27. April 2024

Initiative der Landesregierung zur „Zukunft des Wohnens in M-V“ – Bilanz

Schwerin (pm) – Vor zwei Jahren, im Mai 2019, hat die Landesregierung im Ergebnis der Kabinettsklausur die Initiative „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ ins Leben gerufen. Am Dienstag, den 13. Juli 2021 zog Landesbauminister Christian Pegel bei der Landespressekonferenz in Schwerin Bilanz.

„Gutes und bezahlbares Wohnen betrifft und beschäftigt die Menschen, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Wir haben mit der Initiative einen komplexen Prozess angestoßen, der langfristig angelegt ist“, sagte Christian Pegel zu Beginn und führte dann aus: „Wir haben, ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit Bürgern, Kommunen, Wohnungsunternehmen, Planern und anderen Beteiligten eine Vielzahl von Maßnahmen identifiziert, mit denen die Rahmenbedingungen für gutes und bezahlbares Wohnen in allen Teilen unseres Landes gestaltet werden sollen, und mit der Umsetzung der ersten begonnen. Langfristiges Ziel in den größeren Städten ist, aufbauend auf den Ergebnissen der Studie ,Sozialräumliche Spaltung in unseren Städten‘ des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, die soziale Entmischung von Einwohnergruppen abzubauen und zu mindern. In den touristischen Hochburgen geht es vor allem um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Im gesamten Land brauchen wir mehr barrierearmen Wohnraum in Vorbereitung auf den demografischen Wandel.“

Wohngeld wird an Preisentwicklung angepasst

Eine erste Maßnahme ist die Dynamisierung des Wohngeldes durch den Bundesgesetzgeber. „Die unregelmäßigen Anpassungen des Wohngelds führten in der Vergangenheit zu einem Jo-Jo-Effekt, bei dem jahrelang Bezugsberechtigte herausfielen und dann nach der Anpassung des Wohngeldes wieder anspruchsberechtigt waren. Die Initiativen Mecklenburg-Vorpommerns im Schulterschluss mit anderen Bundesländern im Bundesrat haben sich gelohnt: Seit 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch der aktuellen Miet- und Einkommensentwicklung angepasst“, so Pegel.

Altschulden-Hilfe für finanzschwache Gemeinden

Einer weiteren Forderung ist der Bund nicht nachgekommen: „Wir haben uns nachdrücklich und immer wieder dafür eingesetzt, dass er den ‚Web-Fehler‘ des Einigungsvertrags behebt, der den Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften in Ostdeutschland auf Jahrzehnte DDR-Altschulden zuordnete. Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen seiner Möglichkeiten zumindest für finanzschwache Kommunen und deren kommunale Wohnungsunternehmen eine Lösung gefunden und kürzlich mit den ersten Hilfen über das Finanzausgleichsgesetz begonnen“, führte der Minister aus.

In besonders vom demografischen Wandel betroffenen Regionen unterstütze die Landesregierung zudem Kommunen finanziell beim Erstellen einer Wohnungsmarktstrategie als verlässliche Planungsunterlage zur Entwicklung und zum Umbau des Wohnungsbestands. „Es standen insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen unter anderem Woldegk, Anklam und Neustrelitz beim Erarbeiten einer solchen Strategie unterstützt werden“, so Pegel.

Dialogtour durch die Kommunen

Ein weiterer Auftrag aus der Klausurtagung der Landesregierung war die Landesinitiative für die Dialogtour „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“. Dazu bilanziert der Bauminister: „Ziel dieser Tour durch die Kommunen unseres Landes ist es, verschiedene regionale Ansätze und Konzepte unter einem Dach zusammenzuführen und somit die Nachahmung guter Ideen an anderen Orten zu fördern. In vier Modellregionen – die bereits stark von sozialer Entmischung betroffenen Städte Greifswald, Rostock und Schwerin sowie Heringsdorf als gefragter Urlaubsort, in dem bezahlbare Wohnungen immer knapper werden – sind langfristige Konzepte in Gang gesetzt worden, die in den kommenden Jahren mit Unterstützung durch Städtebau- und Wohnungsbaufördermittel Stück für Stück umgesetzt werden sollen, um Stadtteile wieder deutlich vielfältiger zu machen, also der fortgeschrittenen Entmischung entgegenzuwirken.“

Als vier Beispiele von vielen nannte Pegel den Neubau von mehreren Wohnblocks und sogenannten Hofhäusern in den beiden Greifswalder Stadtteilen Schönwalde I und II (knapp 750.000 Euro Finanzhilfen im ersten Schritt für vorbereitende Abrissmaßnahmen), Planung und Bau von zwei Stadtteiltreffs in Schwerin (insgesamt 133.000 Euro) oder den Umbau einer ehemaligen Polizeistation in Heringsdorf zu einem Haus der Begegnung (knapp 1,7 Millionen Euro).

Die nächste Veranstaltung der Reihe, die sich durch die Corona-Pandemie verzögert hat, findet am 15. Juli in Anklam statt. Weitere Infos dazu sowie zu vergangenen und noch kommenden Veranstaltungen finden Sie auf www.zukunft-wohnen-mv.de.

Mietpreisbremse, Mitarbeiterwohnungen & Co.

„In den Universitätsstädten Greifswald und Rostock mit ihren sehr dynamischen Wohnungsmärkten sind die Bundesmietpreisbremse und die nach Bundesrecht mögliche Kappungsgrenze eingeführt worden, um zu starken Mietpreissteigerungen entgegenzuwirken. In Tourismusschwerpunktregionen werden Unternehmen unterstützt, wenn sie Mitarbeiterwohnungen schaffen. Und mit unserem neuen Zweckentfremdungsgesetz geben wir insbesondere Tourismushochburgen mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Möglichkeit, einer unkontrollierten Umwandlung von Wohnraum für die touristische Nutzung entgegenzuwirken“, nennt Christian Pegel weitere Ergebnisse der Landesinitiative.Wohnraum schaffen

Zentraler Baustein bleibe aber es, die Wohnungsunternehmen bei der Schaffung neuen und der Sanierung vorhandenen Wohnraums für gute und bezahlbare Wohnungen sowie Barriere-Reduzierungen in den Wohnungen finanziell zu unterstützen. „Seit 2014 hat Mecklenburg-Vorpommern die Unternehmen im Land mit insgesamt fast 100 Millionen Euro für die Schaffung von mehr als 20.000 guten und bezahlbaren Wohnungen sowie Barrieren reduzierenden Maßnahmen unterstützt“, so Pegel. Eine detaillierte Statistik finden Sie auf den folgenden Seiten.

 

Wohnraumförderung in M-V 2014-2021

1. Förderung von Barrieren reduzierenden Maßnahmen im Wohnungsbestand

 

  • Nachrüstung von Personenaufzüge in Mietwohngebäuden
Bewilligungs-jahre Anzahl Personen-aufzüge Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2014 – 2016 236 3.285 9,91
2017 – 06/2021 314 3.622 14,76

 

  • Barrieren reduzierende Anpassungen im selbst genutztem Wohneigentum
Bewilligungs-jahre Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2014 – 2016 743 2,09
2017 – 06/2021 3.022 9,68

 

  • Barrieren reduzierende Anpassungen in Mietwohnungen
Bewilligungs-jahre Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2018 – 06/2021 948 4,77

 

  1. Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen – Darlehensprogramm

 

Bewilligungs-jahre Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2012 – 2016 5.152 30,97
2017 – 06/2021 1.138 14,73

 

  1. Förderung der Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte – Wohnraumertüchtigungsprogramm
Bewilligungs-jahre Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2018 – 2019 644 5,56

 

  1. Schaffung von miet- und belegungsgebundenen Wohnungen – Wohnungsbau Sozial

 

Bewilligungs-jahre Anzahl Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2017 – 06/2021 1.013 50,09

 

Anmerkung: Bis 06/2021 sind 345 WE fertiggestellt.

 

  1. Zusammenfassung

 

Bewilligungs-jahre Anzahl geförderter Wohnungen Förderbetrag

in Mio. EUR

2014 – 2016 9.180 42,97
2017 – 06/2021 10.387 99,59

 

Pressemitteilung: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern