Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesumweltminister Carsten Schneider vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich einsparen und damit Deutschland moderner und unabhängiger von unsicheren fossilen Importen machen. Insgesamt kann Deutschland so im Jahr 2030 knapp sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin einsparen. So werden in den anstehenden Ausschreibungen rund 2.000 Windräder mehr ausgeschrieben als bislang vorgesehen. Dazu kommen unter anderem das neue Förderprogramm mit sozialer Staffelung für rund 800.000 Elektroautos und zusätzliche Unterstützung für die Industrie beim Umstieg auf moderne Klima-Technologien. 23 Maßnahmen werden zudem die Wälder, Moore und Böden fit machen im Einsatz gegen den Klimawandel. Für alle neuen Maßnahmen werden zusätzlich insgesamt acht Milliarden Euro für die nächsten vier Jahre bereitgestellt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Dieses Programm wird einen neuen Schub für den Klimaschutz auslösen, der uns unabhängiger macht von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten. Wir machen die Wirtschaft moderner, die Gesellschaft krisenfester und wir helfen der Natur, dass sie uns helfen kann. Was mir mindestens so wichtig ist: Es ist uns als Bundesregierung gelungen, dieses Programm ohne großen Streit zu erarbeiten. Das Thema Klimaschutz hat in den vergangenen Jahren zu stark polarisiert. Dieses Paket kann einen Beitrag gegen die Polarisierung leisten. Zum einen, weil wir mit sozialer Staffelung die kleinen und mittleren Einkommen besonders im Blick haben bei der Förderung. Zum anderen, weil wir nicht mit erhobenem Zeigefinger vorgehen, sondern mit der ausgestreckten Hand Klimaschutz konkret ermöglichen. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge zu diesem Gemeinschaftswerk.“
Laut Klimaschutzgesetz war die Bundesregierung verpflichtet, ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode ein Programm vorzulegen, das die im Vorjahr auf Basis der Projektionsdaten 2025 festgestellte Lücke zum 65-Prozent-Minderungsziel in Höhe von 25 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 schließt.
Für die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms werden ab 2027 bis einschließlich 2030 zusätzliche Mittel im Klima- und Transformationsfonds in Höhe von insgesamt 7,6 Milliarden Euro sowie zusätzlich 400 Millionen Euro aus dem Sondervermögen bereitgestellt. Damit gibt es für die kommenden Jahre finanzielle Planungssicherheit. Hiervon werden für Förderprogramme im Industriesektor zur Unterstützung von Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien sowie für die Förderung der Kreislaufwirtschaft insgesamt 2,9 Milliarden Euro bereitgestellt und für Maßnahmen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft insgesamt 4,7 Milliarden Euro. Für die Verstetigung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) im Jahr 2030 werden zudem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 400 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt.
Auf der anderen Seite spart Deutschland durch die Wirkung der beschlossenen Maßnahmen allein im Jahr 2030 rund drei Milliarden Euro an Erdgas-Importen beim Durchschnittspreis des vergangenen Jahres, bei den aktuellen Preisen sogar rund 4,5 Milliarden Euro – und anschließend jedes Jahr wieder. Auch für Benzin werden Jahr für Jahr Milliardensummen eingespart, die ansonsten ins Ausland gehen würden.
Mit Hilfe des Klimaschutzprogramms können Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihren Treibhausgasausstoß verringern, sondern auch unabhängiger werden von stark schwankenden Weltmarktpreisen für fossile Energien. Der Betrieb eines Elektroautos zum Beispiel schont nicht nur das Klima, sondern ist auch kostengünstiger als der Betrieb eines ähnlichen Verbrenners. Das gilt auch, wenn die Preise für Benzin und Diesel günstiger sind als in der aktuellen Krise. Landwirte werden dabei unterstützt, ihre Bewirtschaftung auf wiedervernässten Moorflächen umzustellen. Industriebetriebe können mit Hilfe von Fördermitteln moderne, effiziente und klimafreundliche Produktionstechnik installieren. So gehen im Klimaschutzprogramm, wirtschaftliche Modernisierung und der Erhalt unserer Lebensgrundlagen Hand in Hand.
Das Klimaschutzprogramm umfasst 67 Maßnahmen aus allen relevanten Bereichen. Sieben Bundesministerien (BMWE, BMWSB, BMV, BMLEH, BMAS, BMF und BMUKN) haben zum Programm beigetragen. Dazu zählen unter anderem die folgenden Maßnahmen, die nun in der jeweiligen Federführung umgesetzt werden:
Energie: Zentrale Maßnahme ist die zusätzliche schrittweise Ausschreibung von 12 Gigawatt Windstrom an Land in den anstehenden Ausschreibungsrunden. Das entspricht rund 2.000 Windrädern mit einer Stromproduktion, die der derzeitigen Erzeugung von rund 15-20 Gaskraftwerken entspricht. Der zusätzliche Windstrom wird Deutschland dabei helfen, im Jahr 2030 deutlich weniger Erdgas und Kohle zu verbrennen und somit Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen CO2 zu vermeiden. Genügend geeignete Wind-Projekte wird es geben: Im vergangenen Jahr wurde mit 20 Gigawatt ein neuer Rekord bei den Genehmigungen erreicht. Auch ökonomisch ist die Sonderausschreibung ein Gewinn. Denn die deutsche Volkswirtschaft spart allein durch diese Maßnahme Jahr für Jahr rund 1 Mrd. Euro für den Import von Erdgas, wenn man den durchschnittlichen Großhandelspreis des letzten Jahres zugrunde legt. Der zusätzliche Windstrom hat auch Auswirkungen auf den Börsenstrompreis: Nach Einschätzung von Forschungsinstituten führen 12 Gigawatt mehr Windenergieanlagen an Land bis 2030 zu einem um 0,6 Cent niedrigeren Börsenstrompreisen pro Kilowattstunde. Die Kosten des Zubaus sind inzwischen sehr gering, so dass ein guter Kosten-Nutzen-Effekt erreicht wird. Zusammen mit den ohnehin vorgesehenen Ausschreibungen kann so das Ziel erreicht werden, im Jahr 2030 insgesamt 115 Gigawatt Wind an Land installiert zu haben.
Industrie: Die Elektrifizierung von Industrieprozessen ist eine Chance, die Modernisierung der deutschen Industrie mit Klimaschutz-Fortschritten und der Vermeidung von teuren Erdgas-Importen zu verbinden. Die Bundesregierung wird diese Investitionen in die Dekarbonisierung der Prozesswärme und Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen mit einem zusätzlichen Förderinstrument unterstützen, das im Zuge der Haushaltsaufstellung 2027 erarbeitet wird. Die Erarbeitung erfolgt seitens BMWE in Rückkopplung mit BMUKN und BMF. Im Jahr 2030 können allein durch diese Maßnahme mindestens 4,3 Millionen Tonnen CO2 vermieden und 2,5 Milliarden Kubikmeter weniger Erdgas importiert werden.
Verkehr: Wichtiger Teil des Klimaschutzprogramms ist das neue Förderprogramm für Elektroautos mit sozialer Staffelung, das sich an Privatleute richtet, die sich ohne Förderung kein neues Elektroauto leisten könnten. Die insgesamt drei Milliarden Euro werden in den nächsten Jahren für die Förderung von 800.000 Elektroautos reichen. Damit lassen sich allein im Jahr 2030 mehr als 800 Millionen Liter Benzin einsparen.
Weitere wichtige Maßnahme ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur: Während das Laden an Autobahnen oder in Einfamilienhäusern meist schon unkompliziert möglich ist, ist der Ausbau von Ladeinfrastruktur in bereits bestehenden Mehrfamilienhäusern eine enorme Herausforderung. Ein neues, bereits in der Finanzplanung verankertes Förderprogramm mit einem Volumen von einer halben Milliarde Euro in Verantwortung des BMV soll dies nun unterstützen und so den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität erleichtern.
Auch das Deutschlandticket ist Teil des Klimaschutzprogramms. Seine langfristige Fortführung und Finanzierung bis 2030 spart pro Jahr eine Million Tonnen CO2. Das entspricht etwa 435 Millionen Liter Benzin oder fast 10 Millionen Tankfüllungen.
Einen großen Beitrag zum Klimaschutz wird das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasquote liefern. Diese Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und das Tanken so schrittweise klimaverträglicher zu machen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Optionen zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Im Jahr 2030 werden so 6,3 Millionen Tonnen CO2 eingespart, das entspricht umgerechnet 2,7 Milliarden Liter Benzin.
Gebäude: Ein neues Fernwärmepaket soll die Wärmenetze ausbauen und den Anteil erneuerbarer Energien und von Abwärme in den Wärmenetzen steigern. Die zentrale Maßnahme ist die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verankerte Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Sie setzt Anreize für den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie für den Ausbau und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Diese Maßnahme spart umgerechnet rund eine Milliarde Kubikmeter Erdgas beziehungsweise 2,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030.
Landwirtschaft: Viele landwirtschaftliche Maschinen laufen noch mit Diesel. Ein Förderprogramm des BMLEH, das den Umstieg auf elektrische Antriebe unterstützt, wird ausgeweitet.
Natur: Intakte Wälder, Moore und Böden können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten, weil sie Kohlenstoff binden. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, wird die Förderung dafür massiv ausgebaut: Im Wald werden anfällige Monokulturen in klimastabile Mischwälder umgebaut. Wasser soll besser im Wald gespeichert werden durch den Rückbau von Entwässerungsgräben. Ein weiteres neues Förderprogramm soll die sogenannte „nasse Landwirtschaft“ unterstützen, die auf Mooren arbeitet und neue Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte aufbaut. Wenn so trockengelegte Moore wiedervernässt werden, reduziert das die Treibhausgasemissionen auf diesen Flächen erheblich. Langfristig können Moore auch Kohlenstoff binden, sie sorgen zudem dafür, dass sich Grundwasser neu bilden kann.
Weichenstellungen zur Klimaneutralität 2045: Das Programm enthält in verschiedenen Sektoren Maßnahmen, die strategische Weichenstellungen zur Erreichung der Klimaneutralität darstellen und bis 2040 wichtige Klimaschutzbeiträge leisten. Dazu zählt der künftige Einsatz klimaneutraler Brennstoffe in Kraftwerken und die weitere Flexibilisierung des Stromsystems, die Umsetzung von Elektrifizierung, Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen und CO2-Abscheidung und Speicherung in Industrieprozessen und die Elektrifizierung landwirtschaftlicher Maschinen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die Bundesregierung macht mit diesem Programm einen wichtigen Fortschritt. Aber ich bin nicht naiv. Weitere Fortschritte werden nötig, aber auch möglich sein. Klimaschutz braucht einen langen Atem, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, immer wieder nachzusteuern, wenn es neue Bedarfe, Möglichkeiten und Erkenntnisse gibt. Für die weitere Ausgestaltung ist mir wichtig, dass der soziale Ansatz, den wir mit der sozialen Staffelung beim Elektroauto-Förderprogramm angewandt haben, als Blaupause auch für weitere Politikfelder dient. Denn Klimaschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er fair und für alle organisiert wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den neuen Möglichkeiten aus diesem Programm noch mehr Menschen als bisher zum Mitmachen motivieren werden.“
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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GdW: Verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend
Das Bundeskabinett beschließt heute das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist jedoch klar: Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sind vor allem eine realistische Priorisierung und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend.
„Für die Wohnungswirtschaft müssen drei Faktoren im Gleichgewicht stehen: Klimaschutz, Finanzierbarkeit und Investitionssicherheit. Dieses Gleichgewicht gerät unter Druck, weil zentrale Bewertungsgrundlagen wie der Projektionsbericht 2025 auf dem bisherigen GEG basieren und nicht mehr die aktuelle Realität widerspiegeln. Die wachsende Lücke zwischen diesen veralteten Zahlen und den tatsächlichen Anforderungen führt dazu, dass die Unternehmen in eine Situation zunehmender Unsicherheit geraten, was Planung und Finanzierung angeht“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Entscheidend ist deshalb ein konsistenter, langfristig angelegter Maßnahmenpfad mit darauf abgestimmter Förderkulisse, der Planungssicherheit schafft und Investitionen absichert. Das enge Zusammenspiel von Förderprogrammen wie BEG und BEW muss eine verlässliche Grundlage für Unternehmensentscheidungen in die Dekarbonisierung von Gebäuden sein – und kein Wackelkandidat“, sagt Gedaschko.
Positiv bewertet der GdW, dass der Fokus weiterhin auf Einzelmaßnahmen liegt: Rund 92 Prozent der jährlichen Einsparungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen so erzielt werden. Zusätzlich sind eine Erweiterung der steuerlichen Förderung (§ 35c EStG) und einkommensabhängige Boni für Effizienzmaßnahmen vorgesehen.
Kritisch bleibt jedoch, dass viele Maßnahmen stark von externen Faktoren abhängig sind, etwa Stromnetzen und Energiepreisen, die außerhalb der Steuerungsmöglichkeiten der Wohnungsunternehmen liegen.
ZIA: „Viele gute Signale, es fehlen aber zentrale Weichenstellungen”
Der ZIA begrüßt grundsätzlich das heute im Kabinett vorgelegte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. “Insbesondere werden mit dem 10‑Prozent‑Bonus für Worst Performing Buildings, der sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern zugutekommt, dringend notwendige Einzelmaßnahmen gezielt angestoßen”, so ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. ”Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass wir die Investitionen dorthin lenken müssen, wo jeder eingesetzte Euro die größtmögliche CO₂‑Minderung erzielt.”
Die Maßnahmen, die für mehr Klimaschutz notwendig sind, liegen bereit. Was die Unternehmen brauchen, ist Planungssicherheit. “Langfristige Investitionen im Immobilienbereich werden dann getätigt, wenn die politischen Rahmenbedingungen stabil sind,” so Schöberl weiter. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht muss zügig erfolgen. Sie bietet die Chance, wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen – entscheidend ist, Unternehmen Freiräume zu lassen, damit die Umsetzung mit möglichst geringen administrativen und finanziellen Belastungen gelingt.
Der ZIA unterstützt die vom Bundesumweltministerium als zentrale Maßnahme genannte Stärkung der Förderung der Wärmenetze (BEW) und ihre gesetzliche Regelung. Die Förderung ist eine wichtige soziale Flankierung, die Mieter bei den Kosten der Wärmewende unterstützt.
Beim geplanten 30-prozentigen Einkommensbonus ergibt sich jedoch eine soziale Schieflage: Der neue Bonus kommt ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zugute, es fehlt jedoch eine Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft. Deren Forderungen nach einer Gleichstellung wurden bislang nicht berücksichtigt.
Schließlich bleibt die Finanzierung der Gebäudewende noch zu unklar. Ein klares Bekenntnis, dass Einnahmen aus der CO₂‑Bepreisung zweckgebunden in den Gebäudesektor zurückfließen, steht weiter aus.
Positiv zu sehen sind dagegen laut Schöberl die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen: Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU‑Mindestmaß sowie die Anhebung der Grenze für sofort abzugsfähige Sanierungskosten nach einem Gebäudekauf auf 30 Prozent setzen wichtige wirtschaftliche Impulse. Noch sinnvoller wäre es, wenn die Kosten für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von einer prozentualen Grenze schon vollständig im Jahr ihrer Entstehung als sofort abziehbarer Aufwand oder zumindest über höhere Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt werden könnten.
BDB: So wird das nichts!
Die Bundesregierung hat heute ihr Klimaschutzprogramm 2026 veröffentlicht. Sie setzt im Gebäudebereich an wichtigen Punkten an – etwa bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der Wärmewende, der energetischen Stadtsanierung und der sozialen Flankierung. Das ist richtig. Aber für eine echte Bauwende reichen das Programm und seine Finanzierung absolut nicht aus!
Der Gebäudesektor bleibt beim Klimaschutz unter erheblichem Druck. Erst vor wenigen Tagen zeigten die neuen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes deutlich: Der Klimaschutz in Deutschland verliert an Tempo. Besonders alarmierend ist, dass sich die Klimaschutzlücke vergrößert und der Handlungsdruck im Gebäudesektor weiter steigt.
Umso wichtiger wäre ein stringentes Gesamtkonzept für klimagerechtes Planen und Bauen gewesen. Genau das fehlt: Bestandserhalt, Umbau, Kreislaufwirtschaft, Materialeffizienz und Lebenszyklus-CO₂ müssten viel stärker ins Zentrum rücken. Vor allem aber ist die finanzielle Ausstattung des Programms nicht ausreichend.
Agora Energiewende beziffert den durchschnittlichen Investitionsbedarf für ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 zuletzt auf rund 11,2 bis 11,3 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (Vgl.: Agora Energiewende, 2024: Investitionen für ein Klimaneutrales Deutschland. Finanzbedarfe und Politikoptionen). Allein der Gebäudesektor erfordert demzufolge im Mittel rund 204 Milliarden Euro Investitionen pro Jahr. Gemessen daran bleibt das Klimaschutzprogramm für den Bau- und Gebäudebereich finanziell deutlich unterdimensioniert.
Wer mehr Klimaschutz im Gebäudebereich will, muss auch Planung, Umbau und Umsetzung verlässlich finanzieren. Der BDB fordert deshalb eine Nachschärfung des Programms: mit mehr Planungs- und Investitionssicherheit, mehr Praxistauglichkeit bei der Umsetzung europäischer Vorgaben und einer klaren politischen Priorität für die Bauwende.
Martin Wittjen, Hauptgeschäftsführer des BDB: „Die entscheidende Schwäche dieses Klimaschutzprogramms ist die Finanzierung. Der Investitionsbedarf im Gebäudebereich ist immens, doch im Programm ist dafür nicht im Ansatz ein ausreichend dimensionierter Finanzrahmen erkennbar. So lassen sich die Klimaziele im Bauen und Betreiben von Gebäuden nicht verlässlich erreichen.“
DENEFF: Richtige Ansätze, aber gefährliche Lücken bei Energieeffizienz und Gebäuden – auch mit Blick auf Energiesicherheit
Das heute vorgelegte Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung setzt aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) einige wichtige Impulse, bleibt jedoch insbesondere im Gebäudesektor deutlich hinter dem Erforderlichen zurück.
Positiv bewertet die DENEFF die zusätzlichen Mittel für die industrielle Transformation, insbesondere für die Dekarbonisierung der Prozesswärme, die aus Sicht der DENEFF bisher stark vernachlässigte Hälfte der Wärmewende. Auch die Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie das geplante eigenständige Bundesgesetz zur Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) setzen richtige Signale für die dringend benötigten Investitionen.
Ebenso begrüßt die DENEFF das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass die Wirkung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Zuge der anstehenden Novelle nicht geschmälert werden darf. Sollte es dennoch zu Minderwirkungen kommen, müssen diese konsequent durch zusätzliche Maßnahmen ausgeglichen werden.
„Die Bundesregierung erkennt an zentralen Stellen die Bedeutung von Energieeffizienz an. Entscheidend ist jetzt, dass diese Ansätze konsequent umgesetzt und nicht durch politische Rückschritte konterkariert werden“, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.
Gleichzeitig bleibt das Programm aus Sicht der DENEFF im Gebäudesektor klar unzureichend. Es setzt kaum neue Impulse und reicht nicht aus, um die bestehenden Zielverfehlungen zu adressieren oder absehbare negative Effekte der Rücknahme der Anforderungen an neue Heizungen durch das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz zu kompensieren. Angesichts der zentralen Rolle des Gebäudesektors für die Einhaltung der Klimaziele und die Senkung der Abhängigkeit von Energieimporten ist das ein erhebliches Risiko.
Kritisch sieht die DENEFF die geplante zeitliche Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude. Dass das entsprechende Bundesgesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten soll und anschließend noch eine Umsetzung auf Landesebene erforderlich ist, führt zu weiteren Verzögerungen.
„Die öffentliche Hand wird bereits seit über 15 Jahren immer wieder als Vorbild hervorgehoben, sie muss jetzt als Motor der energetischen Sanierung schnellstmöglich durchstarten. Dafür braucht es Tempo“, so Noll.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energie- und Versorgungslage betont die DENEFF zudem die Notwendigkeit, zusätzlich zum Klimaschutzprogramm schnell wirksame Effizienzpotenziale jetzt konsequent zu heben. Eine breite „strategische Effizienzreserve“ aus einfach umsetzbaren Maßnahmen könnte den Energieverbrauch in Deutschland schnell und dauerhaft senken – als Ergänzung zum Klimaschutzprogramm und zur Absicherung von Energiepreisen, Versorgungssicherheit und Klimazielen. Der Einsatz von Energiedienstleistern kann die Aktivierung dieser “strategischen Effizienzreserve” in der Wohnungswirtschaft und der Industrie deutlich beschleunigen.
Umso kritischer bewertet die DENEFF aktuelle politische Diskussionen, zentrale Instrumente der Energieeinsparpolitik zu schwächen.
„Gerade in einer angespannten energiepolitischen Lage dürfen etablierte Rahmenbedingungen wie das Gebäudeenergiegesetz oder das Energieeffizienzgesetz nicht infrage gestellt werden. Eine Abschwächung wäre das falsche Signal zur falschen Zeit“, so Noll.
Die DENEFF empfiehlt ferner, das Klimaschutzprogramm 2026 im weiteren Verfahren konsequent am Prinzip „Efficiency First“ auszurichten: mit stärkeren Impulsen für den Gebäudesektor, verlässlichen Investitionsbedingungen für Effizienzmaßnahmen als Grundlage einer effizienten Transformation.