Berlin (pm) – Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat erste Vorschläge geteilt zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Bauen in Deutschland ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Das liegt auch am geltenden Bauvertragsrecht. Es trägt dazu bei, dass Neubauten oft sehr hohen Standards genügen müssen. Mit dem Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Der Neubau von Wohnungen soll dadurch bezahlbarer werden. Gleiches gilt für den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken. Mit dem Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen werden.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, bewertet die konkreten Vorschläge sehr positiv. „Das ist ein großartiger berufspolitischer Erfolg, der in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erlangt werden konnte. Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. Ich bin mir sicher, dass wir in ein, zwei Jahren über viele spannende Best-Practice-Beispiele verfügen. Heute kann man von einer Zeitenwende für mehr Innovation und Einfachheit beim Bauen sprechen.“
Folgende konkrete Vorschläge wurden heute aus dem Justizministerium kommuniziert:
„Um einfaches und innovatives Bauen zu erleichtern, soll das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden. Es soll einfacher möglich sein, rechtssicher auf Baustandards zu verzichten, die für die Gebäudesicherheit nicht notwendig sind und die gesetzlich nicht zwingend sind. Das Gebäudetyp-E-Gesetz ändert also nichts an den öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die alle Bauvorhaben einhalten müssen.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz sieht im Wesentlichen drei Änderungen des Bauvertragsrechts vor: (1) der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ soll konkreter gefasst werden. Es soll erreicht werden, dass reine Komfort-Standards im Allgemeinen nicht als „anerkannte Regeln der Technik“ gewertet werden; (2) ferner soll in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtert werden; (3) schließlich soll ein Abweichen von „anerkannten Regeln der Technik“ nicht mehr automatisch ein Sachmangel sein.“
Und weiter: „Im BGB soll eine neue Vermutungsregelung geschaffen werden, die auf alle Bauverträge Anwendung finden soll. Künftig soll die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine „anerkannten Regeln der Technik“ sind; für sicherheitsrelevante technische Normen soll eine gegenteilige Vermutung gelten.“
Quelle: Bundesarchitektenkammer
Bauindustrie: E wie einfaches Bauen – für bezahlbaren Wohnraum
E wie einfaches Bauen – das ist ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland und kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. In den letzten Jahrzehnten wurden Anforderungen an die Gebäude aus Unsicherheit in der Rechtsprechung immer weiter nach oben geschraubt und das Bauen unnötig verteuert. Aus rein technischer Sicht war und ist dies nicht sinnvoll gewesen, einfaches Bauen wäre auch so immer möglich gewesen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers für den Gebäudetyp E soll nun eine neue Rechtssicherheit schaffen und klarstellen, dass kein Mangel vorliegt, sollten mal nicht alle Normen im Sinne der sog. „anerkannten Regeln der Technik“ beim Bau eines Gebäudes eingehalten werden. Dies hat in der Vergangenheit zu einem typisch deutschen Juristenphänomen geführt, dem Mangel ohne Schaden – unerklärlich für jeden Otto Normalverbraucher. Ob der Entwurf das gewünschte Ergebnis herbeiführen wird, werden wir genau prüfen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Baugewerbe zum Gebäudetyp-E-Gesetz: Baubranche hofft auf einen praxistauglichen Gesetzentwurf
„Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Der Gesetzentwurf kann ein Weg sein, den Menschen in Deutschland die Freiheit zu geben, das zu bauen, was sie wollen und brauchen – und was sie auch bezahlen können. Es muss wieder möglich sein, dass (Sicherheit-)technisch Notwendige zu bauen und nicht immer nur das technisch absolut Machbare.
Wir meinen, dass dies am besten erreicht werden kann, wenn die Länder den Gebäudetyp E durch entsprechende Vorgaben in ihren Landesbauordnungen unterstützen. Wir begrüßen die Initiative von Bundesminister Buschmann ausdrücklich und fordern die Länder auf, umgehend aktiv zu werden.
Damit der Gebäudetyp E in der Praxis auch funktioniert, müssen die von den anerkannten Regeln der Technik abweichenden Vereinbarungen zwingend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und vereinfacht werden.“
Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
BFW: Gebäudetyp E – Endlich einfacher und erschwinglicher Bauen für alle ermöglichen
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gebäudetyp E. „Das ist ein zentraler und wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Baukrise. Endlich einfacher und erschwinglicher Bauen wird die Kräfte freisetzen, die wir benötigen um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Wichtig bleibt allerdings, dass von den Vereinfachungen alle profitieren, nicht nur die sachkundigen Unternehmen, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher“ erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Bundesjustizminister Buschmann geht mit diesem Entwurf mutig an den Kern des Problems der unnötig hohen Baukosten. Dieser Entwurf springt aber zu kurz, wenn nicht die privaten Bauherren davon ebenfalls profitieren können. Denn am Ende jeder Wertschöpfungskette steht immer der Verbraucher und die Verbraucherin.
Die Chance endlich wieder einfacher und erschwinglicher bauen zu können und das rechtssicher zu vereinbaren, sollten auch die Bürgerinnen und Bürger erhalten. Die Studie von Prof. Leupertz zum Gebäudetyp E hat gezeigt, es ist möglich: Die juristischen Hürden können überwunden werden“, fordert Dirk Salewski.
„Der Vorteil des Regelstandards liegt nicht nur in der Kostenreduzierung durch Einsparungen beim Material, sondern ebenso hat der geringere Ressourcenverbrauch auch positive Effekte für die Umwelt. Wir haben es immer wieder betont. Beides geht eben nicht: Allerhöchster Standard bei gleichzeitig geringen Kosten. Wie es aber gelingen kann, rechtsicher einen guten Standard zu vereinbaren, der zwar nicht maximales Premium, aber doch von guter Qualität ist, zeigt die Studie von Professor Leupertz. Wir haben die Chance jetzt endlich Wege zu eröffnen für kostengünstigere Neubauten“, sagt Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
Soziale Vermieter zum Gesetzentwurf für einfaches Bauen
Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister MarcoBuschmann (FDP) jetzt zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt hat. Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.
„Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung und dürfte es norddeutschen Wohnungsunternehmen ermöglichen, preiswerter zu bauen, ohne dass die Wohnqualität sinkt. Viele Normen des Bauens – vor allem bei der Haustechnik – führen nicht zwingend zu den gewünschten Ergebnissen, verteuern aber massiv den Wohnungsbau.
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
Gerade bei der Haustechnik wie Lüftern, Fahrstühlen komplizierter Heizungsanlagen haben wir in den vergangenen Jahren eine enorme ‚Aufrüstung’ erlebt. Das Problem: sie sind nicht nur beim Bau teuer, sondern auch in der Unterhaltung. Sie müssen regelmäßig gewartet und in viel kürzeren Abständen als das Gesamtgebäude erneuert werden.
Die VNW-Unternehmen plädieren daher für eine ‚Kultur des klugen Weglassens“. Was nicht eingebaut wird, kann nicht kaputt gehen und verursacht keine Kosten.
Künftig sollten Wohngebäude kompakter sein und mit weniger Fensterfläche ausgestattet werden. Die eingebaute Technik wiederum sollte einfach und robust sein – vor allem aber das Nutzungsverhalten der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen. Im Sinne von Nachhaltigkeit ist es, langlebige, sortenreine und recyclebare Materialien für den Bau von Wohngebäuden zu verwenden.
Beim jüngsten norddeutschen Wohngipfel hatten sich die zuständigen Bauministerinnen und Bauminister von Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bremen darauf verständigt, die jeweiligen Landesbauordnungen zu entschlacken und einander anzupassen. In Kombination mit dem, was Bundesminister Buschmann jetzt in Berlin vorgestellt hat, könnte das wirklich einen Schub für das bezahlbare Bauen und Wohnen bringen.“
Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)