26. April 2024

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes

Hannover (pm) – Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes beschlossen. Es wird vorgeschlagen, beide Gesetze umfassend zu überarbeiten. Ziele der Novellierung sind unter anderem, das Kammerrecht zu modernisieren, das Fortbildungswesen für den Berufsstand zu stärken sowie Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Der Gesetzentwurf wurde eng mit den Kammern abgestimmt und eine umfangreiche Verbandsbeteiligung wurde durchgeführt. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.

Die wesentlichen Neuregelungen sind:

  • Künftig soll es eine Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer Niedersachsen geben. Damit soll es den Absolventen direkt nach dem Studium möglich sein, auf freiwilliger Basis in die Kammer einzutreten.
  • Das Satzungsrecht soll insbesondere im Hinblick auf die Qualitätssicherung geändert werden. So werden Fortbildungssatzungen vorgeschlagen, mit denen die Kompetenzen der Kammern gestärkt und die Pflicht der Kammermitglieder, sich beruflich fortzubilden, konkretisiert würden. Außerdem sollen Sachgebietsregister eingeführt werden, mit denen ein neues „Qualitätssiegel“ geschaffen würde, das an bereits etablierte Verfahren in anderen Berufsgruppen angelehnt ist (zum Beispiel bei Fachanwälten oder Fachärzten).
  • Verfahrenskosten- und Vollstreckungsregelungen sollen in beiden Gesetzen neu aufgenommen werden.
  • Sitzungen der Kammerorgane sollen künftig aus wichtigem Grund digital durchgeführt werden können. Dieser Vorschlag basiert auf den Erfahrungen der Corona-Pandemie.
  • Anträge im Eintragungsverfahren in die Architektenliste beziehungsweise im Genehmigungsverfahren zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur sollen zukünftig elektronisch gestellt werden.

Pressemitteilung: Niedersächsischen Staatskanzlei