsere Sportinfrastruktur“, sagt Staatssekretär Torsten Lang. „Deshalb hat die BMK den Bund aufgefordert, die Förderung – wie vorgesehen bis 2024 fortzusetzen und das bisherige Zuschussniveau von 75 Prozent wieder sicherzustellen.“

Bei einer Vielzahl der Beratungspunkte stand der Klimaschutz im Fokus. Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Hausdächern soll in der Bauordnung vereinfacht werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Richtlinien für die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) so zu ändern, dass die Mittel mit anderen Förderprogrammen (z.B. Städtebauförderung oder europäische Strukturfonds) kombinierbar werden.
„Aktuell ist der Zuschuss auf 60 Prozent gedeckelt“, so Bauminister Reinhold Jost, „das heißt die Kommunen müssen 40 Prozent der Kosten selbst aufbringen. Für viele ist das nicht zu stemmen.“ Durch die Änderung sollen künftig bis zu 90 Prozent Förderquote möglich werden.
„Das ermöglicht auch struktur- und finanzschwachen Kommunen in die energetische Sanierung ihrer Infrastruktur zu investieren und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so Bauminister Reinhold Jost abschließend.

Quelle: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes

 

Bauminister der Länder fordern Schutzschirm für Wohnungswirtschaft – Sachsen mit Vorstoß auf Bauministerkonferenz erfolgreich

Die Bauminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in Stuttgart für Liquiditätshilfen und einen Schutzschirm für Wohnungsunternehmen wegen der stark gestiegenen Energiepreise ausgesprochen. Sie folgten damit einem Vorschlag des Sächsischen Staatsministers für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt.

Wegen der stark gestiegenen Energiekosten, die nach den geltenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Mietern erst mit deutlichem Zeitverzug in Rechnung gestellt werden können, rechnet allein die Wohnungswirtschaft in Sachsen mit einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf von 3 000 Euro pro Wohnung. Selbst für mittlere Unternehmen der Wohnungswirtschaft bedeute das eine Belastung im zweistelligen Millionenbereich, die deren Reserven deutlich übersteige. Hinzu kommt das Risiko, dass die hohen Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung durch die Mieter nicht auf einmal oder in Extremfällen überhaupt nicht beglichen werden können.

Schmidt hatte sich deshalb für ein Programm ausgesprochen, dass den zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Vermieter und Wohnungsunternehmen absichert. Der Bund müsse darüber hinaus eine Lösung schaffen, damit dauerhafte Zahlungsausfälle, die Mieter auch nach der jährlichen Abrechnung der Nebenkosten nicht leisten können, nicht zulasten der Vermieter gehen.

Auch in einem weiteren Punkt folgten die Bauminister der einem Vorschlag, den Sachsen gemeinsam mit anderen Ländern in die Konferenz eingebracht hatte. Der Bund soll das Bund-Länder-Programm Investitionspakt Sportstätten (IVP Sport) wie vorgesehen bis zum Jahr 2024 fortsetzen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte Ende Juli mitgeteilt, dass im Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2023 und der Finanzplanung für die Folgejahre keine Mittel für IVP Sport vorgesehen seien.

»Diese Entscheidung des Bundes wäre ein Wortbruch«, so Barbara Meyer, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung. »Länder, Kommunen und auch die Sportler haben sich auf das Versprechen des Bundes verlassen. Sie haben bereits zahlreiche Projekte entwickelt sowie Zeit und Geld investiert. Soll das nun umsonst gewesen sein?«

Im Freistaat Sachsen konnten allein im Programmjahr 2021 neun Projekte mit einem Fördervolumen von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro bewilligt werden. Darunter waren die grundhafte Sanierung des Sportfeldes in der Durchwehnaer Straße in Bad Düben (Förderung 1,4 Millionen Euro), die Sanierung der Vogtlandsporthalle Oelsnitz (835 000 Euro) oder die Sanierung des Deckentragwerks und Einbau eines Sportbodens in der Schwerathletikhalle in Werdau (268 000 Euro). Für das Jahr 2022 haben sächsische Gemeinden weitere 34 Anträge eingereicht.

Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 hat der Freistaat bereits für die nötige Kofinanzierung vorgesorgt. Wie für das Programmjahr 2022 ist dabei schon ein verringerter Anteil des Bundes und ein größerer des Landes eingeplant. Im Gegensatz zu den Jahren 2020 und 2021 übernimmt der Bund im Programmjahr 2022 lediglich 50 Prozent der Kosten, zuvor waren es 75 Prozent.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung