20. Mai 2024

Kommentare zum Wachstumschancengesetz

„Ich freue mich, dass mein Vorschlag zur Stärkung des Wohnungsbaus Teil des Wachstumschancengesetzes der Bundesregierung wird. Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt! Sechs Jahre lang, sechs Prozent der Investitionskosten abschreiben, ohne Baukostenobergrenzen, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab 1. Oktober dieses Jahres sofort zum Baubeginn – das ist unser Angebot an die Bau- und Immobilienbranche, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Damit geben wir der Baubranche den so dringend benötigten Impuls, um in Zeiten von akutem Wohnraummangel mehr Wohnungen zu bauen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, können Bauvorhaben nun zügig umgesetzt werden.“

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

BFW: Degressive AfA ist Schritt in richtige Richtung – Kosten senken durch weitere Entlastungen

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den aktualisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wachstumschancengesetz. Dieser enthält nun auch eine degressive AfA für den Wohnungsneubau. „Alles, was das Bauen in Deutschland günstiger macht, ist richtig und wird dringend benötigt. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten können aber nur ein kleiner Teil der Lösung sein. Die Lage beim Wohnungsbau verlangt weitere Maßnahmen, um den Abwärtstrend zu stoppen“, erklärt BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist allerdings noch ein weiter Weg, um beim Wohnungsbau eine echte Trendwende zu erreichen. Viele weitere Schritte sind nötig. Wir benötigen dringend hunderttausende Wohnungen, die bezahlbar sind. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Bauen und Wohnen noch nie so teuer waren. Deswegen müssen wir grundsätzlich die Kosten senken, indem wir Bau-Standards nicht immer weiter erhöhen. Nur mit Vernunft und Augenmaß meistern wir die zwei größten Herausforderungen: bezahlbarem Wohnraum zu schaffen und unsere Verantwortung beim Klimaschutz zu erfüllen“, so der BFW-Präsident.

„Wir brauchen jetzt dringend pragmatische Lösungen: Die Erwerbsnebenkosten müssen runter, es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, klare Finanzierungs- und Förderbedingungen, realistische Standards, damit der dringend benötigte Wohnungsneubau auch realisiert werden kann. Planungs- und Genehmigungsverfahren brauchen einen Turbo. Wir geraten sonst weiter in einen Abwärtstrend mit Konsequenzen, wie einem Verlust an Fachkräften und sozialen Verwerfungen“, fordert Dirk Salewski.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen


ZIA setzt sich mit zentraler Forderung bei „Ampel“-Koalition durch

Zu den Ergebnissen des Koalitionsgipfels auf Schloss Meseberg erklärt der Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses, ZIA, Dr. Andreas Mattner: „Wir begrüßen, dass sich die „Ampel“-Koalition auf das Wachstumschancengesetz verständigen konnte. Die degressive AfA ist, wie lange von uns gefordert, Bestandteil des Gesetzes. Das ist ein wichtiger Erfolg für den ZIA und die Immobilienwirtschaft“. Damit erfülle die Regierung eine der wichtigsten ZIA-Forderungen, so der Präsident. Es würden spürbare steuerliche Erleichterungen in den ersten Jahren nach der Investition erreicht.

Nächster Schritt für den Bund muss ein umfangreiches KfW-Kreditprogramm mit Zinsen von maximal 2 Prozent sein. Auch von Seiten der Länder und Kommunen muss es nun Entlastungen geben. „Sowohl die Grunderwerbsteuer wie auch kommunale Abschöpfungsmodelle müssen für zwei Jahre ausgesetzt werden, sonst reicht der Kraftakt nicht“, mahnt der ZIA-Präsident.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V.


Wachstumschancengesetz: Ein erster Schritt dem weitere folgen müssen

„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau ist ein erster guter Schritt. Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift. Damit ist die „Attentismusphase“ gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verkürzt worden. Leider hilft die Regelung nicht, laufende Projekte im Abverkauf zu stützen. Um den Wohnungsbau als Ganzes in Schwung zu bringen, sind insgesamt weitere Maßnahmen notwendig. Deswegen blicken wir mit Spannung auf das angekündigte Baupaket und den Wohnungsbaugipfel am 25. September. In der aktuellen Wohnungsbaukrise, die sich mehr und mehr auf den gesamten Bau auszubreiten droht und enorm auf die Beschäftigung drückt, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz: Dazu gehören auch Investitionsanreize für den selbstgenutzten Wohnungsbau. Bei der Wohneigentumsförderung für Familien sollte wie bei der neuen Afa im Mietwohnungsbau die Kopplung an den EH-40-Standard entfallen. Es sollten Zuschüsse und Zinsstützung gewährt werden und das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Bei der Förderung für den Klimafreundlichen Neubau, die an den EH-40-Standard gekoppelt ist, müssen die Darlehenssätze und die Zinsstützung deutlich aufgestockt werden. Außerdem müssen die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer schnellstmöglich kommen. Für den sozialen Wohnungsbau müssen die Mittel von Bund und Ländern so aufgestockt werden, dass der Bau von 100.000 Wohnungen pro Jahr auch umgesetzt werden kann.“

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe