26. April 2024

Köln: Rat entscheidet über die Schulbaugesellschaft

Ein weiterer Baustein, damit der Schulbau an zusätzlichem Tempo gewinnt

Köln (pm) – Der Rat der Stadt Köln wird am Donnerstag, 8. September 2022, über die Gründung einer Schulbaugesellschaft mbH entscheiden. Flankierend zur Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll sie diese beim Schulbau unterstützen.

Geplant ist, dass die neue Bauprojektgesellschaft zum 1. Januar 2023 ihren Betrieb und ihr operatives Geschäft aufnimmt. Eine Aufgabe soll sein, Schulbauprojekte zu realisieren, bei denen Investor*innen die notwendigen Grundstücke einbringen oder die sich in Quartieren in Entwicklung befinden. Zum Umfang der vorgesehenen Beauftragungen gehören auch jeweils etwaige erforderliche Interimsbauten und bauliche Nebenanlagen wie Sporthallen, -plätze oder Freiflächen für die Stadt Köln. Welche Aufträge die Schulbaugesellschaft tatsächlich abwickeln soll, entscheidet der Rat der Stadt Köln in einer gesonderten Beschlussvorlage.

Tätig werden soll die Schulbaugesellschaft für den städtischen Schulbau, also nicht für Dritte. Insofern soll die GmbH nicht wirtschaftlich tätig sein. Sie soll kein Eigentum an Immobilien und Liegenschaften erwerben und es sollen keine Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht werden. Auch soll kein städtisches Personal auf die Gesellschaft übergeleitet werden. Der Einfluss der Stadt auf die Gesellschaft soll durch die Beteiligung der Stadt von 100 Prozent über die Gremien gewährleistet werden.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Der für uns alle so wichtige Schulbau in unserer Stadt wird mit der neuen Schulbaugesellschaft zusätzliches Tempo gewinnen. Ihre Gründung ist ein effektiver Baustein, aber daneben werden wir auch andere kreative Wege gehen, um vorhandene Plätze zu sichern und neue Plätze zu schaffen. Es gibt keine Denkverbote, wenn es um die Bildungsmetropole Köln geht.“

Für die neue Schulbaugesellschaft mbH sind nach derzeitigen Planungsstand neben üblicher externer Fachexpertise zehn Vollzeitstellen im Bauprojektmanagement sowie eine Geschäftsführung vorgesehen. Diese soll aus einer hauptamtlichen Geschäftsführung bestehen sowie zudem einer nebenamtlichen Geschäftsführung, die der Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft angehört. So soll sichergestellt werden, dass alle stadtinternen Abstimmungen und Prozesse innerhalb der Verwaltung weiterhin effizient erfolgen. Anfallende Sach- und Personalkosten werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft veranschlagt und durch eine vollständige Kostenerstattung der Gebäudewirtschaft finanziert.

 

Pressemitteilung: Stadt Köln