24. April 2024

Kommentare zu den Gesetzentwürfen zur Energiewende

ZIA fordert Korrekturen beim Gebäudeenergiegesetz: Regelungen verbessern, Zeitdruck rausnehmen, Akzeptanz erhöhen

Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, unterstützt die Kernziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das heute mit dem Kabinettsbeschluss auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gegeben wurde. Den Zeitplan hält der ZIA für „eindeutig überzogen“, wie deren Präsident, Dr. Andreas Mattner, betont. „Wer die Bevölkerung mitnehmen will, kann mit diesem Zeitdruck auch diejenigen abschrecken, die eigentlich entschlossen sind, mitzuziehen.“ Laut Regierungsplan soll ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Regierung zeige nun zwar an wichtigen Punkten „mehr Augenmaß und Offenheit für die Einwände aus der Praxis als in ersten Überlegungen zum Thema“, analysiert Mattner. „Übergangsfristen bei Heizungshavarien und Anschlüssen an Wärmenetze sowie der Verzicht auf Betriebsverbote für ältere Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind wichtige Punkte der geplanten Reform, wenn es darum geht, die Pläne in der Praxis umsetzbar zu machen.“

„Ideen, die ganz klar in die falsche Richtung gehen“

Mattner zeigt sich zugleich „ziemlich erstaunt“ über Veränderungen, die auf der Zielgeraden zum Kabinettsbeschluss vorgenommen wurden und „nun wieder ganz klar in die falsche Richtung führen“. Bei Heizungen mit fester Biomasse soll entgegen zwischenzeitlichen Überlegungen wieder der Einbau von Pufferspeichern sowie einer Solarthermie- oder PV-Anlage verpflichtend werden. „Hier werden zwei Sachen miteinander verbunden – Heizungstausch und Solarpflicht –, die logisch und von den Investitionszyklen her zu trennen sind“, rügt der ZIA-Präsident. Seine Lage-Einschätzung: „In den kommenden Wochen müssen unbedingt offene Fragen und Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Hier sind noch einige Punkte zu berichtigen.“

Kernpunkte der Kritik des ZIA:

Immobilieneigentümer(innen) sollen schon ab dem kommenden Jahr verpflichtet werden, während viele Städte und Gemeinde mit der kommunalen Wärmeplanung und dem notwendigen Ausbau der Wärme- und Stromnetze noch hinterher hängen. „Diese unlogischen Überlegungen müssen unbedingt korrigiert werden“, mahnt der ZIA-Präsident.

Der Start zum 1. Januar ist aus Sicht des Verbandes zu früh. Wirtschaft und Bürger werden nach Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. Forderung: Die Auflagen sollten erst zwölf Monate nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt greifen.

Weiterer ZIA-Einwand: Beim Einsatz flüssiger Biomasse sollen Betreiber von Heizungsanlagen nun wieder nachweisen, dass die Biomasse nachhaltig angebaut und hergestellt wurde – obwohl das für sie gar nicht möglich ist.

Der Kabinettsbeschluss sieht weiter den Verbleib von Mehrkosten biogener Brennstoffe und grünen/blauen Wasserstoffs bei Vermietern vor. „Vermieterinnen oder Vermieter, die die Wärme- und Warmwasserversorgung aus Klimaschutzgründen auf erneuerbare Energien umstellen, sollten nicht anteilig oder vollständig auf den Kosten sitzen bleiben“, betont Mattner.

Quelle: Zentrale Immobilien Ausschuss e.V.


GEG und Förderkonzept für erneuerbares Heizen beschlossen – praktische und sozial gerechte Umsetzbarkeit ist Fehlanzeige

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ein Förderkonzept für erneuerbares Heizen beschlossen. „Mit dem neuen GEG gießt die Bundesregierung die anspruchsvollen Klimaziele weiter in konkrete gesetzliche Vorgaben. Die geplanten Eingriffe sind massiv. Dabei steht aber eines fest: Verordnen heißt noch lange nicht, dass es in der Praxis auch funktioniert. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sieht mit großer Sorge, dass die Vorgaben angesichts der aktuell sehr schlechten Bau- und Finanzierungsbedingungen nicht realisierbar – und vor allem nicht sozial verträglich umsetzbar sind. Damit wird sich das Erreichen der Klimaziele als Hauptanliegen der Regierung weiter verzögern. Die Bezahlbarkeit der Energiewende und mit ihr der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland stehen auf dem Spiel“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

In ihrem Förderkonzept adressiert die Bundesregierung selbstnutzende Eigentümerhaushalte mit interessanten Anreizsystemen für den Heizungstausch, während für Mieter nur die derzeitige Förderung bestehen bleiben soll. „Im Mieterland Deutschland werden Vermieter und Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern kleiner Gebäude vernachlässigt und komplett im Ungewissen gelassen. Die vielen Mieter mit mittleren und niedrigen Einkommen werden sich zurecht große Sorgen machen, wie sich der geplante Heizungstausch finanziell für sie auswirken wird. Damit untergräbt die Bundesregierung leider selbst die so notwendige Unterstützung in der Bevölkerung für die Energiewende“, sagt Gedaschko.

Mit Blick auf das GEG und das bisherige Gesetzgebungsverfahren sind zumindest die Änderungen am ersten Entwurf durch den Koalitionsausschuss zu begrüßen – insbesondere, dass auf das geplante zusätzliche Betriebsverbot für 30 Jahre alte Kessel verzichtet wurde. Um das GEG in der Realität statt nur auf dem Papier umsetzbar zu machen, bei den Klimazielen schneller voranzukommen und für eine dringend notwendige sozial gerechte Ausgestaltung zu sorgen, müssen gleichzeitig jedoch folgende Punkte umgesetzt werden:

  1. Eine verlässliche, für bezahlbares Wohnen auskömmliche Zuschussförderung für Wohnungsunternehmen für erneuerbare Energien und energetische Sanierung ist notwendig. Denn unter den aktuellen Bedingungen lässt sich nicht mehr bezahlbar sanieren, bauen oder umbauen. Der Baupreisindex und der Index für Instandhaltungen sind vom Jahresbeginn 2019 zum Jahresbeginn 2023 um 39 bzw. 37 Prozent gestiegen.
  2. Das Konzept der Effizienzhäuser muss abgelöst werden durch eine Vermeidung der Verbrennung von fossilen Energien vor Ort in Verbindung mit der Niedertemperaturfähigkeit des Heizungssystems.
  3. Eine einheitliche, bundesweite Regelung ohne Länderöffnungsklausel für weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien ist notwendig. Fristen für die enorme Zahl an Detailregelungen innerhalb des GEG sollten auf das Jahr 2030 vereinheitlicht werden.
  4. Es müssen längere Fristen für den Austausch von Umwälzpumpen gewährt werden, denn wie beim hydraulischen Abgleich fehlen schlicht die Handwerkskapazitäten – und ebenfalls für den Austausch von Gasetagenheizungen, denn das Entstehen dezentraler Lösungen ist noch in der Entwicklung.
  5. Die Digitalisierung muss endlich konsequent umgesetzt werden. Auf Grundlage der Heizkostenverordnung müssen wohnungsspezifische Daten in anonymisierter Form zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung von CO2-Emissionen in Gebäuden verwendet werden dürfen. Denn für einen optimierten energiesparenden Betrieb werden anonymisierte, gerätespezifische Echtzeitdaten benötigt. Im Zuge einer Digitalisierung der Betriebskostenverordnung müssen Betrieb und Wartung vernetzter digitaler Systeme als zukünftige digitale Kommunikationsinfrastruktur von Gebäuden aufgenommen werden.

Weitere entscheidende Änderungen müssen ebenfalls neben dem GEG umgesetzt werden: Die Wärmelieferverordnung muss angepasst werden, damit erneuerbare Energien auch im Contracting genutzt werden können. „Es ist entscheidend, dass eine modernisierte Wärmelieferverordnung zeitgleich mit dem GEG in Kraft tritt!“, so der Appell von GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Darüber hinaus müssen die Transferleistungen dringend angepasst werden, damit auch Mieter mit einem Anspruch darauf in sanierten Gebäuden wohnen können. „Die pauschale und viel zu niedrige Klimakomponente im WohngeldPlus-Gesetz von nur 40 Cent pro Quadratmeter muss erhöht und differenziert nach Energieklassen ausgestaltet werden. Dann wäre sie eine sinnvolle, weil zielgerichtete und effiziente Transferleistung“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.

Außerdem müssen viele wichtige Ansätze aus der Photovoltaik-Strategie des BMWK zur Beschleunigung des PV-Ausbaus auf Dächern zügig umgesetzt werden. „Die Nutzung von lokal erzeugtem Strom muss verbessert und die anhaltende Unsicherheit über die Beteiligung der Mieter in der dezentralen Energieerzeugung endlich beseitigt werden. Für eine erfolgreiche Energiewende, brauchen wir jetzt Mieterstrom, nicht erst morgen oder übermorgen. Zusätzlich müssen die Netzbetreiber den Netzausbau schnellstmöglich angehen und die Netzanschlüsse für Wärmepumpen sicherstellen“, sagt Gedaschko.

„Leider wurde in der Debatte und Beschlussfindung zu einer angemessenen Übergangsfrist für den Anschluss an ein Wärmenetz – die wir ausdrücklich begrüßen – der Verweis auf angemessene Fernwärmepreise wieder gestrichen. Wir halten es für den Erfolg der Transformation für entscheidend, dass die Angemessenheit des Preises für die Wärmelieferung künftig durch eine zuständige Behörde festgestellt werden kann“, sagt der GdW-Präsident.

Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen


Bundeskabinett beschließt GEG-Novelle „unter Vorbehalt“ – BFW mit Kritik an Gesetz und Verfahren

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen erneuert seine Kritik an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. „Trotz der Bedenken von Experten und Praktikern und der Ablehnung einer großen Mehrheit der Bevölkerung hat das Kabinett die GEG-Novelle „unter Vorbehalt“ beschlossen. Jetzt liegt es an den Abgeordneten im parlamentarischen Verfahren Änderungen durchzusetzen“ erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Es ist befremdlich und bedenklich, ein Gesetz mit dieser Tragweite in die Tiefe der Gesellschaft auf diese Art durchzudrücken. Uns Fachverbänden wurden nur ein paar Tage über Ostern Zeit gegeben, ein komplexes Gesetz zu prüfen und Stellung zu beziehen. Und alle dann abgegebenen Stellungnahmen konnten innerhalb der vergangenen paar Tage bereits abgewogen werden? Wohl kaum! Hier werden nicht nur gute demokratische Gepflogenheiten ignoriert, sondern es wird einfach jede Kritik zur Sache zur Seite gewischt“, so der BFW-Präsident.

„Klimaschutz ist uns allen wichtig. Den Experten und Praktikern zuzuhören und sie einzubinden, wäre sicherlich zielführender, als überrumpelnd Fakten schaffen zu wollen. Epochale Veränderung für eine Industrienation im Hauruck-Verfahren zeigen am Ende nicht die Sorgfalt, die es bräuchte“, sagte Salewski.

„Aktuelle Umfragen belegen die große Ablehnung von einer Mehrheit der Bevölkerung. Jetzt liegt der Ball bei den Bundestagsabgeordneten, die Kritik aus Bevölkerung und Fachwelt aufzugreifen und den GEG-Entwurf in vernünftige Bahnen zu lenken“, mahnte Dirk Salewski.

Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen


DENEFF: Bund und Länder werden nachlegen müssen

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) bewertet das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeffizienzpaket aus Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz als weitere, vertane Chance und verspielte Zeit für das Erreichen der Klimaziele. Auch um die europäischen Vorgaben zu den Effizienzzielen für 2030 zu erfüllen, würden die beiden Gesetze bei Weitem nicht ausreichen, so der Verband.

Seit den ersten bekannt gewordenen Entwürfen seien die geplanten Regelungen immer weiter abgeschwächt worden. Das betreffe etwa die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und Anforderungen an Rechenzentren und Unternehmen. “Bund und Länder müssen jetzt dringend Maßnahmenpläne vorlegen, wie sie die Effizienzziele und EU-Pflichten einhalten wollen. An Vorschlägen mangelt es nicht. Gefragt ist jetzt politischer Gestaltungswille,” so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. In den letzten Jahren hat das Bundeswirtschaftsministerium intensiv Optionen mit den Stakeholdern für ein Grünbuch Energieeffizienz und in einer Konsultation einer Energieeffizienzstrategie 2045 diskutiert.

Die DENEFF betont, dass das Erreichen der Ziele eine sektorübergreifende Aufgabe ist. Im Gebäudesektor sei etwa die Einführung von Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS) ein essentieller Baustein. Dies werde im GEG-Entwurf nur angekündigt, müsse jetzt aber zügig vorbereitet werden. Fehlen würde außerdem die von der neu geforderte jährliche Sanierungsrate von 3 Prozent für öffentliche Gebäude. Darüber hinaus sei im GEG die Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen auch bei kleineren Gebäuden sinnvoll, als dies für die Novelle nun vorgesehen ist. Positiv sei, dass Ausnahmen für Effizienzanforderungen beim Einbau neuer Stromdirektheizungen im Vergleich zu früheren Entwürfen weiter eingeschränkt wurden.

Auch müssten die in vielen Unternehmen noch vorhandenen, hoch-wirtschaftlichen Energieeffizienzpotenziale gehoben werden. Ein positiver Aspekt, der im Kabinettsentwurf für das Energieeffizienzgesetz aufgegriffen wurde, ist laut Verband, dass auch klimaneutrale Unternehmen angehalten werden sollen, Energiemanagementsysteme zu betreiben. “Erneuerbare Energien sind kostbar und dürfen nicht verschwendet werden. Nur so lässt sich das gesamte Energiesystem zügig und bezahlbar auf Klimaneutralität umstellen. Das stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft”, sagt Christian Noll.

Der DENEFF EDL_Hub begrüßt, dass im GEG die Rolle der Energiedienstleister gestärkt werden soll. So sollen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer viele Anforderungen an Energiedienstleistungsunternehmen übertragen können. Dies erübrige aber nicht, dass im Energieeffizienzgesetz immer noch keine Gleichstellung von Energiedienstleistungsunternehmen verankert wurde, wie sie jedoch auch EU-rechtlich dringend gefordert sei.

Quelle: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)


Andreas Kuhlmann zu den Kabinettsbeschlüssen zu Energieeffizienz und Gebäuden

Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, die für das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands von großer Bedeutung sind. Dazu Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hat das Kabinett wichtige Weichen gestellt, die in den Bereichen Energieeffizienz und Gebäude Fortschritte bei den gesetzten Einsparzielen von Treibhausgasen bringen werden. Dies ist auch dringend notwendig, denn die Hälfte der Strecke, die wir mit Blick auf die Klimaziele zu gehen haben, beruht auf Einsparungen von Energie in allen Sektoren. Der Expertenrat für Klimafragen hat jüngst in seinem Bericht feststellen müssen, dass hier noch längst nicht alle Schritte gegangen sind. So verfehlte der Gebäudesektor 2022 – im dritten Jahr hintereinander – die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung, und beim Thema Energieeffizienz wurden weitere konkrete Maßnahmen deutlich angemahnt.

Beide Kabinettsentwürfe sind Meilensteine, bei beiden sieht die dena allerdings auch noch Handlungs- bzw. Nachbesserungsbedarf, der in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen berücksichtigt werden sollte.

Zum EnEfG: Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen ist richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit. Allerdings muss dieser Rechtsrahmen von praktischen Unterstützungsangeboten auf allen Ebenen flankiert werden, bei Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie bei Unternehmen. Dies erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen. Hier ist auch der Bund mit weiteren Angeboten wie einem stimmigen Regelungssystem, praktischen Maßnahmen und Hilfen zur Marktentwicklung gefragt.

Die jetzt im EnEfG enthaltenen Regelungen sind allerdings nicht ausreichend, um die geltenden, ambitionierten Ziele zu erreichen oder künftige, noch ambitioniertere Ziele zu erfüllen. Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gibt es davon nur noch wenige. Positiv ist die verpflichtende Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen bei größeren Energieverbrauchern, denn das schafft Transparenz und ist häufig der erste Schritt zu eigenen Aktivitäten.

Viele wichtige Energieeffizienzthemen fehlen aber auch im aktuellen EnEfG-Entwurf: Um weitere Effizienzpotenziale zu erschließen, sollten auch der Ausbau digitaler und interaktiver Informations- und Beratungsangebote, die Energiedatentransparenz inklusive Smart Meter-Nutzung, aber auch die Marktentwicklung bei Energiedienstleistungen – von Energieberatung bis Energieeinsparcontracting – viel stärker vorangetrieben werden.

Zum GEG: Der Entwurf markiert mit der 65%-Erneuerbaren-Regelung einen notwendigen Paradigmenwechsel hin zum verpflichtenden Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor. Positiv zu bewerten ist, dass für Gebäude sowohl im Bestand als auch im Neubau eine große Breite an Realisierungsmöglichkeiten vorgesehen wird, die der Vielfalt des Gebäudesektors Rechnung trägt. Allerdings wird der Gesetzentwurf mit seinen verschiedenen Einzelregelungen bezüglich Wirkung und Zielerfüllung im parlamentarischen Verfahren sicher noch Anpassungen erfahren.

Mit den aktuell gültigen Förderprogrammen für den Heizungstausch sind gute Anreize für Eigentümerinnen und Eigentümer gesetzt, schon jetzt in Energieeffizienz und in die Erneuerbaren-Nutzung im Gebäude zu investieren. Die heute parallel zum GEG beschlossenen Eckpunkte für eine nach sozialen Kriterien angepasste Förderung bedürfen allerdings bedauerlicherweise noch einer Konkretisierung. Besser wäre es sicher gewesen, die Förderthematik vor einer öffentlichen Diskussion der Einzelvorhaben nachvollziehbar kommuniziert zu haben. Die Förderrichtlinie richtet sich maßgeblich nach dem Alter bestehender Heizungen und berücksichtigt bislang soziale Kriterien wie Einkommen oder Vermögen nicht in ausreichendem Maße.

Darüber hinaus wird es wichtig sein, das GEG nun mit der kommunalen Wärmeplanung zu verknüpfen. Kommunale Wärmepläne erhöhen die Planungssicherheit von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Aus den Plänen wird klar ersichtlich, welche Wärmeversorgung für sie infrage kommt. Eine erfolgreiche kommunale Wärmeplanung trägt damit zu einer erfolgreichen Umsetzung des GEG bei.“

Quelle: dena


Fixierung auf Heizungstausch wird zum Fiasko für Gebäudebestand

Die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgestellte Zusatzförderung in Form eines Bonus für den Heizungstausch kritisiert der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) scharf.

„Die Strategie der Bundesregierung ist einseitig und droht, zum Fiasko für den Gebäudebestand in Deutschland zu werden”, sagt Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.

„Ein zusätzlicher Bonus zu den bereits sehr ungleichen Fördersätzen von Heizungen zur Gebäudehülle ist alles andere als sinnvoll. Gerade, weil noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet sind. Dies zeigt, dass das Vorgehen der Bundesregierung nicht zu Ende gedacht ist.”

Politik kann die Physik nicht aushebeln

Jan Peter Hinrichs weiter: „Mit dem jetzt vorgestellten Förderungetüm werden nur kurzfristig die Investitionskosten unterstützt. Der Bedarf an Energie und damit die laufenden Kosten werden jedoch nicht gesenkt. Richtig wäre es, erst den Energiebedarf der Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen zu senken, dann kann auch eine Wärmepumpe ihre volle Wirkung entfalten. Und auch die vielerorts überlasteten Stromnetze würden vor dem Kollaps bewahrt. Die Politik muss hier eindeutig nachbessern und auch Dämmung, Fenster & Co. mit in der Strategie der Wärmewende gleichberechtigt berücksichtigen.”

Quelle: BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle


VNW-Direktor Andreas Breitner zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Heizungstausch

Das Bundeskabinett hat heute die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Von 2024 an soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt allerdings keine sofortige Austauschpflicht bei Bestandsgebäuden. Falls die Heizung kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger jedoch beendet sein.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter Norddeutschlands tragen das Ziel der Bundesregierung mit, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu gehört, dass danach alle Heizungen in Wohngebäuden vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Schwierig wird es für uns, wenn die Politik in engen Grenzen den Weg vorschreibt, auf dem Klimaneutralität erreicht werden soll. Das heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zum Heizungsaustausch kann daher nur ein erster Entwurf sein, der im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens grundlegend überarbeitet werden muss.

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Papier ist kein Gesamtpaket für eine erfolgreiche Energiewende. Bei der öffentlichen Förderung bleibt man im Nebulösen und verunsichert so Bürgerinnen und Bürger sowie die sozialen Vermieter. Das alles ist eine Wette auf die Zukunft, weil niemand weiß, ob beispielsweise Wärmepumpen in Altbauten oder im Geschosswohnungsbau effizient im Sinne des Klimaschutzes arbeiten können.

Die norddeutschen Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern müssen in den kommenden Monaten ihren Einfluss in Berlin nutzen, damit die Energiewende praktisch machbar wird und sowohl die sozialen Vermieter als auch die Mieterinnen und Mieter nicht überfordert.

Soziale Vermieter fordern maximal Technologieoffenheit

Wir fordern maximale Technologieoffenheit. Niemand, wirklich niemand kann heute sagen, was kluge Köpfe in den kommenden Jahrzehnten noch alles erfinden werden, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Wer jetzt auf einige wenige Technologien setzt, der gefährdet wissentlich die Energiewende.

Zudem ist eine massive öffentliche Förderung bei der Umsetzung der Energiewende vonnöten. Wer nicht will, dass am Ende die Mieterinnen und Mieter von den Klimaschutzkosten überfordert werden und ihre Wohnung aufgeben müssen, muss gewaltige finanzielle Förderprogramme auflegen.

Die bislang vom Bund jährlich vorgesehenen rund 15 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau sind geradezu lächerlich. Experten haben ausgerechnet, dass allein in Hamburg im Bereich des Wohnens Investitionen in Höhe von mehr als 40 Milliarden Euro nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Wir schätzen, dass in ganz Norddeutschlands bis zu 100 Milliarden Euro aufgebracht werden müssen.

Wir erkennen an, dass die Landesregierungen in Hamburg, Kiel und Schwerin in den vergangenen Wochen vorbildlich reagiert und ihre Förderprogramm massiv ausgeweitet haben. Aber das, was jetzt uns bevorsteht, wird, wenn die Länder es allein wuppen sollen, deren Haushalte sprengen.

Keine weitere Verschärfung von Klimaschutzauflagen

Zudem muss das Bundeswirtschaftsministerium sofort auf eine weitere Verschärfung der Klimaschutzauflagen für Wohngebäude verzichten. Die sozialen Vermieter wollen und können ihre Mieten nicht massiv erhöhen, damit die Umsetzung dieser Auflagen bezahlt werden kann. Ich kann den Regierenden in Berlin nur zurufen: Vergesst die normal verdienenden Menschen nicht!

Kontraproduktiv und geradezu unlauter sind Vorschläge, wie jüngst von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina unterbreitet, die Umlage der Modernisierungskosten zu deckeln. Glaubt Frau Gallina allen Ernstes, dass die Vorstände und Geschäftsführer von am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen nur einfach in den Keller gehen und den Geldsack öffnen müssen?

Es ist ein unwürdiges und durchschaubares Spiel, so zu tun, als würden hohe Klimaschutzauflagen nicht zu höheren Mieten führen. Natürlich weiß Frau Gallina, dass die Grünen bei der nächsten Bürgerschaftswahl keine Chance haben werden, wenn die Mieterinnen und Mieter mit dem Klimaschutz finanziell überfordert werden.

Aber so zu tun, dass es keinen Zusammenhang zwischen Aufwendungen für Klimaschutz und einem Anstieg von Mieten gibt, das ist schon dreist. Mehr Klimaschutz und höhe Wohnkosten sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Mehr Ehrlichkeit in der Debatte über die Energiewende

Ich fordere die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker auf, die Debatte über die Umsetzung der Energiewende mit mehr Ehrlichkeit zu führen. Wer den Menschen Luftschlösser verspricht, darf sich am Ende nicht wundern, wenn diese sich an das Märchen ‚Des Kaisers neue Kleider‘ erinnert fühlen und sagen: ‚Der hat ja gar nichts an!‘

Wenn in Berlin ernsthaft behauptet wird, dass eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung langfristig eine kalkulierbarere und kostengünstigere Wärmeversorgung ermöglicht, dann macht man sich zu einem unseriösen Wahrsager mit einer Glaskugel.“

Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)


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