25. April 2024

Inhalte des EU Green Deals auch in Deutschland umsetzen

Sekundärrohstoff Eisenhüttenschlacke und nachhaltiges Wirtschaften

Duisburg (pm) – Der Green Deal der Europäischen Kommission von Dezember 2019 formuliert Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige Zukunft. Dazu zählen die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Stärkung der Märkte für Sekundärrohstoffe, ressourcenschonendes Bauen und der Schutz der Natur. Produkte aus Eisenhüttenschlacken tragen als Baustoffe und Düngemittel seit Jahrzehnten zur Erreichung dieser Ziele bei. Dennoch wird ihr Einsatz in Deutschland immer noch zu wenig gefördert. Ein Beispiel ist die Nichtzulassung bei öffentlichen Ausschreibungen im Bauwesen. „Was die EU jetzt fordert, muss auch in Deutschland konsequent in der Praxis umgesetzt werden“, sagt Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS – Instituts für Baustoff-Forschung e. V.

Durch die Verwendung von Eisenhüttenschlacken konnte in Deutschland in den letzten sieben Jahrzehnten der Abbau einer Milliarde Tonnen Naturgestein vermieden werden – ein Rohstoff, die weltweit stark genutzt wird. Das belegen Zahlen der Europäischen Union: Während der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im letzten Jahrhundert weltweit um den Faktor 12 anstieg, nahm im gleichen Zeitraum der Verbrauch von natürlichen Ressourcen weltweit um den Faktor 34 zu! Und auch die im Mai 2019 veröffentlichten Studie des UN-Umweltprogramms „UNEP report on sand and sustainability“ sieht die natürlichen Rohstoffe bedroht.

Schlackenbasierte Baustoffe tragen nicht nur zur Ressourcenschonung, sondern auch zum Schutz des Klimas bei. In den vergangenen siebzig Jahren konnten bei der Zementherstellung durch die Substitution von Portlandzementklinker durch Hüttensand aus der Stahlindustrie insgesamt über 203 Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO2 eingespart werden.

Das FEhS-Institut begrüßt die im Sommer 2019 vom Bundesumweltministerium in seinem Entwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgesehene Förderung der Ressourcenschonung. „Wir freuen uns, dass eine unserer Kernforderungen zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sekundärbaustoffen nun umgesetzt werden soll. Die Änderung des § 45 zielt in die richtige Richtung“, so Reiche. Allerdings fordern die Schlacken-Experten noch Nachbesserungen: „Die im Entwurf definierten Pflichten zur bedingten Bevorzugung von Sekundärrohstoffen bei öffentlichen Ausschreibungen müssen für Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen gelten“, ergänzt Reiche.

Pressemitteilung: FEhS ‑ Institut für Baustoff‑Forschung e.V.