9. Oktober 2024

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum

Berlin (pm) – Am 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an. Ziel ist es, möglichst viel ‚Graue Energie‘ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen. Dabei immer im Blick: die Baukosten. Wer die guten Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Dass bedeutet, KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können. Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0% liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 01.10. zu einem Zinssatz von rund 1,0 %.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.

Informationen zum Programm:

  • Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude.
  • Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude, also z.B. eine Wärmepumpe. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen bei der Gebäudeökobilanzierung/LCA-Bilanzierung (Energieberater).
  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle, die investieren (Unternehmen, aber auch Privatpersonen bspw.) und jene, die das Haus oder die Eigentumswohnung als Ersterwerb kaufen.
  • Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von dem erzielten energetischen Niveau und betragen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es sind Kreditlaufzeiten von 4 bis 35 Jahren bei einer Zinsbindung von 10 Jahren möglich.
  • Eine Kombination mit anderen (Landes-)Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen können Sie unserem BMWSB-Newspaper entnehmen.

Darüber hinaus finden Sie ebenfalls Informationen auf der Website der KfW: www.kfw.de/296

Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Details sind unter www.kfw.de/596 abrufbar. Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW: www.kfw.de/knn


Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen