16. April 2024

IVD Nord: Förderung junger Familien bei Ersterwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien trotz Erhöhung der Grunderwerbsteuer 

Aufbau der eigenen vier Wände wird erleichtert 

Hamburg (pm) – Aufgrund der Corona-bedingten Haushaltslage Hamburgs plant die Hansestadt ab 1. Januar 2023 die Grunderwerbsteuer um 1 Prozent von 4,5 auf 5,5 Prozent zu erhöhen. Um die Erhöhung dazu zu nutzen, einen Ausgleich und kostenentlastende immobilienwirtschaftliche Maßnahmen zu erwirken, haben die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt, und der Finanzsenator, Andreas Dressel, im Vorfeld mit den Partnern im Bündnis für das Wohnen in Hamburg eine Verständigung erzielt.

Dazu Carl C. Franzen, Vorsitzender des IVD Nord in Hamburg: „Natürlich kritisieren wir die Erhöhung der Grunderwerbsteuer, sehen uns aber in dieser schwierigen Finanzlage auch in der Pflicht, gemeinsam mit dem Senat Kompromisse und zudem einen Ausgleich zu finden.“

„Trotz der Erhöhung ist es uns nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen gelungen, den zukünftigen Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien für junge Familien mit einem ermäßigten Steuersatz von 3,5 Prozent zu fördern. Und nicht nur das: Damit wird der Aufbau der eigenen vier Wände für junge Menschen sogar erleichtert, so dass für ihre Zukunftssicherung ein Vermögenswert geschaffen werden kann.“

Der IVD Nord betont in diesem Zusammenhang auch die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg. „Bei diesem Thema sehen wir, wie wichtig die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit der Wirtschaft ist. Das Thema Immobilien ist so komplex, dass es dieser Art von Kompromissbereitschaft dringend benötigt. Unser Hamburger Bündnis ist für eine solche erfolgreiche Kooperation ein sehr gutes Beispiel“, so Franzen abschließend.

Pressemitteilung: IVD