26. April 2024

Innenminister Grote will mit einer Änderung der Landesbauordnung langfristig Bauen erleichtern

Aktuelle Gesetzesvorlage sieht bereits Verbesserungen vor

Kiel (pm) – Innenminister Hans-Joachim Grote setzt darauf, durch eine weitere Änderung der Landesbauordnung in nächster Zeit das Bauen weiter zu erleichtern. Dies machte er am 7. November 2018 in seiner Landtagsrede anlässlich der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs zur  Änderung der Landesbauordnung deutlich, der sich vorrangig mit der Umsetzung europäischer Regelungen zum Katastrophenschutz (Seveso-III-Richtlinie) befasst. Er betonte, dass bereits in den heutigen Gesetzentwurf Verbesserungen für Mieter und Vermieter aufgenommen worden seien.

„Vermieter müssen nicht mehr zwingend bis zum Ende des Jahres 2020 und ohne Sanierungsanlass Wasserzähler nachrüsten. Sinnvoller ist die nun vorliegende Regelung, die Zähler bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nachzurüsten. So werden unnötige Kosten und damit steigende Mieten vermieden.“

Landwirte und Erwerbsgärtner brauchen zukünftig für Gewächshäuser und Folientunnel grundsätzlich kein Genehmigungsverfahren mehr zu durchlaufen.

„Gleichwohl wird in Bezug auf die geänderte Regelung zu Gewächshäusern und Folientunneln die Planungshoheit der Gemeinden angemessen gewahrt. Denn alle dauerhaft aufgestellten Anlagen sind der Gemeinde zukünftig schriftlich zur Kenntnis zu geben. Dies ist ein pragmatischer Weg für Landwirte, Erwerbsgärtner und die betroffenen Gemeinden“, so der Minister. Dass Anlagen bis sechs, statt fünf Meter verfahrensfrei gestellt werden, ist das Ergebnis der parlamentarischen Beratung.

Im Kern geht es bei dem aktuellen Gesetzentwurf um die sogenannte Störfall-Richtlinie der Europäischen Union, die umgesetzt werden soll. Die Gesetzesänderung betreffe zwei für das bauaufsichtliche Verfahren wesentliche Faktoren.

Zum einen gehe es darum, angemessene Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und umgebender schutzwürdiger Bebauung, den Schutzobjekten, zu wahren. Mit diesen Störfallbetrieben sind laut Grote solche gemeint, die mit gefährlichen Stoffen umgehen. Dafür ist jedoch ein behördliches Zulassungsverfahren erforderlich.

„Bei bestimmten Wohngebäuden, die bislang ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden können, brauchen wir nun ein Genehmigungsverfahren. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die erforderlichen Punkte zukünftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft. So wird sichergestellt, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden.“

Zum anderen verlange die Richtlinie, in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das sei etwa dann der Fall, wenn die erwähnte schutzbedürftige Bebauung im Umkreis der Störfallbetriebe errichtet wird. Auch hier haben seien nur die Regelungen umgesetzt worden, die europarechtlich zwingend waren.

„Die Öffentlichkeit kann sowohl bereits bei der Erstellung der Bebauungspläne als auch im Rahmen der Baugenehmigung beteiligt werden. Welchen Weg man geht, das entscheidet die jeweilige Gemeinde selbst. Eine der beiden Varianten genügt.“

Pressemitteilung: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein