9. Dezember 2024

Jahresbericht 2018 – Kommission für Bodenordnung beschließt Grundstücksgeschäfte für rund 3.000 Wohnungen

Hamburg (pm) – Die Kommission für Bodenordnung (KfB) hat im vergangenen Jahr Grundstückgeschäfte im Volumen von über 140 Mio. Euro für den Geschosswohnungsbau beschlossen. Die jeweiligen Projekte umfassen hamburgweit eine Fläche von knapp 30 Hektar, knapp 3.000 Wohneinheiten können damit realisiert werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Kommission für Bodenordnung hat auch im vergangenen Jahr wieder einen ganz wichtigen Beitrag für die Entwicklung unserer Stadt geleistet. Mein Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen und die Mitglieder der Kommission, die mit ihrer Arbeit und ihren Beschlüssen Hamburgs Zukunft mitgestalten. Gerade auch mit ihren Entscheidungen zur Ausübung städtischer Vorkaufsrechte hat die KfB ein wichtiges Signal gesetzt: Wenn es geboten und rechtlich möglich ist, schreiten wir konsequent ein, um Hamburgs Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.“

Im Bezirk Hamburg-Mitte entstehen allein 954 von insgesamt 1.463 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau im Quartier Baakenhafen in der HafenCity und weitere 455 im Gebiet „Östlich Haferblöcken“ für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen. Im Bezirk Nord bezogen sich die Beschlussvorlagen der KfB auf 517 Wohneinheiten, davon 487 im Pergolenviertel. Im Bezirk Wandsbek betrafen 367 von 539 Wohneinheiten des Geschosswohnungsbaus das Projektgebiet „Jenfelder Au“. Mit den Verkaufsbeschlüssen der KfB können damit auch Projekte für besondere Wohnformen realisiert werden – unter anderem 140 Wohnungen im Baakenhafen für Studierende, Seniorinnen und Senioren sowie betreutes Wohnen. Im Pergolenviertel sind 200 Wohneinheiten für Auszubildende und Studierende, 20 Wohnungen für Hamburgs Jugend und 81 Seniorenwohnungen vorgesehen. Darüber hinaus hat die KfB den Ankauf von 52 Hektar Flächen für den öffentlichen Bedarf beschlossen. Diese Flächen dienen zum Beispiel als Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie Naturschutzgebieten und dem Hochwasserschutz. Außerdem hat die KfB im vergangenen Jahr das Vorkaufsrecht in Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung beschlossen. Für fünf Grundstücke sind die Ausübungsbescheide rechtskräftig geworden. Den Jahresbericht 2018 der Kommission für Bodenordnung, die als Verwaltungsausschuss in die Zuständigkeit der Finanzbehörde fällt, hat der Senat beschlossen. Insgesamt war die KfB im vergangenen Jahr mit Grundstückgeschäften im Finanzvolumen von rund 332 Mio. Euro befasst.

Hintergrund:
In Hamburg entscheidet die 1957 eingerichtete Kommission für Bodenordnung über die Grundstücksgeschäfte der Stadt. Die Kommission für Bodenordnung besteht aus der Vorsitzenden, acht von der Bürgerschaft, je zwei von jeder Bezirksversammlung gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie zwei vom Senat bestellten Mitarbeitern der Verwaltung. Ferner sind für alle Kommissionsmitglieder Vertreter gewählt oder vom Senat benannt. Rechtlich ist die Kommission für Bodenordnung ein Verwaltungsausschuss, der nicht-öffentlich tagt und dessen Mitglieder nicht weisungsgebunden sowie zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Beschlüsse der Kommission für Bodenordnung ermächtigen die Verwaltung, die Grundstücksgeschäfte in dem beschlossenen Rahmen abzuschließen, verpflichten sie aber nicht. Dementsprechend gibt der Bericht der Kommission für Bodenordnung nur die Beschlusslage des Berichtjahres, nicht aber deren Umsetzung, wieder.

Pressemitteilung: Senat Hamburg