20. April 2024

Klimaschutzgesetz: Bundesregierung bestraft sozial verantwortliche Vermieter – pauschale CO2-Kostenaufteilung ist Investitionskiller

Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat heute das Klimaschutzgesetz beschlossen und sich mit einem zusätzlichen Klimapakt unter anderem darauf geeinigt, eine 50:50-Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern einzuführen.

„Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis ist keine faire oder intelligente Lösung. Es ist ein Investitionshemmnis erster Güte. Ausgerechnet die sozial verantwortlichen Vermieter werden bestraft, die bislang mit geringen Mieten gewirtschaftet haben. Denn die finanzielle Belastung mit 50 Prozent der in Gebäuden verursachten CO2-Emissionen entzieht den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die finanziellen Mittel, die sie für weitere Klimaschutzmaßnahmen benötigen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Wir als sozial verantwortliche Wohnungswirtschaft waren immer diejenigen, die dafür plädiert haben, die Mieter mit den Kosten des CO2-Preises nicht alleine da stehen zu lassen. Der heutige Beschluss ist damit ein Schlag ins Gesicht der Vermieter, die sich sozial und für den Klimaschutz engagieren“, sagt der GdW-Präsident. Denn nach der heute beschlossenen Regelung müssen Gebäudeeigentümer, die bereits viel Geld in die energetische Sanierung ihrer Wohngebäude investiert haben, prozentual genau so viel für die CO2-Emissionen zahlen, wie Vermieter, die untätig waren. Dabei macht gerade in sanierten Gebäuden der individuelle Energieverbrauch der Bewohner beispielsweise durch Warmwasser den allergrößten Teil des CO2-Ausstoßes aus.

Die Wohnungswirtschaft wertet den Beschluss als Anreiz- und Investitionskiller für weitere Klimaschutzmaßnahmen. Die Regelung bestraft in ganz besonders hohem Maße die sozial agierenden Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland sowie strukturschwächeren Regionen in Westdeutschland. Ihre Wohnungen sind durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen seit der Deutschen Einheit auf einem energetisch besonders guten Niveau und dennoch müssen die dortigen Wohnungsunternehmen nun die Hälfte der CO2-Kosten schultern. Dabei haben sie aufgrund der Marktsituation vor Ort keine Möglichkeiten, die Miete entsprechend anzupassen. „Mit der Benachteiligung der Wohnungsunternehmen konterkariert die Bundesregierung also auch ihr eigenes Ziel, für langfristig gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West zu sorgen. Der Beschluss ist damit ein Rückschlag sowohl für den Klimaschutz als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt Axel Gedaschko.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Pressemitteilung: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.