12. Oktober 2025

Ingenieurkammer Sachsen fordert: Aktivrente auch für Selbstständige und Freiberufler

Dresden (pm) – Die Ingenieurkammer Sachsen begrüßt die Idee einer Aktivrente sehr, kritisiert jedoch den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Plan zur Einführung einer Aktivrente als ungerecht. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen, sollen selbstständige Berufsgruppen – darunter auch die freiberuflich tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure – von dieser Regelung ausgenommen bleiben.

„Diese Unterscheidung ist sachlich nicht begründbar und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz“, erklärt Kammerpräsident Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann. „Viele selbstständige Ingenieurinnen und Ingenieure arbeiten auch nach dem Renteneintritt weiter – nicht aus finanzieller Not, sondern aus Verantwortung und fachlicher Leidenschaft. Ihr Beitrag zur Innovationskraft, Qualität und Fachkräftesicherung bleibt für Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbar.“

Gerade im Ingenieurwesen kommt es auf Erfahrung, Wissenstransfer und Kontinuität an. Wer diese Leistung im Ruhestand steuerlich benachteiligt, sendet das falsche Signal an jene, die mit ihrer langjährigen Expertise das Fundament unseres technischen Fortschritts sichern.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in technischen Berufen sei es nicht nachvollziehbar, erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure durch steuerliche Benachteiligung zum Rückzug aus dem Berufsleben zu bewegen.

Die Ingenieurkammer Sachsen fordert die Bundesregierung auf, die geplante Aktivrente umgehend zu überarbeiten und dabei selbstständig Tätige aktiv mit einzubeziehen. Damit würde dem hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Ingenieurwesens Rechnung getragen werden.

Quelle: Ingenieurkammer Sachsen