Berlin (pm) – Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.“
Die Regelungen im Einzelnen:
- Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.
- Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.
- Schnelle und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorgt für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung. Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen Verfahren und schaffen Planungssicherheit – ohne Abstriche beim Umweltschutz.
- Mehr Grün in der Stadt
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, ermöglichen wir ihnen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr natürliche Auffangflächen möglich und verhindern damit Schäden durch Überflutungen.
- Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.
- Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
- Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun und erleichtern damit den Kommunen die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Weitere Informationen zum Baugesetzbuch-Upgrade finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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ZIA: Wichtiger Schritt für mehr Tempo
Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen und damit einen zentralen Reformschritt für mehr Wohnungsbau und schnellere Planungsprozesse auf den Weg gebracht. Die BauGB-Novelle ist Teil eines umfassenden „BauGB-Upgrades“, das u.a. digitalisierte und gestraffte Bauleitplanungen, verbindlichere Fristen sowie vereinfachte Umweltprüfungen vorsieht. Zudem soll der Wohnungsbau in angespannten Märkten stärker priorisiert werden. Kommunen können ihn künftig leichter als „überragendes öffentliches Interesse“ einstufen und planungsrechtlich vorziehen.
„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein klares Signal für mehr Tempo im Wohnungsbau. Besonders wichtig ist, dass zentrale Forderungen aus unserer Branche aufgegriffen werden: Vorrang für den Wohnungsneubau in Planungen, straffe Fristen für Genehmigungen und schlankere Umweltprüfungen. Das sind entscheidende Hebel, um Projekte schneller auf den Weg zu bringen“, sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Den Paradigmenwechsel in Bezug auf die Ausweitung der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte sieht der ZIA allerdings sehr kritisch. Zwar begrüßt der ZIA, dass die geplante Ausdehnung des kommunalen Vorkaufsrechts bei „Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vom Tisch ist. Allerdings führt Schöberl aus: „Im Bereich des Vorkaufsrechts sind aber weiterhin weitreichende Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum vorgesehen, die Investitionen und damit letztlich den Neustart beim Wohnungsneubau gefährden werden”, so Schöberl weiter. Der ZIA fordert deshalb, die noch im Kabinettsentwurf enthaltenen Verschärfungen beim Vorkaufsrecht im parlamentarischen Verfahren zu überdenken.
Auch bleibt die Reform aus Sicht des ZIA in einigen zentralen Punkten noch nicht ambitioniert genug: Es fehlen weitergehende Erleichterungen etwa für die einfachere Umnutzung von Bestandsgebäuden, der Überprüfung veralteter Bebauungspläne und rechtssichere Lösungen bei Immissionskonflikten sowie einer maßvollen Erhöhung der baulichen Dichte.
Quelle: ZIA
„Heute ist ein guter Tag für den Wohnungsbau. Mit der BauGB-Novelle räumt die Bundesregierung dem Wohnungsbau den längst überfälligen Vorrang vor konkurrierenden Belangen ein. Aufstockungen werden erleichtert, Planungsverfahren beschleunigt. Das sind echte Fortschritte.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Jetzt muss der Bundestag liefern. Das Gesetz darf nicht in Ausschüssen zerpflückt werden. Was wir nicht brauchen, sind neue Kostenlasten durch überbordende Klimaresilienz-Auflagen oder städtische Ökosystemgebühren, die Bauen in der Stadt wieder unwirtschaftlich machen. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nur, wenn wir das Bauen erleichtern. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung ist ein wichtiger Schritt getan. Die Novelle ist aber nur die halbe Miete, das Bauen wird einfacher, aber noch nicht günstiger. Die Bundesregierung darf sich nicht darauf ausruhen.
Angesichts der einbrechenden Fertigstellungszahlen reicht eine Novelle nicht aus, da diese nur Planungen erleichtert, aber keine Investitionen auslöst. Ohne spürbare Erleichterungen wird der Wohnungsbau nicht aus der Krise finden.
Planer und Investoren brauchen die schnelle, rechtssichere Einführung des Gebäudetyps E als neuen Standard vor 2027. Für private Bauherren ist ein einfaches, verlässliches Förderkonzept unverzichtbar. Die angekündigte Verlängerung der EH-55-Förderung ist überfällig, muss zinsseitig attraktiv sein und die Sonder-Afa muss auf den EH 55-Standard ausgeweitet werden. Als Branche brauchen wir eine einheitliche Baubeginn-Statistik als verlässlichen Pulsmesser dafür, ob die Maßnahmen wirklich ankommen.“
Verbändebündnis mahnt echte Bau- und Bodenwende sowie faire Interessenabwägung an
Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung zur BauGB-Novelle fordert ein Bündnis aus Bundesarchitektenkammer (BAK), Deutscher Umwelthilfe (DUH) und Architects for Future (A4F) eine grundlegende Kurskorrektur. Zwar benennt der Entwurf zentrale Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklung, doch fehlen im Gesetz vielfach die notwendigen Instrumente und rechtlichen Leitplanken zu deren Umsetzung. Das Bündnis warnt davor, die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete und den Neubau einseitig zu privilegieren und gleichzeitig bewährte Beteiligungsstrukturen zu schwächen. Statt einer reinen Beschleunigungslogik bedarf es einer Strategie, die Stadtplanung integriert und zukunftsfähig denkt, dabei den Infrastruktur- und Gebäudebestand konsequent priorisiert und Kommunen durch wirksame bodenpolitische Instrumente nachhaltig stärkt.
Die drei Kernforderungen des Verbändebündnisses:
- Bau- und Bodenwende konsequent umsetzen: Wir brauchen einen „Umbau-Turbo“ statt einseitiger Neubau-Priorisierung sowie deutlich wirksamere Instrumente gegen Bodenspekulation und für Bezahlbarkeit und Gemeinwohl.
- Integrierte Stadtentwicklung statt einseitigem Vorrang: Die Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ darf Umweltbelange und Klimaanpassung nicht strukturell entwerten.
- Qualität durch Mitwirkung sichern: Die Schwächung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einem Verlust an Transparenz und Akzeptanz.
Bau- und Bodenwende konsequent umsetzen: Wir brauchen einen „Umbau-Turbo“ statt einseitiger Neubau-Priorisierung sowie deutlich wirksamere Instrumente gegen Bodenspekulation und für Bezahlbarkeit und Gemeinwohl.
Integrierte Stadtentwicklung statt einseitigem Vorrang: Die Einstufung des Wohnungsbaus als „überragendes öffentliches Interesse“ darf Umweltbelange und Klimaanpassung nicht strukturell entwerten.
Qualität durch Mitwirkung sichern: Die Schwächung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einem Verlust an Transparenz und Akzeptanz.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Gute Planung und schnelles Bauen sind kein Widerspruch – im Gegenteil: Planung schafft Rechtssicherheit, Akzeptanz und verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen und Auftraggeber. Sie ist die Voraussetzung für Tempo und Qualität. Bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung und Baukultur dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gute Stadtentwicklung entsteht dort, wo Verfahren effizient gestaltet, Entscheidungen mutig getroffen und Planungen langfristig gedacht werden. Gerade bei Innenentwicklung, Nachverdichtung, Aufstockung und Umnutzung braucht es diesen integrierten Ansatz.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe:
“Diese Novelle bleibt in einer überholten Logik von Neubau, Flächenverbrauch und Scheinbeschleunigung stecken und verpasst damit die Chance auf eine echte Bau- und Bodenwende. Statt den Umbau und die Weiterentwicklung des Bestands zum Leitprinzip zu machen, werden Umweltprüfungen geschwächt und Beteiligungsrechte eingeschränkt. Das schafft keine zukunftsfähige Stadt- und Siedlungsentwicklung, sondern neue Konflikte und zusätzlichen Druck auf Klima und Freiräume. Was es jetzt braucht, ist ein echtes „Umbaugesetzbuch“, das Flächenverbrauch wirksam begrenzt, den Bestand priorisiert und Klima- und Freiraumschutz verbindlich absichert.“
Andrea Bitter, Sprecherin Politik-Team Architects for Future Deutschland e.V.
„Die Novelle benennt wichtige Ziele wie Klimaanpassung, Innenentwicklung und bezahlbares Wohnen. Doch diese Ziele bleiben weitgehend programmatisch, solange die notwendigen Instrumente und finanziellen Mittel zu ihrer Umsetzung fehlen. Was wir brauchen, ist keine weitere Beschleunigungsnovelle, sondern den Handlungsrahmen für eine neue Planungskultur: Integrierte und praktikable Instrumente für eine bestandsorientierte Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden, in denen Wohnen, Mobilität, Freiräume, soziale Infrastruktur und Bodenpolitik zusammen gedacht werden. Einen echten Zukunftsplan.“
Quelle: Architects for Future Deutschland e.V., Deutsche Umwelthilfe, Bundesarchitektenkammer e. V.
GdW begrüßt wichtige Weichenstellung im BauGB – fordert aber wirksame Umsetzung
Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die geplante stärkere Priorisierung des Wohnungsbaus im gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts ausdrücklich. Insbesondere die vorgesehene gesetzliche Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten bewertet die sozial orientierte Wohnungswirtschaft als wichtigen und richtigen Schritt.
„Es ist die absolut richtige und notwendige Zielsetzung, dass die Bundesregierung den Wohnungsbau künftig ausdrücklich als überragendes öffentliches Interesse einstuft. Dafür hat sich der GdW als Ideengeber lange, intensiv und letztlich erfolgreich eingesetzt“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals ausdrücklich anerkannt, dass der Wohnungsbau angesichts der dramatischen Wohnraumknappheit rechtlich stärker priorisiert werden muss. Das ist ein wichtiges Signal an Kommunen, Behörden und Gerichte.
Gleichzeitig weist der GdW kritisch darauf hin, dass die praktische Wirkung der neuen Regelung begrenzt bleiben könnte. Der vorgesehene Abwägungsvorrang gilt nur für künftige Planverfahren in angespannten Wohnungsmärkten. Vielfach geht es aber um Bauanträge in Gebieten, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Hier findet der Abwägungsvorrang keine Anwendung. Nach Einschätzung des GdW könnte der unmittelbare Anwendungsbereich des neuen Vorrangs lediglich einen vergleichsweise kleinen Teil der Wohnungsbauprojekte erfassen. Hintergrund ist, dass nach Einschätzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rund ein Drittel der Bevölkerung in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten lebt. Unter Einbeziehung der Genehmigungen über Bebauungsplanverfahren dürfte die praktische Wirkung des neuen Instruments damit lediglich etwa 5 bis 15 Prozent der Baugenehmigungen betreffen.
Hinzu kommt, dass der neue Abwägungsvorrang weiterhin mit anderen höherrangigen Interessen konkurriert. Insbesondere Belange des Klimaschutzes und die Vorgaben aus Artikel 20a Grundgesetz sowie die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 könnten die praktische Durchsetzung des Vorrangs weiterhin begrenzen.
„Die Städte und Gemeinden dürfen im Planungsrecht nicht weiter durch komplizierte Verfahren ausgebremst werden. Entscheidend ist, dass die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren und tatsächlich schnelleres Bauen ermöglichen. Gerade für bezahlbaren Wohnungsbau brauchen wir mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie und schnellere Entscheidungen“, sagt Gedaschko.
Der GdW fordert daher insbesondere:
- einen klaren und rechtssicheren Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau in angespannten Märkten,
- eine konsequente Digitalisierung und Vereinfachung von Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren,
- mehr Flexibilität für Nachverdichtung und Aufstockung,
- eine deutliche Reduzierung planungsrechtlicher Komplexität sowie
- praktikable Regelungen für eine schnellere Baulandmobilisierung.
„Deutschland braucht einen echten Bau-Turbo. Dazu gehören schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr rechtliche Klarheit. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen und geht in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass daraus auch tatsächlich schnellerer und bezahlbarer Wohnungsbau entsteht“, sagt Gedaschko.
Die Wohnungswirtschaft erwartet, dass Bundesregierung und Parlament das Gesetzgebungsverfahren zügig vorantreiben und die Hinweise aus der Praxis im weiteren Verfahren berücksichtigen.
Quelle: GdW